Metoclopramid – Neue Drogen – Die Info-Börse zu neuen psychoaktiven Substanzen NPS von mindzone.info – sauber drauf! https://infoboerse-neue-drogen.de Legal Highs & Research Chemicals - die neuen Designer Drogen Thu, 07 Dec 2017 12:36:54 +0000 de-DE hourly 1 m-CPP (Meta-Chlorphenylpiperazin) https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/m-cpp-meta-chlorphenylpiperazin/ Mon, 25 Sep 2017 10:34:51 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1046 Substanz

m-CPP gehört zur Stoffgruppe der Piperazine. Auf dem Schwarzmarkt ist es häufig als einer von mehreren Inhaltsstoffen oder als Hauptbestandteil vermeintlicher „Ecstasy-Pillen“ im Umlauf. Da es Übelkeit erzeugen kann, enthalten diese Pillen dann häufig zusätzliche Medikamente, die Übelkeit und Brechreiz unterdrücken sollen, wie z.B. Domperidon und Metoclopramid.

Wirkung

m-CPP bindet ebenso wie MDMA an Serotonin-Rezeptoren und hat daher eine Ecstasy-ähnliche Wirkung. Die psychoaktive Wirkung ist jedoch vergleichsweise schwach ausgeprägt. Dies zeigt sich in leichter Euphorie und einer schwach ausgeprägten Veränderung der visuellen Wahrnehmung.

Die Nebenwirkungen sind meist stärker als die gewünschte Wirkung. So kommen häufig unangenehme Begleiterscheinungen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Nierenschmerzen, Nervosität, Zittern, Schwindel, Verwirrtheit, Schweratmigkeit und Ängstlichkeit bis zu Panikattacken hinzu. Nicht selten leiden die Konsumenten an einer mehrere Tage andauernden, starken Ab- und Niedergeschlagenheit.

Risiken

Über die Langzeitrisiken ist bisher nur wenig bekannt. Bei regelmäßigem und / oder hochdosierten Konsum kann m-CPP den psychischen Zustand eines Konsumenten längerfristig verändern: Depressionen oder auch Angstzustände sind mögliche Spätfolgen. Der Urin verfärbt sich nach Einnahme von m-CPP oft für mehrere Tage rostbraun.

Wir raten dringend vom Konsum ab!

Achtung: Gleichzeitiger Konsum von m-CPP und MDMA kann zu Krampfanfällen führen!

Rechtlicher Status

m-CPP fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Anlage II: Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

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