halluzinogene Amphetamine – Neue Drogen – Die Info-Börse zu neuen psychoaktiven Substanzen NPS von mindzone.info – sauber drauf! https://infoboerse-neue-drogen.de Legal Highs & Research Chemicals - die neuen Designer Drogen Thu, 07 Dec 2017 12:36:53 +0000 de-DE hourly 1 DOB, DOM, DOI https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/dob-dom-doi/ Mon, 25 Sep 2017 10:35:37 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1041 Substanz

DOB (2,5,-Dimethoxy-4Brom-Amphetamin), DOM (2,5,- Dimethoxy-4Methyl-Amphetamin) und DOI (2,5,-Dimethoxy-4-Iod-Amphetamin) sind halluzinogene Amphetamine.

DOB/ DOM/ DOI gibt es als getränkte Filze oder in flüssiger Form und wird geschluckt. Bereits in geringen Dosen tritt eine Wirkung ein, die Wirkdauer ist mit 18 – 30 Stunden enorm hoch. Die Wirkung setzt erst recht spät bzw. verzögert ein.

Wirkung

Die Wirkung tritt nach ca. 1 Stunde ein. Erst nach ca. 3 Stunden hat sich die Rauschwirkung voll entfaltet. Es kommt zu einer gesteigerten Sinneswahrnehmung und zu einem starken Bewegungsdrang. Bei DOB und DOI werden bei höheren Dosen farbige Muster wahrgenommen.
 Die Wirkdauer ist stark dosisabhängig. DOB: ca. 12-30 Stunden, DOM: ca. 10-20 Stunden, DOI: ca. 8-30 Stunden.

Risiken

Da die Wirkung verzögert eintritt, ist die Gefahr einer Überdosierung durch Nachlegen besonders groß. Auch die lange Wirkdauer kann als sehr unangenehm empfunden werden. Es können Panikattacken, Angst- und Verwirrungszuständen ausgelöst werden.
 Bei höheren Dosierungen kommt es zu vorübergehenden Lähmungserscheinungen und / oder Schmerzunempfindlichkeit. Hier besteht eine erhöhte Unfall- und Verletzungsgefahr!

Bei häufigem Konsum ist die Wahrscheinlichkeit hoch, psychische Störungen zu entwickeln (Psychose, Schizophrenie, etc.).

Rechtlicher Status

DOB unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel.

DOI unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Anlage II: Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel.

DOM unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel).

Für alle drei Substanzen gilt: Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

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