Benzos – Neue Drogen – Die Info-Börse zu neuen psychoaktiven Substanzen NPS von mindzone.info – sauber drauf! https://infoboerse-neue-drogen.de Legal Highs & Research Chemicals - die neuen Designer Drogen Mon, 02 Mar 2020 10:05:07 +0000 de-DE hourly 1 Designer-Benzodiazepine (Flubromazolam, Etizolam) https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/designer-benzodiazepine-flubromazolam-etizolam-2/ Thu, 21 Sep 2017 10:18:26 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1031 Substanz

Unter Designer-Benzodiazepinen versteht man neue Substanzen, die analog zu Diazepam wirken. Zu dieser Gruppe gehören z.B. Flubromazolam und Etizolam.

Flubromazolam

Flubromazolam gehört zu den hochpotentesten Benzodiazepinen. Sie werden meist in Tablettenform mit unterschiedlichen Dosierungen oder als Pulver (in Reinform oder gestreckt) verkauft. Vor allem das Pulver in Reinform lässt sich sehr schwer dosieren. Bei Menschen ohne Benzodiazepin-Toleranz kann eine Dosierung von 1,25 mg bereits eine gefährliche Überdosis darstellen, die zu einem völligen „Black-out“ führen kann. Bei besonders empfindlichen Personen können bereits Dosierungen ab 0,5 mg lebensgefährlich werden.

Die Substanz wird auch zur Selbstmedikation von psychischen Störungen (Ängste, Depressionen, etc.) verwendet. Wir raten dringend von einer Selbstmedikation ab!

Besteht eine medizinische Indikation für die Einnahme eines Benzodiazepins, sollte immer ein Arzt konsultiert werden und ein bereits länger erforschtes, pharmazeutisches Benzodiazepin eingenommen werden.

Wirkung

Flubromazolam hat eine extrem sedierende und hypnotische Wirkung, während die angstlösende Wirkung  und muskelentspannende Wirkung geringer ausgeprägt ist als bei anderen Benzodiazepinen. Zusätzlich ist eine leicht euphorische Wirkung möglich und bei sehr hohen Dosierungen oder beim Mischkonsum mit anderen „Downern“  kann es eine enthemmende Wirkung haben.

Vorsicht: Die Kombination von Benzodiazepinen und Alkohol / Opioiden kann zu einer lebensgefährlichen Atemdepression führen!

Es können auch völlig paradoxe Effekte auftreten, z.B. Ängste verstärken sich, Schlaflosigkeit,

Risiken

Bereits Dosierungen ab 1,25 mg (bei empfindlichen Personen bereits ab 0,5 mg) können zu Erinnerungslücken und „Blackouts“ führen, diese können aufgrund der langen Halbwertszeit mitunter mehrere Tage anhalten. Während des „Blackouts“ hat der Betroffene keinerlei Kontrolle über seine Handlungen. Hierbei besteht ein hohes Verletzungsrisiko!

Besonders problematisch ist das hohe Suchtpotential von Flubromazolam: Die Substanz führt sehr schnell zu einer starken körperlichen Abhängigkeit (3 Tage täglicher Konsum können bereits abhängig machen!). Dies passiert wesentlich schneller als bei anderen Benzodiazepinen. Der Entzug ist sehr heftig (vergleichbar wie bei Heroin, dauert länger) und kann lebensgefährlich verlaufen. Daher sollte dieser möglichst nur unter ärztlicher Aufsicht stattfinden und durch ein langsames „Ausschleichen“ gemildert werden. Beim Entzug kehren sich die Wirkungen ins Gegenteil z.B. Schlaflosigkeit, Panikattacken, Angstzustände, Krampfanfälle, Halluzinationen.

Rechtlicher Status

In Deutschland unterliegt Flubromazolam seit Juli 2019 dem „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) und ist somit eine verbotene Substanz.

Etizolam

Etizolam ist ein Benzodiazepin mit einer stark angstlösenden Wirkung. In Research Chemical- Shops wird es meist in Pillenform, manchmal auch in Form von „Blottern“ (saugfähiges Papier / Pappe, das als Trägersubstanz für Drogen dient) oder als Reinsubstanz angeboten. Der Wirkstoffgehalt der Tabletten schwankt extrem.

1 mg Etizolam entspricht in etwa 10 mg Diazepam!

Die Substanz wird auch zur Selbstmedikation von psychischen Störungen (Ängste, Depressionen, etc.) verwendet. Wir raten dringend von einer Selbstmedikation ab!

Besteht eine medizinische Indikation für die Einnahme eines Benzodiazepins, sollte immer ein Arzt konsultiert werden und ein bereits länger erforschtes, pharmazeutisches Benzodiazepin eingenommen werden.

Wirkung

Die sedierende (schlaffördernde, beruhigende) und hypnotische Wirkung ist weniger ausgeprägt als bei Diazepam oder Flubromazolam. Die angstlösende Wirkung hingegen ist sehr stark ausgeprägt (etwa 6 Mal so stark wie Diazepam). Zusätzlich kann eine leichte Euphorie eintreten. In sehr hohen Dosierungen oder beim Mischkonsum mit anderen „Downern“ (Alkohol, Opioide) kann es eine enthemmende Wirkung haben.

Vorsicht: Die Kombination von Benzodiazepinen und Alkohol / Opioiden kann zu einer lebensgefährlichen Atemdepression führen!

Risiken

Bei hohen Dosierungen ab 1,5 – 2,0 mg kann es zu „Blackouts“ und Erinnerungslücken kommen, bei empfindlichen Personen bereits bei geringeren Dosierungen. Besonders problematisch ist das hohe Suchtpotential von Etizolam. Bereits nach kurzer Zeit stellt sich eine schwere körperliche Abhängigkeit ein (siehe Flubromazolam).

Rechtlicher Status

In Deutschland unterliegt Etizolam seit Juli 2013 der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Es ist somit verschreibungspflichtig (Betäubungsmittel-Rezept) und ansonsten illegal.

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Designer-Benzodiazepine (Flubromazolam, Etizolam) https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/substanzklassen/designer-benzodiazepine-flubromazolam-etizolam/ Thu, 21 Sep 2017 10:18:25 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1139 Flubromazolam, Etizolam

Seit dem Jahr 2012 ist mit sog. Designer-Benzodiazepinen eine neue Gruppe von Substanzen auf dem Markt, die zunehmende Aufmerksamkeit erfahren. Unter Designer-Benzodiazepinen versteht man neue Substanzen, die analog zu Diazepam wirken. Zu dieser Gruppe gehören z.B. Flubromazolam und Etizolam.

Hierbei handelt es sich entweder um Arzneistoffe, die in einigen Ländern eine Zulassung besitzen (z. B. Etizolam in Russland), die aber in vielen Ländern den betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen nicht unterliegen, oder um eigens für den Drogenmarkt synthetisierte Benzodiazepine, die über das Internet verkauft werden und keine medizinische Verwendung haben. Beispiele für solche Substanzen sind Diclazepam, Flubromazepam, Meclonazepam, Nifoxipam und Pyrazolam. Designer-Benzodiazepine haben eine ähnliche Wirkung wie klassische Benzodiazepine und werden als Tabletten, Kapseln oder Pulver vertrieben.

Vor dem Hintergrund einer weiten Verbreitung des Gebrauchs von Benzodiazepinen in vielen Bereichen (Schlaf- und Beruhigungsmittel, Behandlung von Angstzuständen, Muskelverspannungen und Krampfanfällen) in Kombination mit einem hohen Abhängigkeits- und Missbrauchspotential werden Designer-Benzodiazepine häufig als Selbstmedikation verwendet und über den Schwarzmarkt bzw. die Fälschung von Rezepten bezogen. Darüber hinaus wird ein Missbrauch zu Entspannungszwecken diskutiert, insbesondere bei Konsumenten von Stimulanzien und Halluzinogenen, bei denen sich ein gefährlicher Konsumkreislauf aus Stimulanzien und Beruhigungsmitteln bilden kann.

Der Konsum von Designer-Benzodiazepinen ist mit zahlreichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Zu den unmittelbaren Nebenwirkungen zählen Amnesie, Benommenheit, Muskelschwäche, undeutliche Aussprache, Ataxie und Sedierung. Die akute Toxizität ist zwar relativ gering, in Kombination mit Alkohol und anderen Substanzen aber stark erhöht. Die Wirkdauer ist sehr lang, was zu ungewünschten Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit und zu einer Akkumulation von Effekten führen kann. Die Substanzen haben ein hohes Abhängigkeitspotential und es entwickelt sich schnell eine Toleranz. Entzugserscheinungen sind ähnlich wie bei Benzodiazepinen (Schlaflosigkeit, Tremor, Übelkeit).

Flubromazolam

Flubromazolam gehört zu den hochpotentesten Benzodiazepinen. Es wird meist in Tablettenform mit unterschiedlichen Dosierungen oder als Pulver (in Reinform oder gestreckt) verkauft. Vor allem das Pulver in Reinform lässt sich sehr schwer dosieren. Bei Menschen ohne Benzodiazepin-Toleranz kann eine Dosierung von 1,25 mg bereits eine gefährliche Überdosis darstellen, die zu einem völligen „Black-out“ führen kann. Bei besonders empfindlichen Personen können bereits Dosierungen ab 0,5 mg lebensgefährlich werden.

Die Substanz wird auch zur Selbstmedikation von psychischen Störungen (Ängste, Depressionen, etc.) verwendet. Wir raten dringend von einer Selbstmedikation ab!

Besteht eine medizinische Indikation für die Einnahme eines Benzodiazepins, sollte immer ein Arzt konsultiert werden und ein bereits länger erforschtes, pharmazeutisches Benzodiazepin eingenommen werden.

Wirkung

Flubromazolam hat eine extrem sedierende (schlaffördernde, beruhigende) und hypnotische Wirkung, während die angstlösende Wirkung (anxiolytisch) und muskelentspannende Wirkung geringer ausgeprägt ist als bei anderen Benzodiazepinen. Zusätzlich ist eine leicht euphorische Wirkung möglich und bei sehr hohen Dosierungen oder beim Mischkonsum mit anderen „Downern“ (Alkohol, Opioide) kann es eine enthemmende Wirkung haben.

Vorsicht: Die Kombination von Benzodiazepinen und Alkohol / Opioiden kann zu einer lebensgefährlichen Atemdepression führen.

Allerdings können auch völlig paradoxe Effekte auftreten, z.B. Ängste verstärken sich, Schlaflosigkeit, Aggressivität, etc.

Zu den Neben- und Nachwirkungen gehören: motorische Schwierigkeiten, Schwindelgefühle, Gefühllosigkeit, ausgeprägter „Hangover“ am nächsten Tag, Müdigkeit, Gereiztheit, Kopfschmerzen.

Risiken

Bereits Dosierungen ab 1,25 mg (bei empfindlichen Personen bereits ab 0,5 mg) können zu Erinnerungslücken und „Blackouts“ führen, diese können aufgrund der langen Halbwertszeit mitunter mehrere Tage anhalten. Während des „Blackouts“ hat der Betroffene keinerlei Kontrolle über seine Handlungen und benötigt unbedingt einen nüchternen „Aufpasser“. Das Verletzungsrisiko oder die Gefahr zum Nachlegen sind sonst zu hoch. Besonders problematisch ist das hohe Suchtpotential von Flubromazolam. Die Substanz führt sehr schnell zu einer starken körperlichen Abhängigkeit: Drei Tage täglicher Konsum können bereits eine Abhängigkeit hervorrufen! Dies passiert wesentlich schneller als bei anderen Benzodiazepinen. Der Entzug ist sehr heftig (ähnlich wie von Heroin, dauert länger) und kann lebensgefährlich verlaufen. Daher sollte dieser möglichst nur unter ärztlicher Aufsicht stattfinden und durch ein langsames „Ausschleichen“ gemildert werden. Beim Entzug kehren sich die Wirkungen ins Gegenteil z.B. Schlaflosigkeit, Panikattacken, Angstzustände, Krampfanfälle, Halluzinationen.

Rechtlicher Status

In Deutschland unterliegt Flubromazolam seit Juli 2019 dem „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) und ist somit eine verbotene Substanz.

Etizolam

Etizolam ist ein Benzodiazepin mit einer stark angstlösenden Wirkung und eines der beliebtesten Benzodiazepine. Etizolam wird in Research Chemical-Shops meist in Pillenform, manchmal auch in Form von „Blottern“ (saugfähiges Papier / Pappe, das als Trägersubstanz für Drogen dient) oder als Reinsubstanz angeboten. Der Wirkstoffgehalt der Tabletten schwankt extrem.

1 mg Etizolam entspricht in etwa 10 mg Diazepam!

Die Substanz wird auch zur Selbstmedikation von psychischen Störungen (Ängste, Depressionen, etc.) verwendet. Wir raten dringend von einer Selbstmedikation ab! Besteht eine medizinische Indikation für die Einnahme eines Benzodiazepins, sollte immer ein Arzt konsultiert werden und ein bereits länger erforschtes, pharmazeutisches Benzodiazepin eingenommen werden.

Wirkung

Die sedierende (schlaffördernde, beruhigende) und hypnotische Wirkung ist weniger ausgeprägt als bei Diazepam oder Flubromazolam. Die angstlösende Wirkung hingegen ist sehr stark ausgeprägt (etwa 6 Mal so stark wie Diazepam). Zusätzlich kann eine leichte Euphorie eintreten, in sehr hohen Dosierungen oder beim Mischkonsum mit anderen „Downern“ (Alkohol, Opioide) kann es eine enthemmende Wirkung haben.

Vorsicht: Die Kombination von Benzodiazepinen und Alkohol / Opioiden kann zu einer lebensgefährlichen Atemdepression führen.

Risiken

Bei hohen Dosierungen ab 1,5 – 2,0 mg kann es zu „Blackouts“ und Erinnerungslücken kommen, bei empfindlichen Personen bereits in geringeren Dosierungen. Besonders problematisch ist das hohe Suchtpotential von Etizolam. Bereits nach kurzer Zeit stellt sich eine schwere körperliche Abhängigkeit ein (siehe Flubromazolam).

Rechtlicher Status

In Deutschland unterliegt Etizolam seit Juli 2013 der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Es ist somit verschreibungspflichtig (Betäubungsmittel-Rezept) und ansonsten illegal.

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