Mitseez – Neue Drogen – Die Info-Börse zu neuen psychoaktiven Substanzen NPS von mindzone.info – sauber drauf! https://infoboerse-neue-drogen.de Legal Highs & Research Chemicals - die neuen Designer Drogen Thu, 28 Feb 2019 13:48:48 +0000 de-DE hourly 1 Butylon (bk-MDBD) https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/butylon-bk-mdbd/ Mon, 25 Sep 2017 10:37:28 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1023 Substanz

Butylon (ß-keto-N-methylbenzodioxolylpropylamine) gehört zur Stoffgruppe der synthetischen Cathinone bzw. Phenylethylamine. Es ist ein weißes oder braunes, kristallines Pulver, das auf dem Schwarzmark und in Internet-Shops in Form von „Badesalzen“ oder als Reinsubstanz bzw. als Ersatzstoff zu MDMA und Methylon angeboten wird. Aufgrund seiner Ecstasy-ähnlichen Wirkung wird es vermutlich auch als Streck- oder günstiger Ersatzstoff in Ecstasy-Pillen verwendet. In der Szenesprache wird die Substanz auch „Mitseez“ genannt.

Wirkung

Butylon wirkt stimulierend und entaktogen und somit ähnlich wie MDMA. Die Wirkung fällt aber sanfter aus und weniger entaktogen. Im Vergleich mit Methylon ist die Wirkung weniger stark. Die Wirkung tritt nach ca. 60 Minuten ein und hält abhängig von der Dosis ca. 3 bis 4 Stunden an.
Laut Erfahrungsberichten von Konsumenten ist die Wirkung weniger stabil und tritt in Wellenbewegungen auf, was als sehr unangenehm empfunden wird. Außerdem wird die Wirkung als schwer kalkulierbar beschrieben.

Risiken

Es kann zu erhöhter Körpertemperatur, Herzrasen, erweiterten Pupillen sowie Kieferkrämpfen kommen. Nach dem Konsum wird häufig über unangenehme Nachwirkungen wie Appetitlosigkeit, Schlafstörungen Druckkopfschmerzen, Bluthochdruck und Depressionen berichtet. Bei regelmäßigem, hochdosierten Konsum kann es zu einer Psychose kommen, die u.a. durch Schlafmangel ausgelöst wird.

Butylon ist bislang kaum erforscht: Zu möglichen Langzeitfolgen gibt es derzeit keine gesicherten und zuverlässigen Informationen. Vom Konsum wird strikt abgeraten!

Rechtlicher Status

Butylon fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Anlage II: Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

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