Substanzklassen – Neue Drogen – Die Info-Börse zu neuen psychoaktiven Substanzen NPS von mindzone.info – sauber drauf! https://infoboerse-neue-drogen.de Legal Highs & Research Chemicals - die neuen Designer Drogen Mon, 02 Mar 2020 10:03:21 +0000 de-DE hourly 1 Designer-Benzodiazepine (Flubromazolam, Etizolam) https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/substanzklassen/designer-benzodiazepine-flubromazolam-etizolam/ Thu, 21 Sep 2017 10:18:25 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1139 Flubromazolam, Etizolam

Seit dem Jahr 2012 ist mit sog. Designer-Benzodiazepinen eine neue Gruppe von Substanzen auf dem Markt, die zunehmende Aufmerksamkeit erfahren. Unter Designer-Benzodiazepinen versteht man neue Substanzen, die analog zu Diazepam wirken. Zu dieser Gruppe gehören z.B. Flubromazolam und Etizolam.

Hierbei handelt es sich entweder um Arzneistoffe, die in einigen Ländern eine Zulassung besitzen (z. B. Etizolam in Russland), die aber in vielen Ländern den betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen nicht unterliegen, oder um eigens für den Drogenmarkt synthetisierte Benzodiazepine, die über das Internet verkauft werden und keine medizinische Verwendung haben. Beispiele für solche Substanzen sind Diclazepam, Flubromazepam, Meclonazepam, Nifoxipam und Pyrazolam. Designer-Benzodiazepine haben eine ähnliche Wirkung wie klassische Benzodiazepine und werden als Tabletten, Kapseln oder Pulver vertrieben.

Vor dem Hintergrund einer weiten Verbreitung des Gebrauchs von Benzodiazepinen in vielen Bereichen (Schlaf- und Beruhigungsmittel, Behandlung von Angstzuständen, Muskelverspannungen und Krampfanfällen) in Kombination mit einem hohen Abhängigkeits- und Missbrauchspotential werden Designer-Benzodiazepine häufig als Selbstmedikation verwendet und über den Schwarzmarkt bzw. die Fälschung von Rezepten bezogen. Darüber hinaus wird ein Missbrauch zu Entspannungszwecken diskutiert, insbesondere bei Konsumenten von Stimulanzien und Halluzinogenen, bei denen sich ein gefährlicher Konsumkreislauf aus Stimulanzien und Beruhigungsmitteln bilden kann.

Der Konsum von Designer-Benzodiazepinen ist mit zahlreichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Zu den unmittelbaren Nebenwirkungen zählen Amnesie, Benommenheit, Muskelschwäche, undeutliche Aussprache, Ataxie und Sedierung. Die akute Toxizität ist zwar relativ gering, in Kombination mit Alkohol und anderen Substanzen aber stark erhöht. Die Wirkdauer ist sehr lang, was zu ungewünschten Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit und zu einer Akkumulation von Effekten führen kann. Die Substanzen haben ein hohes Abhängigkeitspotential und es entwickelt sich schnell eine Toleranz. Entzugserscheinungen sind ähnlich wie bei Benzodiazepinen (Schlaflosigkeit, Tremor, Übelkeit).

Flubromazolam

Flubromazolam gehört zu den hochpotentesten Benzodiazepinen. Es wird meist in Tablettenform mit unterschiedlichen Dosierungen oder als Pulver (in Reinform oder gestreckt) verkauft. Vor allem das Pulver in Reinform lässt sich sehr schwer dosieren. Bei Menschen ohne Benzodiazepin-Toleranz kann eine Dosierung von 1,25 mg bereits eine gefährliche Überdosis darstellen, die zu einem völligen „Black-out“ führen kann. Bei besonders empfindlichen Personen können bereits Dosierungen ab 0,5 mg lebensgefährlich werden.

Die Substanz wird auch zur Selbstmedikation von psychischen Störungen (Ängste, Depressionen, etc.) verwendet. Wir raten dringend von einer Selbstmedikation ab!

Besteht eine medizinische Indikation für die Einnahme eines Benzodiazepins, sollte immer ein Arzt konsultiert werden und ein bereits länger erforschtes, pharmazeutisches Benzodiazepin eingenommen werden.

Wirkung

Flubromazolam hat eine extrem sedierende (schlaffördernde, beruhigende) und hypnotische Wirkung, während die angstlösende Wirkung (anxiolytisch) und muskelentspannende Wirkung geringer ausgeprägt ist als bei anderen Benzodiazepinen. Zusätzlich ist eine leicht euphorische Wirkung möglich und bei sehr hohen Dosierungen oder beim Mischkonsum mit anderen „Downern“ (Alkohol, Opioide) kann es eine enthemmende Wirkung haben.

Vorsicht: Die Kombination von Benzodiazepinen und Alkohol / Opioiden kann zu einer lebensgefährlichen Atemdepression führen.

Allerdings können auch völlig paradoxe Effekte auftreten, z.B. Ängste verstärken sich, Schlaflosigkeit, Aggressivität, etc.

Zu den Neben- und Nachwirkungen gehören: motorische Schwierigkeiten, Schwindelgefühle, Gefühllosigkeit, ausgeprägter „Hangover“ am nächsten Tag, Müdigkeit, Gereiztheit, Kopfschmerzen.

Risiken

Bereits Dosierungen ab 1,25 mg (bei empfindlichen Personen bereits ab 0,5 mg) können zu Erinnerungslücken und „Blackouts“ führen, diese können aufgrund der langen Halbwertszeit mitunter mehrere Tage anhalten. Während des „Blackouts“ hat der Betroffene keinerlei Kontrolle über seine Handlungen und benötigt unbedingt einen nüchternen „Aufpasser“. Das Verletzungsrisiko oder die Gefahr zum Nachlegen sind sonst zu hoch. Besonders problematisch ist das hohe Suchtpotential von Flubromazolam. Die Substanz führt sehr schnell zu einer starken körperlichen Abhängigkeit: Drei Tage täglicher Konsum können bereits eine Abhängigkeit hervorrufen! Dies passiert wesentlich schneller als bei anderen Benzodiazepinen. Der Entzug ist sehr heftig (ähnlich wie von Heroin, dauert länger) und kann lebensgefährlich verlaufen. Daher sollte dieser möglichst nur unter ärztlicher Aufsicht stattfinden und durch ein langsames „Ausschleichen“ gemildert werden. Beim Entzug kehren sich die Wirkungen ins Gegenteil z.B. Schlaflosigkeit, Panikattacken, Angstzustände, Krampfanfälle, Halluzinationen.

Rechtlicher Status

In Deutschland unterliegt Flubromazolam seit Juli 2019 dem „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) und ist somit eine verbotene Substanz.

Etizolam

Etizolam ist ein Benzodiazepin mit einer stark angstlösenden Wirkung und eines der beliebtesten Benzodiazepine. Etizolam wird in Research Chemical-Shops meist in Pillenform, manchmal auch in Form von „Blottern“ (saugfähiges Papier / Pappe, das als Trägersubstanz für Drogen dient) oder als Reinsubstanz angeboten. Der Wirkstoffgehalt der Tabletten schwankt extrem.

1 mg Etizolam entspricht in etwa 10 mg Diazepam!

Die Substanz wird auch zur Selbstmedikation von psychischen Störungen (Ängste, Depressionen, etc.) verwendet. Wir raten dringend von einer Selbstmedikation ab! Besteht eine medizinische Indikation für die Einnahme eines Benzodiazepins, sollte immer ein Arzt konsultiert werden und ein bereits länger erforschtes, pharmazeutisches Benzodiazepin eingenommen werden.

Wirkung

Die sedierende (schlaffördernde, beruhigende) und hypnotische Wirkung ist weniger ausgeprägt als bei Diazepam oder Flubromazolam. Die angstlösende Wirkung hingegen ist sehr stark ausgeprägt (etwa 6 Mal so stark wie Diazepam). Zusätzlich kann eine leichte Euphorie eintreten, in sehr hohen Dosierungen oder beim Mischkonsum mit anderen „Downern“ (Alkohol, Opioide) kann es eine enthemmende Wirkung haben.

Vorsicht: Die Kombination von Benzodiazepinen und Alkohol / Opioiden kann zu einer lebensgefährlichen Atemdepression führen.

Risiken

Bei hohen Dosierungen ab 1,5 – 2,0 mg kann es zu „Blackouts“ und Erinnerungslücken kommen, bei empfindlichen Personen bereits in geringeren Dosierungen. Besonders problematisch ist das hohe Suchtpotential von Etizolam. Bereits nach kurzer Zeit stellt sich eine schwere körperliche Abhängigkeit ein (siehe Flubromazolam).

Rechtlicher Status

In Deutschland unterliegt Etizolam seit Juli 2013 der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Es ist somit verschreibungspflichtig (Betäubungsmittel-Rezept) und ansonsten illegal.

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Ketamin-Derivate / Dissoziativa (MXE, MXP) https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/substanzklassen/ketamin-derivate-dissoziativa-mxe-mxp/ Thu, 21 Sep 2017 10:18:25 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1133 MXE (Methoxetamin)

Substanz

Methoxetamin gehört strukturell zur Gruppe der Arylcyclohexylamine und ist ein Derivat des Ketamins. Es ist eine relativ neu entwickelte Forschungs-Chemikalie (Research Chemical) mit anästhetischer, dissoziativer Wirkung. In Szenekreisen wird MXE häufig als „Ketamin-Ersatzstoff“ angeboten und „Metha-Keta“ genannt.

Typisch für dissoziativ wirkende Drogen sind Rausch-Erlebnisse, wie z.B. die Aufspaltung der Umwelt und/ oder der Persönlichkeit.

Als weißes, kristallines Pulver wird es nasal oder oral (sublingual) konsumiert.

Wirkung

Der genaue Wirkmechanismus ist bisher noch nicht geklärt. Es wird vermutet, dass MXE als Dopamin-Wiederaufnahmehemmer fungiert. MXE hat eine beruhigende, halluzinogene Wirkung und ähnelt stark dem Ketamin.

Die Wirkung tritt nach ca. 15 Minuten ein, hält ca. 3 bis 8 Stunden an, ist stark dosisabhängig und abhängig vom jeweiligen Körpergewicht. Ein leichter MXE-Rausch (10 – 20 mg) wird als eher „Ecstasy-ähnlich“ beschrieben. In höheren Dosierungen können Halluzinationen und Tunnel-Visionen auftreten.

Risiken

Während des Rausches kommt es zu optischen und akustischen Halluzinationen, Aufspaltung der Realität und/ oder der Persönlichkeit bis hin zur kompletten Ich-Auflösung, Verlust des Zeitgefühls, gestörte Bewegungskoordination und eingeschränktes Sprachvermögen – sich Fortbewegen und Sprechen fällt schwer!

MXE ist als Partydroge völlig ungeeignet!
Das Schmerzempfinden ist stark herabgesetzt oder komplett abgeschaltet. Achtung! Es besteht die Gefahr, sich zu verletzen, ohne es zu merken.

Grundsätzlich ist die Wirkung auch stark abhängig von Set und Setting. Da die Konsumenten häufig das Bedürfnis haben, während des Rausches zu liegen, sind Clubs für den MXE-Trip völlig ungeeignet!

Bei Wirkungs-Eintritt kommt es zum Anstieg des Blutdrucks und der Körpertemperatur (Schweißausbrüche). Auftretende Halluzinationen können sehr schnell ins Negative abdriften und beim Konsumenten große Angst und Panik erzeugen. Nicht selten kommt es zu Nahtod-Erlebnissen, Tunnel-Visionen („K-Hole“) und zur kompletten Ich-Auflösung.

Die Langzeitnebenwirkungen von MXE sind kaum erforscht. Regelmäßiger MXE-Konsum kann vermutlich Gehirnschäden auslösen und die Entwicklung einer psychischen Abhängigkeit begünstigen.

Rechtlicher Status

Seit 2013 unterliegt MXE in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

MXP (Methoxphenidin)

Substanz

Methoxphenidin (MXP) gehört zu den sog. Dissoziativa und wurde 1989 von einem Pharmaunternehmen als Medikament gegen Gehirnschäden zum Patent angemeldet und getestet.

2013 kam MXP wieder ins Rampenlicht, nachdem MXE in Deutschland verboten und dem BtMG unterstellt wurde. Seitdem wird MXP als „MXE-Ersatzstoff“ über Research Chemicals-Shops vermarktet.

Die orale Applikation von MXP (weißes, kristallines Pulver) ist am häufigsten verbreitet, da bei nasalem Konsum die Nasen-Schleimhäute verstopfen und ein starkes Brennen einsetzt.

Wirkung

Die Wirkung von MXP ist individuell sehr unterschiedlich und variiert auch stark mit der eingenommen Dosis. Oral tritt die Wirkung nach ca. 30 bis 80 Minuten ein und nasal nach ca. 10 bis 30 Minuten.

Grundsätzlich ist die Wirkung auch stark abhängig von Set und Setting.

In höheren Dosierungen (ab 70 mg oral) können Halluzinationen und außerkörperliche Erfahrungen (out-of-body-experience) auftreten.

Risiken

Während des Rausches kommt es zu visuellen und akustischen Halluzinationen, Aufspaltung der Realität und/ oder der Persönlichkeit, Verlust des Zeitgefühls, gestörte Bewegungskoordination und eingeschränktes Sprachvermögen – sich Fortbewegen und Sprechen fällt schwer!

MXP ist als Partydroge völlig ungeeignet!
 Das Schmerzempfinden ist stark herabgesetzt oder komplett abgeschaltet. Achtung! Es besteht die Gefahr, sich zu verletzen, ohne es zu merken.

Bei Wirkungs-Eintritt kommt es zum Anstieg des Blutdrucks und der Körpertemperatur (Schweißausbrüche). Auftretende Halluzinationen können sehr schnell ins Negative abdriften und beim Konsumenten große Angstzustände und Panikattacken erzeugen. Nicht selten kommt es zu Nahtod-Erlebnissen, Tunnel-Visionen („K-Hole“) und zur kompletten Ich-Auflösung. Es besteht die Gefahr, dass eine Drogenpsychose ausgelöst wird. Konsumenten verspüren häufig einen starken Drang zum Nachlegen (Craving).

Bei MXP handelt es sich um eine bislang unerforschte Substanz. Es können unvorhersehbare Nebenwirkungen und Langzeitschäden auftreten. Mögliche toxische Effekte können nicht ausgeschlossen werden. Wir raten dringend vom Konsum ab!

Regelmäßiger MXP-Konsum kann die Entwicklung einer psychischen Abhängigkeit begünstigen.

Rechtlicher Status

In Deutschland unterliegt MXP nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Da es sich bei MXP um ein Phenethylamin handelt, fällt es unter das „Neue-psychoaktive- Stoffe-Gesetz“ (NpSG), das am 26.11.16 in Deutschland in Kraft getreten ist. Es ist somit eine verbotene Substanz.

Weitere Infos zum NpSG sind hier zu finden. 

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LSD-Analoga (1P-LSD, 1B-LSD, 1cP-LSD) https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/substanzklassen/lsd-analoga-1p-lsd/ Thu, 21 Sep 2017 09:48:53 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1144 Substanz

1P-LSD, 1B-LSD und 1cP-LSD sind mit LSD eng verwandt und zählen zur Strukturklasse der Ergoline, genauer zu den Lysergamiden. Die Substanzen werden als „LSD-Alternative“ im Internet angeboten. Bisher gibt es hierzu kaum Informationen. Vermutlich handelt es sich um eine sog. „Prodrug“. Das ist eine Substanz, die im Körper zu LSD umgewandelt wird.

1P-LSD, 1B-LSD und 1cP-LSD werden als Filze oder in flüssiger Form angeboten und können oral oder sublingual eingenommen werden.

Wirkung

Je nach Dosis, Set und Setting und Person kann es u. a. zu Pseudohalluzinationen, Euphorie, veränderter und intensivierter Wahrnehmung der Umwelt, Angstzuständen, Paranoia und tiefen Gedankengängen kommen. Die Wirkung von 1P-LSD, 1B-LSD und 1cP-LSD ist dem LSD ähnlich. Weitere Infos zur Wirkung von LSD hier!

Risiken

Da es sich bei 1P-LSD, 1B-LSD und 1cP-LSD um bislang unerforschte Substanzen handelt, gibt es kaum Informationen zu den Nebenwirkungen und Langzeitfolgen. Mögliche toxische Effekte sind nicht ausgeschlossen. Dementsprechend birgt der Konsum ein unberechenbares Gesundheitsrisiko. Vom Konsum wird strikt abgeraten!

Rechtlicher Status

In Deutschland unterliegt 1P-LSD und 1B-LSD im Zuge der Erweiterung des „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) seit 21.06.19 dem NpSG und ist somit eine verbotene Substanz.

Weitere Infos zum NpSG sind hier zu finden

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Phenethylamine (Butylon, PMA/ PMMA, 4-MA, 4-FA, NBOMe-Derivate) https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/substanzklassen/phenethylamine-butylon-pma-pmma-4-ma-4-fa-nbome-derivate/ Thu, 21 Sep 2017 10:18:25 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1114 Butylon (bk-MDBD)

Substanz

Butylon (ß-keto-N-methylbenzodioxolylpropylamine) gehört zur Stoffgruppe der Phenylethylamine und ist ein weißes oder braunes kristallines Pulver, das auf dem Schwarzmark und Internet-Shops (dort häufig als vermeintliches „Badesalz“ oder „Pflanzendünger“) angeboten wird. In der Szenesprache wird die Substanz auch „Mitseez“ genannt.

Wirkung

Butylon wirkt stimulierend und entaktogen (das Innere berührend) und somit ähnlich wie MDMA. Die Wirkung fällt aber sanfter aus und weniger entaktogen. Im Vergleich mit Methylon ist die Wirkung weniger stark. Die Wirkung tritt nach ca. 60 Minuten ein und hält abhängig von der Dosis ca. 3 bis 4 Stunden an.
 Laut Erfahrungsberichten von Konsumenten ist die Wirkung weniger stabil und tritt in Wellenbewegungen auf, was als sehr unangenehm empfunden wird. Außerdem wird die Wirkung als schwer kalkulierbar beschrieben.

Risiken

Es kann zu erhöhter Körpertemperatur, Herzrasen, erweiterten Pupillen sowie Kieferkrämpfen kommen. Nach dem Konsum wird häufig über unangenehme Nachwirkungen wie Appetitlosigkeit, Schlafstörungen Druckkopfschmerzen, Bluthochdruck und Depressionen berichtet.

Bei regelmäßigem, hochdosiertem Konsum kann es zu einer Psychose kommen, die u.a. durch Schlafmangel ausgelöst wird.

Butylon ist so gut wie unerforscht: Kenntnisse über die Langzeitfolgen gibt es ebenfalls nicht.

Rechtlicher Status

Butylon fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Anlage II: Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

Risiken

In höheren Dosierungen kann PMA/ PMMA extrem gefährlich werden. Bereits geringe Dosen können zu einer abrupten, starken Erhöhung von Puls, Blutdruck und der Körpertemperatur führen. Dies kann lebensbedrohliche Ausmaße annehmen!

Achtung: Bei gleicher Dosierung ist PMA/ PMMA sehr viel toxischer als MDMA. Nach dem Konsum größerer Mengen PMA/ PMMA können Herzrhythmusstörungen und Krampfanfälle auftreten. Höhere Dosierungen verursachen einen sehr starken Anstieg des Blutdrucks und der Körpertemperatur. Rasender Puls und schneller Herzschlag können die Folge sein. Es kann zu Muskelkrämpfen, Übelkeit, Erbrechen und inneren Blutungen kommen. Bei Körpertemperatur über 40 Grad Celsius können Hirnzellen geschädigt werden. Betroffene fallen ins Koma, aus dem sie nicht wieder erwachen und versterben im Schnitt zwischen 6 und 24 Stunden an allgemeinem Organversagen.

Über Langzeitfolgen nach chronischem Konsum von PMA/ PMMA ist sehr wenig bekannt.

Im Vergleich zu MDMA treten die psychoaktiven Wirkungen von PMA/ PMMA zeitlich verzögert ein. Es dauert mindestens eine Stunde bis erste Effekte spürbar sind (MDMA wirkt schon nach 30 Minuten!). Viele Konsumenten nehmen deshalb an, eine zu geringe Dosis genommen zu haben, so dass häufig „nachgelegt“ wird, um die erwünschte Wirkung zu erzielen. Gefährliche oder sogar tödliche Überdosierungen können hierbei die Folge sein.

Achtung: Der Konsum von PMA / PMMA kann tödlich enden. Die Spanne zwischen einer „normalen“ Dosis und einer Überdosierung ist sehr klein. Die Gefahr einer Überdosierung ist somit sehr hoch. Im Zusammenhang mit PMA / PMMA gab es europaweit bereits mehrere Todesfälle!

Rechtlicher Status

PMA und PMMA unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

4-MA (4-Methylamphetamin)

Substanz

4-MA ist ein synthetisches Phenethylamin und eng mit Amphetamin verwandt. Vertrieben wird 4-MA als weißes Pulver oder als weiß bis weiß-gelbliche Paste. 
4-MA wird allerdings auch in Flüssigkeiten nachgewiesen und zu einem geringeren Grad in Tabletten bzw. Pillen.

Wirkung

Es bewirkt – ähnlich wie MDMA – eine Ausschüttung der Neurotransmitter Dopamin, Noradrenalin und Serotonin. Auch die Wirkung ist MDMA-ähnlich, d.h. euphorische Effekte sind wahrscheinlich. Die Antriebssteigerung ist jedoch vergleichsweise stark und eher mit Amphetamin vergleichbar. 4-MA wirkt vermutlich schon in sehr geringen Dosen. Ein Nachlegen soll sehr negative Effekte – bis hin zum Serotoninsyndrom – bewirken.

Risiken

4-MA wird oft als „Speed-Ersatz“ bzw. Amphetamin verkauft. Gelegentlich taucht es auch in Ecstasy-Pillen auf. Hierbei kann es zu gefährlichen Verwechslungen kommen, da Konsumenten nicht wissen, welche Substanz sie einnehmen. Zu den Nebenwirkungen zählen Überhitzung, erhöhter Blutdruck, Appetitverlust, Übelkeit, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, paranoide Zustände und Angstzustände sowie Depressionen.

Achtung: Der Konsum von 4-MA kann tödlich enden. Bei 4-MA handelt es sich um eine unerforschte Substanz, über die keine Langzeitstudien vorliegen und die im Verdacht steht, sehr stark neurotoxisch zu sein.

Im Zusammenhang mit 4-MA gab es europaweit bereits mehrere Todesfälle!

Rechtlicher Status

4-MA unterliegt in Deutschland seit 2012 dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

4-FA (4-Fluoramphetamin)

Substanz

4-FA gehört zur Gruppe der Phenethylamine und ist verwandt mit Amphetamin bzw. Methamphetamin, Cathinon und Methcathinon.
Oft wird es in Form von Pulver oder Kristallen mit weißer bis gelblicher Farbe, aber auch als Pillen oder Kapseln angeboten. In einschlägigen Shops im Internet wird es als sog. „Research Chemical“ verkauft.

4-FA wird meist oral oder nasal konsumiert.

Wirkung

Die Wirkung ist am ehesten vergleichbar mit der von Amphetamin (Speed): stimmungsaufhellend und leistungssteigernd. Zusätzlich erfolgt während des Konsums von 4-FA auch eine Serotonin-Ausschüttung, was der Wirkung zusätzlich eine emotionale (Ecstasy-ähnliche) Komponente verleiht. Zu den Nebenwirkungen zählen Kieferkrämpfe, Schweißausbrüche, erhöhter Blutdruck, Herzrasen, Kreislaufbeschwerden, Appetitverlust, Übelkeit, Schlaflosigkeit. Auf psychischer Ebene können paranoide Zustände, Panikattacken, Angstzustände sowie depressive Verstimmungen auftreten. Vereinzelt wird von verfärbtem Urin und gelblicher Hautfärbung berichtet. Ein psychisches Abhängigkeitspotenzial ist gegeben.

Risiken

4-FA unterdrückt die Wirkung des Alkohols, was zu übermäßigem Alkoholkonsum bzw. zu einer Alkoholvergiftung führen kann. Konsumenten klagen in Berichten über starke Kopfschmerzen sowie Nieren- bzw. Leberschmerzen in den Tagen nach dem Konsum. In hohen Dosen: Überhitzung, Verlust des Gleichgewichtsinns und temporärer Hörsturz. Bei 4-FA handelt es sich um eine unerforschte Substanz, die im Verdacht steht, stark neurotoxisch zu sein. Je höher die Dosis, umso größer das neurotoxische Potential (Gefahr für Hirnschäden!). Zu den Langzeitwirkungen von 4-FA ist mangels Forschungsergebnissen noch nichts bekannt.

Rechtlicher Status

4-FA unterliegt in Deutschland seit 2012 dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

NBOMe-Derivate (z.B. 25I-NBOMe, 25B-NBOMe, 25C-NBOMe)

Substanz

25I-NBOMe, 25B-NBOMe und 25C-NBOMe sind hochpotente, halluzinogene Derivate (Abkömmlinge) der Phenethylamine 2C-I, 2C-B und 2C-C. Meist werden sie ähnlich wie LSD (Vorsicht, Verwechslungsgefahr!) auf Blotter-Papier (Filz), manchmal als pure Chemikalie (Reinsubstanz) angeboten. NBOMe-Derivate sollen im Unterschied zu LSD einen bitteren Geschmack haben.

Wirkung

Generell sind NBOMe-Substanzen aufgrund ihrer starken psychedelischen Wirkung sehr schwer zu dosieren (im Mikrogramm-Bereich!) und aufgrund des Kontrollverlustes als Partydroge völlig ungeeignet.

Die Sinneswahrnehmungen werden intensiviert und verfremdet, das Raum-Zeit-Empfinden ist gestört. Stimmung und Gefühle können sich abrupt verändern und ins Negative umschlagen. Konsumenten-Berichten zufolge kommt es zur Loslösung vom eigenen Körper und/ oder Ich-Auflösung. Zudem kann der Konsum von Stoffen der NBOMe-Gruppe psychische Störungen mit Symptomen wie Realitätsverlust und Wahnvorstellungen auslösen.

Risiken

Phenethylamine wirken sehr stark auf das Herz-Kreislauf-System, wodurch Überdosierungen auch auf körperlicher Ebene lebensbedrohliche Konsequenzen haben können. In höheren Dosen kann es zu einem massiven Anstieg der Herzfrequenz, Körpertemperatur und des Blutdrucks kommen. Krampfanfälle sind möglich. Da die Substanzen bisher kaum erforscht sind, gibt es keinerlei Erkenntnisse zu den Langzeitschäden.

Achtung: Der Konsum von NBOMe-Derivaten kann tödlich enden. Nach Überdosierungen im Zusammenhang mit NBOMe-Substanzen sind bereits Todesfälle aufgetreten!

Rechtlicher Status

25I-NBOMe, 25B-NBOMe und 25C-NBOMe unterliegen in Deutschland seit 2014 dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

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Piperazine (m-CPP, TFMPP, BZP) https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/substanzklassen/piperazine-m-cpp-tfmpp-bzp/ Thu, 21 Sep 2017 10:18:25 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1115 m-CPP (Meta-Chlorphenylpiperazin)

Substanz

m-CPP gehört zur Stoffgruppe der Piperazine. Auf dem Schwarzmarkt ist es häufig als einer von mehreren Inhaltsstoffen oder als Hauptbestandteil vermeintlicher „Ecstasy-Pillen“ zu finden. Da es Übelkeit erzeugen kann, enthalten diese Pillen dann häufig zusätzliche Medikamente, die Übelkeit und Brechreiz unterdrücken sollen, wie z.B. Domperidon und Metoclopramid.

Wirkung

m-CPP bindet ebenso wie MDMA an Serotonin-Rezeptoren und hat daher eine Ecstasy-ähnliche Wirkung. Die psychoaktive Wirkung ist jedoch vergleichsweise schwach ausgeprägt. Dies zeigt sich in leichter Euphorie und einer schwach ausgeprägten Veränderung der visuellen Wahrnehmung.

Die Nebenwirkungen sind meist stärker als die gewünschte Wirkung. So kommen häufig unangenehme Begleiterscheinungen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Nierenschmerzen, Nervosität, Zittern, Schwindel, Verwirrtheit, Schweratmigkeit und Ängstlichkeit bis zu Panikattacken hinzu. Nicht selten leiden die Konsumenten an einer mehrere Tage andauernden, starken Ab- und Niedergeschlagenheit.

Risiken

Über die Langzeitrisiken ist bisher nur wenig bekannt. Bei regelmäßigem und / oder hochdosiertem Konsum kann m-CPP den psychischen Zustand eines Konsumenten längerfristig verändern: Depressionen oder auch Angstzustände sind mögliche Spätfolgen. Der Urin verfärbt sich nach Einnahme von m-CPP oft für mehrere Tage rostbraun.

Achtung: Gleichzeitiger Konsum von m-CPP und MDMA kann zu Krampfanfällen führen!

Rechtlicher Status

m-CPP fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Anlage II: Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

TFMPP (Trifluormethylphenylpiperazin)

Substanz

TFMPP wird meist in Form von Pulver oder Pillen auf dem Schwarzmarkt angeboten und gehört zur Stoffgruppe der Piperazine. In den letzten Jahren ist es häufig in vermeintlichen „Ecstasy-Pillen“ (eigentlicher Wirkstoff MDMA) als Ersatz- oder Zusatzstoff enthalten.

Wirkung

Die Effekte von TFMPP ähneln jenen von MDMA, wobei die Wirkung stark dosisabhängig ist: Niedrig dosiert macht sich vor allem eine entaktogene Wirkung bemerkbar.

In hohen Dosen kommt es zu starken LSD-ähnlichen Halluzinationen. Häufig können unangenehme Nebeneffekte wie hoher Blutdruck, Herzrasen, Erhöhung der Körpertemperatur, motorische Unruhe, Übelkeit bis hin zum Erbrechen auftreten. Da die Wirkung verzögert eintritt (nach ca. 1,5 Stunden), besteht die Gefahr, dass nachgelegt und eine sehr hohe TFMPP-Dosis eingenommen wird.

Risiken

Eine zu hohe Dosis kann zu einer lebensbedrohlichen Atemdepression führen. Es können Migräne, Muskelschmerzen, Schüttelkrämpfe und Depressionen auftreten.

TFMPP ist eine bislang kaum erforschte Substanz. Deshalb ist über die möglichen Langzeitrisiken nur wenig bekannt.

Achtung: Der Konsum von TFMPP hemmt die Aufnahme von Alkohol. Es dauert länger, bis dieser im Körper verstoffwechselt wird. Eine lebensbedrohliche Alkoholvergiftung ist möglich.

Rechtlicher Status

TFMPP unterliegt seit 2012 dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

BZP (Benzylpiperazin)

Substanz

BZP gehört ebenfalls zur Stoffgruppe der Piperazine und ist in Pulver- oder Pillenform erhältlich. In der Regel wird es geschluckt, in seltenen Fällen gesnieft. Auf dem Schwarzmarkt ist BZP häufig in Form von vermeintlichen „Ecstasy-Pillen“ im Umlauf, deren Wirkstoff eigentlich MDMA sein sollte.

Wirkung

Die Wirkung von BZP ist mit der von MDMA vergleichbar, wird jedoch von Konsumenten als schwächer beschrieben. Die Substanz bewirkt eine erhöhte Ausschüttung der körpereigenen Botenstoffe Dopamin und Noradrenalin.

Während des Rausches kann es zu Ruhelosigkeit, Hypernervosität, vermindertem Schlafbedürfnis, Angst, erhöhter Herzfrequenz, Kopfschmerzen, Erbrechen, Verwirrtheit und gesteigerter Aggression kommen. Nach Abklingen der Wirkung treten häufig Magenprobleme / Verdauungsstörungen und Nierenschmerzen auf. Des Weiteren können Schlafstörungen, Verwirrtheit und depressive Verstimmungen auftreten, die unter Umständen zeitweilig bestehen bleiben.

Risiken

Eine zu hohe Dosis kann zu Schwindel, Krampfanfällen, Zittern, Schweißausbrüchen, Kollaps und Psychosen führen.

Bei Überdosierung kann es zu einem massiven Anstieg der Herzfrequenz und des Blutdrucks kommen. Außerdem sind lebensbedrohliche Komplikationen, wie Atemstillstand und Nierenversagen möglich.

Da die Substanz bisher kaum erforscht ist, gibt es keinerlei Erkenntnisse zu den Langzeitschäden.

Rechtlicher Status

BZP fällt seit 2008 unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

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Synthetische Cannabinoide, Cannabimimetika https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/substanzklassen/synthetische-cannabinoide-cannabimimetika/ Thu, 21 Sep 2017 10:18:25 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1103 Kräutermischungen, Spice und Co.

Im Jahr 2005 tauchten erstmals sog. Räuchermischungen am Drogenmarkt auf. Hierbei handelt es sich um eine Zusammensetzung unterschiedlicher pflanzlicher und synthetischer Bestandteile. Jedoch sind in den seltensten Fällen in den Kräutermixturen tatsächlich die Inhaltsstoffe enthalten, die auf der Verpackung angegeben sind. Meist werden die Produkte zweckentfremdet als „Kräutermischung zur Raumluftaromatisierung“ angeboten. Das bekannteste Beispiel war das Produkt „Spice“. Es wurde von den Herstellern als legaler Cannabis-Ersatz, bestehend aus einer Vielzahl exotischer Kräuter, gehandelt und war offiziell nur zum Verräuchern gedacht. Chemische Analysen haben ergeben, dass die Rauschwirkung nicht durch die auf der Packung angegebenen Kräuter hervorgerufen wird, sondern durch die Beimengung hochpotenter, synthetischer Cannabinoide.

Über Kräutermixturen lässt sich keine einheitliche Aussage machen. Manche der Inhaltsstoffe sind bereits im BtMG bzw. NpSG aufgeführt, andere wiederum noch nicht.

Generell gilt: Ein vermeintlich legaler Status sagt nichts über die Gefährlichkeit eines Produktes aus!

Wirkung

Das Wirkspektrum der synthetischen Cannabinoide kann zum Teil erheblich von der Wirkung des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) abweichen.

Der Rauschzustand wird oftmals als belastend und anstrengend beschrieben. Dabei kann es zu starken körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen kommen, die für Cannabis eher untypisch sind und oft noch an den Folgetagen zu spüren sind. Daher ist das Führen von Fahrzeugen oder Maschinen während und nach dem Rausch erheblich eingeschränkt.

Risiken und Nebenwirkungen

Zu den Nebenwirkungen zählen Kreislaufbeschwerden, Mundtrockenheit, Übelkeit, Schweißausbrüche, Bluthochdruck, Brustschmerzen, unerwünschte Halluzinationen, psychotische Zustände, Panikattacken, Herzrasen und Herzrhythmusstörungen bis hin zur Bewusstlosigkeit. Die Nachwirkungen können bis zu einigen Tagen anhalten, z.B. körperliche Erschöpfung, Appetitlosigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Gedächtnislücken, Taubheitsgefühle in den Fingern und starke Kopfschmerzen. Bei einigen Konsumenten sind nach dem Konsum von Kräutermischungen schwere Vergiftungen mit Kreislaufzusammenbruch aufgetreten, die notfallmedizinisch behandelt werden mussten.

Im Zusammenhang mit dem synthetischen Cannabinoid MDMB-CHMICA ist es europaweit bereits zu Todesfällen gekommen!

Bislang gibt es noch keine gesicherten Erkenntnisse über akute oder langfristige, gesundheitliche Folgewirkungen. Synthetische Cannabinoide sind weitgehend unerforscht!

Sie stehen unter Verdacht, gesundheitsschädlicher zu sein als herkömmliche Cannabis-Produkte, da synthetische Cannabinoide meist volle Agonisten der Cannabis-Rezeptoren sind, während THC ein Teil-Agonist ist d. h. es werden alle Cannabinoidrezeptoren in Gehirn und Körper voll stimuliert, nicht wie bei Cannabis nur einige bis zu einem gewissen Maße – das Risiko einer Überdosierung ist somit viel höher. Es gibt erste Hinweise auf ein krebserregendes Potential und möglicherweise können sie auch Organe schädigen.

Ferner weisen Studien darauf hin, dass synthetische Cannabinoide mit akuten Psychosen im Zusammenhang stehen und die Verschlimmerung von psychotischen Störungen unter besonders anfälligen Personengruppen zur Folge haben kann.

Risiko Überdosierung

Die hohe Wirksamkeit der synthetischen Cannabinoide (bis zu hundertfach so stark wie der Cannabis-Wirkstoff THC) sowie die schwankende Wirkstoffkonzentration der Inhaltsstoffe bergen das Risiko von Überdosierungen und unkalkulierbaren Wechselwirkungen.

Beispiele für hochpotente, synthetische Cannabinoide: AB-CHMINACA, ADB-FUBINACA

Häufig verändern die Hersteller im Zeitverlauf die Rezepturen, so dass man bei wiederholtem Konsum eines bestimmten Produktes nicht mit der gewohnten Wirkung rechnen kann. Auch kann es passieren, dass man bei Neubestellung eines bisher „bekannten“ Produktes eine Verpackung mit identischem Namen und Aussehen geliefert bekommt, dieses jedoch völlig andere Inhaltsstoffe enthält. Es gibt für Kräutermischungen keinerlei Qualitätskontrollen!

Riskanter Mischkonsum

Häufig werden synthetische Cannabinoide zeitgleich oder zeitnah mit Alkohol und/ oder anderen Drogen gemischt. Doch gerade diese Substanz-Kombinationen können eine extreme Belastung für Körper und Psyche bedeuten. Die Gefahr für lebensbedrohliche Drogennotfälle ist extrem erhöht. Konsumenten gehen dabei ein unkalkulierbares, gesundheitliches Risiko ein!

Die meisten Drogennotfälle und Krankenhauseinweisungen im Zusammenhang mit synthetischen Cannabinoiden sind auf den Mischkonsum mit Alkohol und/ oder anderen psychoaktiven Substanzen zurückzuführen!

Gefährlicher Bodensatz

Problematisch ist außerdem, dass die den Kräutermischungen beigemengten chemischen Cannabinoide nicht immer am Pflanzenmaterial haften bleiben und sich im Laufe der Zeit in der Verpackung absetzen. Dieser hochkonzentrierte Bodensatz (die letzte Konsumeinheit) kann gefährliche Überdosierungen zur Folge haben.

Toleranzentwicklung und Abhängigkeit

Regelmäßiger Konsum kann zu einer raschen Toleranzentwicklung führen, d.h. um die erwünschte Wirkung zu erzielen, muss die Dosis gesteigert werden. Zudem sollen synthetische Cannabinoide ein starkes Abhängigkeitspotential besitzen.

Synthetische Cannabinoide stellen keine Alternative zum Konsum von herkömmlichen, THC-haltigen Cannabis-Produkten dar. Vorsicht: Suchtverlagerung!

Entzug von synthetischen Cannabinoiden

Der Entzug von synthetischen Cannabinoiden wird von Konsumenten als sehr „harter Entzug“ beschrieben. Bereits nach kurzer Zeit können starke Entzugserscheinungen auftreten, wie z.B. Übelkeit und Erbrechen, Durchfall, Depressionen, Schlafstörungen, innere Unruhe, Schüttelfrost, extreme Stimmungsschwankungen, Appetitlosigkeit, Antriebslosigkeit, Herz-Kreislaufprobleme, Emotionslosigkeit, Aggressionen, starkes Craving.

Aufgrund der heftigen Entzugssymptome sollte ein Entzug von synthetischen Cannabinoiden niemals alleine durchgeführt werden!

Nachweisbarkeit

Die meisten synthetischen Cannabinoide sind in der Regel mit herkömmlichen Drogenschnelltests nicht nachweisbar. Bei speziellen Labortests können sie jedoch zum Teil nachgewiesen werden.

Weiterführende Infos zum Thema Nachweisbarkeit sind hier zu finden.

Rechtlicher Status

AB-CHMINACA und ADB-FUBINACA (hier exemplarisch: hochpotente synthetische Cannabinoide) sind in Deutschland seit 2015 als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel eingestuft (BtMG, Anlage I). Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

Hinweis: In Deutschland ist am 26.11.16 das „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) in Kraft getreten, wonach nicht mehr einzelne Wirkstoffe, sondern komplette Stoffgruppen untersagt werden. Dem NpSG unterliegen u.a. die synthetischen Cannabinoide. Demnach ist der Handel, das Inverkehrbringen, die Herstellung, die Einfuhr, der Erwerb und Besitz dieser Substanzen verboten.

Weiterführende Infos zum NpSG sind hier zu finden

Weitere neuartige, synthetische Cannabinoide sind hier zu finden: CUMYL-4CN-BINACA und CUMYL-PeGaCLONE

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Synthetische Cathinone (Mephedron, Methylon, MDPV) https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/substanzklassen/synthetische-cathinone-mephedron-methylon-mdpv/ Thu, 21 Sep 2017 10:18:25 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1108 Mephedron (4-Methylmethcathinon, 4-MMC)

Substanz

Mephedron gehört innerhalb der Gruppe der Amphetamine zu den Cathinon-Derivaten. Es wird als Pulver, Kapsel oder Tablette verkauft. Auf dem Schwarzmarkt und über das Internet wird es oft als sog. „Badesalz“ angeboten. Szenetypische Bezeichnungen sind z.B. „Meow“, „M-Cat“ und „White Magic“.

Wirkung

Als Stimulans / Entaktogen erzeugt Mephedron starke Euphorie, gesteigerten Rededrang, klares Denken, erhöhte Leistungsfähigkeit und veränderte Sinneswahrnehmungen. Das Bedürfnis nach Essen und Schlaf wird unterdrückt. Ebenso können verschiedene unerwünschte Effekte auftreten: Mundtrockenheit, eine Erhöhung des Blutdruckes, Anstieg der Körpertemperatur, Schweißausbrüche, Herzrasen, Hyperaktivität, ein unangenehmes Kältegefühl, beklemmendes Gefühl in der Herzgegend, Angstzustände sowie Paranoia. Es besteht meist ein starker, unkontrollierter Drang zum Nachlegen (Craving).

Risiken

Häufiger und hochdosierter Konsum von Mephedron kann Durchblutungsstörungen hervorrufen. Diese können zu blauen Ellbogen, Knien und Lippen führen.
In hohen Dosen sind psychotische Reaktionen und Wahnvorstellungen möglich. Nach häufigem Konsum gibt es Berichte von anhaltender depressiver Verstimmung – über den üblichen ein/ zwei Tage dauernden Zeitraum eines typischen „MDMA-Hangovers“ hinaus. Bei langfristigem und regelmäßigem Konsum ist eine Verschlechterung der Konzentration und Gedächtnisleistung möglich. Zudem wird Mephedron ein hohes psychisches Abhängigkeitspotential nachgesagt.

Es gibt kaum gesicherte Erkenntnisse über Wirkmechanismen, Giftigkeit und mögliche Langzeitfolgen. Der aktuelle Wissensstand basiert deshalb derzeit lediglich auf Konsumentenberichten.

Rechtlicher Status

Mephedron wird seit 2010 als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel eingestuft (BtMG, Anlage I). Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

Methylon (MDMC, bk-MDMA)

Substanz

Methylon wird als gelbliche Flüssigkeit oder weißes Pulver angeboten und gehört wie Mephedron zu den Cathinon-Derivaten.

Wirkung

Es hat eine MDMA-ähnliche Wirkung, fördert die Kommunikation und macht euphorisch. Bei Wirkungseintritt überwiegen anregende Effekte (beschleunigter Herzschlag, Unruhe, Hitzewallungen, Schwitzen). Konsumentenberichten zufolge kommt es zu einem angenehmen Gefühl der Zufriedenheit, ruhiger Euphorie, Gelassenheit und Entspannung.

Risiken

Mögliche Nebenwirkungen sind Erweiterung der Pupillen, Kieferspannen, Erschöpfung der Serotonin-Reserven, vermehrtes Schwitzen und infolgedessen Dehydration.

In hohen Dosen stehen die stimulierenden Effekte im Vordergrund. Es kommt zu psychischer Unruhe, beschleunigtem Herzschlag, erhöhtem Blutdruck bis hin zu Rastlosigkeit und Paranoia. Darüber hinaus ist das Auftreten von Augenzittern, Verkrampfungen der Kaumuskeln und Zuckungen der Gesichtsmuskeln wahrscheinlich.

Zu den langfristigen Nebenwirkungen von Methylon ist aufgrund mangelnder Langzeitstudien nichts bekannt. Es ist anzunehmen, dass Methylon, genau wie MDMA, eine starke Belastung für Herz, Leber und Nieren darstellt.

Rechtlicher Status

Seit 2012 unterliegt Methylon dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

MDPV (Methylendioxypyrovaleron)

Substanz

MDPV ist eine hochpotente, psychotrope Substanz, die als Noradrenalin-Dopamin-Wiederaufnahme-Hemmer wirkt und zur Gruppe der Stimulanzien bzw. Entaktogene gehört. Es ist als körner- oder puderartiges Pulver von weißer bis leicht bräunlicher Farbe auf dem Markt und wird üblicherweise nasal konsumiert.

Aktuell ist MDPV in Deutschland verstärkt im Umlauf. Es wird zum einen im Internet – getarnt als vermeintliches „Badesalz“ – angeboten und auch als Streckmittel verwendet.

Wirkung

Die Wirkung von MDPV ist vergleichbar mit der von Amphetamin, Methylphenidat („Ritalin“) oder Kokain. Es führt zu starker Euphorie, gesteigertem Rededrang, erhöhter Leistungsfähigkeit und veränderten Sinneswahrnehmungen. Konsumentenberichten zufolge entsteht ein Verbundenheitsgefühl mit anderen Menschen ähnlich wie bei Ecstasy und/oder Speed.

Auf physischer Ebene kommt es zu einer Erhöhung des Herzschlags und des Blutdrucks, Herzrasen, einem unangenehmen Kältegefühl und beklemmenden Gefühl in der Herzgegend. Das Bedürfnis nach Essen und Schlaf wird unterdrückt.

Auf psychischer Ebene treten Unruhezustände, Nervosität und Hyperaktivität auf.

Die Wirkung ist stark dosisabhängig.

Risiken

In höheren Dosierungen kann es zu Panikattacken, Wahnvorstellungen und Paranoia kommen. Es besteht zusätzlich ein starker Drang zum Nachlegen (Craving).

Bei regelmäßigem, hochdosiertem Konsum kann es zu einer Psychose kommen, die u.a. durch Schlafmangel ausgelöst wird. Außerdem kann sich eine psychische Abhängigkeit entwickeln.

Bei MDPV handelt es sich um eine unerforschte Substanz. Deshalb gibt es bislang keine genauen Kenntnisse über deren Langzeitfolgen.

Rechtlicher Status

Seit 2012 ist MDPV in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt. Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

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Synthetische Opioide (U-47700, Furanyl-Fentanyl) https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/substanzklassen/synthetische-opioide-u-47700-furanyl-fentanyl/ Thu, 21 Sep 2017 10:18:25 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1127 U-47700

U-47700 ist ein Opioid, das bereits in den 1970er Jahren vom Pharmakonzern Upjohn synthetisiert und erforscht wurde. Es ist in etwa 7,5-mal so stark wie Morphin und somit ein hochpotentes Opioid. Es hat bereits einige Todesfälle durch Überdosierungen und Mischkonsum mit anderen Substanzen gegeben.

Furanyl-Fentanyl

Furanyl-Fentanyl ist eine noch relativ neue psychoaktive Substanz mit opioider Wirkung. Sie wird als „Fentanyl-Ersatz“ in Internetshops angeboten. Bisher gibt es hierzu kaum Informationen zu Toxizität, Wirkung und Risiken. Es wird vermutet, dass Furanyl-Fentanyl in etwa ¼ mal so potent sein soll wie Fentanyl. Der Reinheitsgehalt der Substanz unterliegt großen Schwankungen. Das birgt ein großes Risiko für Überdosierungen!

Wirkung

Die Wirkung wird von Person zu Person sehr unterschiedlich beschrieben und ist stark von der jeweiligen Qualität des Wirkstoffes abhängig. Die einen verspüren eine starke Euphorie, andere wiederum nicht. U-47700 hat erst in höheren Dosierungen eine schmerzstillende Wirkung, es wirkt stark sedierend und kann zu Trance-artigen Zuständen führen. Außerdem hat die Substanz eine angstlösende, enthemmende Wirkung und vermittelt dem Konsumenten ein Gefühl der Geborgenheit. Als Opioid verfügt U-47700 außerdem über eine betäubende Wirkung (Körper und Gefühle).

Die Wirkung von Furanyl-Fentanyl ist schmerzstillend, wenig euphorisch, stark sedierend, angstlösend und enthemmend,

Risiken

U-47700 ist eine hochpotente Substanz, die sehr schwer zu dosieren ist und ein sehr hohes Suchtpotential mit sich bringt. Fast jeder Konsument, der ein Opioid über einen längeren Zeitraum konsumiert, wird abhängig. Die Entzugssymptome können sehr unangenehm und heftig ausfallen. Zudem handelt es sich um eine bisher kaum erforschte Substanz. Es gibt kaum Informationen zur Toxizität und den möglichen Langzeitrisiken.

Es hat bereits einige Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von U-47700 gegeben. Wir raten daher strikt vom Konsum ab!

Risiken Furanyl-Fentanyl: siehe Risiken von U-47700.

Rechtlicher Status

U-47700 und Furanyl-Fentanyl unterliegen in Deutschland seit Juni 2017 dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Anlage II: Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

Weitere Infos zum NpSG sind hier zu finden

Weitere neuartige, synthetische Opioide sind hier zu finden: AcetylfentanylAcrolylfentanyl, Carfentanyl

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Synthetische Kokain-Analoga (RTI-111 / Dichloropane) https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/substanzklassen/synthetische-kokain-analoga-rti-111-dichloropane/ Thu, 21 Sep 2017 08:36:20 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1142 Substanz

RTI-111/ Dichloropane ist eine aufputschende Substanz, die zu den Phenyltropanen zählt und von seiner chemischen Struktur und Wirkung mit Kokain nah verwandt ist. Daher wird es in Research Chemical-Shops oftmals als „Kokain-Ersatzstoff’“ angeboten. RTI-111 wird überwiegend nasal oder oral konsumiert. Der nasale Konsum kann zu einem starken Brennen und Nasenbluten führen.

Wirkung

RTI-111 hat eine stimulierende Wirkung, steigert die Konzentrations- und Leistungsbereitschaft und den Rededrang. Die Euphoriesteigerung ist bei RTI-111 weniger stark ausgeprägt, dafür steigert die Substanz das Selbstbewusstsein des Konsumenten enorm. Außerdem ist eine aphrodisierende Wirkung möglich.

Die Wirkung von RTI-111 wird von Konsument zu Konsument sehr unterschiedlich beschrieben.

Da Dichloropane vor einigen Jahren häufig mit einem hohen Anteil an Streckmitteln oder als völlig andere Substanz verkauft wurde (z.B. Mephedron mit Lidocain), sind viele Erfahrungsberichte im Internet wenig aussagekräftig.

Achtung: Viele Konsumenten sind von der Wirkung enttäuscht, somit besteht die Gefahr, dass unkontrolliert Nachgelegt wird und es zu einer lebensgefährlichen Überdosierung kommen kann!

Risiken

Bei regelmäßigem Konsum kann sich eine psychische Abhängigkeit einstellen, ähnlich wie bei Kokain. Als besonders unangenehm wird von Konsumenten das „Runterkommen“ und der anschließende „Stimmungskater“ beschrieben. Hier kommt es häufig zu starken Kopfschmerzen und einer ausgeprägten „schlechten Laune“.

Wir raten dringend vom Konsum dieser Substanz ab, da der Konsument unberechenbare, gesundheitliche Risiken eingeht! Es gibt bisher kaum Informationen zur Toxizität und zu den möglichen Langzeitfolgen.

Rechtlicher Status

RTI-111/ Dichloropane ist in Deutschland nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und bisher noch nicht dem „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) unterstellt.

Weitere Infos zum NpSG sind hier zu finden

 

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Tryptamine (DMT, 5-MeO-DMT) https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/substanzklassen/tryptamine-dmt-5-meo-dmt/ Thu, 21 Sep 2017 10:18:25 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1124 DMT (N,N-Dimethyltryptamin), 5-MeO-DMT (5-Methoxy-N,N-Dimethyltryptamin)

Substanz

DMT und 5-MeO-DMT sind sog. Tryptamin-Alkaloide mit stark halluzinogener Wirkung. Beide Wirkstoffe kommen in etlichen Pflanzen vor, werden jedoch auch synthetisch hergestellt.

Meist wird DMT als sog. Changa (Extrakt aus DMT-haltigen Pflanzen) geraucht oder als weiß-gelbliche kristalline Substanz geschnupft. Bei oraler Einnahme als sog. Ayahuyasca (einem schamanischen Kräutertrank aus Südamerika) ist es nur in Kombination mit MAO-Hemmern wirksam. 5-MeO-DMT ist vorwiegend in kristalliner Form im Umlauf.

Wirkung

5-MeO-DMT hat im Vergleich zu DMT eine deutlich potentere Wirkung. Vorsicht: Es besteht Verwechslungs- und folglich Überdosierungsgefahr!

Beim DMT-Konsum kommt es häufig zu Übelkeit und Erbrechen. Weitere Nebenwirkungen sind ein Anstieg der Herzfrequenz, beschleunigtes Atmen, erhöhter Blutdruck, Pupillenerweiterung, vermehrter Speichelfluss, Zittern, Unruhe und Kopfschmerzen sowie Bewegungsstörungen.

Risiken

Das Risiko beim Konsum von DMT liegt vor allem im psychischen Bereich: Panik, Angstzustände und „Bad Trips“ sind möglich. Die starken Wahrnehmungsveränderungen, die Trennung von Körper und Geist und die Auflösung der eigenen Identität sowie Nahtod-Erfahrungen können von Konsumenten als sehr belastend und traumatisch erlebt werden. Zudem kann DMT psychische Störungen, wie depressive Verstimmungen, Wahnvorstellungen und Realitätsverlust auslösen. Dies gilt v.a. bei häufigem Konsum und dafür leicht anfälligen Personen.

Achtung: DMT und dessen Abkömmlinge (z.B. 5-MeO-DMT) führen zu starkem Kontrollverlust! Deshalb sind sie als Partydrogen völlig ungeeignet.

Rechtlicher Status

DMT und 5-MeO-DMT werden in Deutschland als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel eingestuft. BtMG (Anlage I): Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

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