MXE-Ersatzstoff – Neue Drogen – Die Info-Börse zu neuen psychoaktiven Substanzen NPS von mindzone.info – sauber drauf! https://infoboerse-neue-drogen.de Legal Highs & Research Chemicals - die neuen Designer Drogen Thu, 07 Dec 2017 12:36:55 +0000 de-DE hourly 1 MXP (Methoxphenidin) https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/mxp-methoxphenidin/ Thu, 21 Sep 2017 10:18:26 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1058 Substanz

Methoxphenidin (MXP) gehört zu den sog. Dissoziativa (wie auch Ketamin) und wurde 1989 von einem Pharmaunternehmen als Medikament gegen Gehirnschäden zum Patent angemeldet.

Seit 2013 ist MXP in Deutschland verstärkt im Umlauf und wird als „MXE-Ersatzstoff“ über Research Chemicals-Shops vermarktet.

Die orale Applikation von MXP (weißes, kristallines Pulver) ist am häufigsten verbreitet, da bei nasalem Konsum die Nasenschleimhäute stark anschwellen und ein starkes Brennen einsetzt.

Wirkung

Die Wirkung von MXP ist individuell sehr unterschiedlich und variiert auch stark mit der eingenommen Dosis. Oral tritt die Wirkung nach ca. 30 bis 80 Minuten ein und nasal nach ca. 10 bis 30 Minuten.

Grundsätzlich ist die Wirkung auch stark abhängig von Set und Setting.

In höheren Dosierungen (ab 70 mg oral) können Halluzinationen und außerkörperliche Erfahrungen (out-of-body-experience) auftreten.

Risiken

Während des Rausches kommt es zu visuellen und akustischen Halluzinationen, Aufspaltung der Realität und/ oder der Persönlichkeit, Verlust des Zeitgefühls, gestörte Bewegungskoordination und eingeschränktes Sprachvermögen – sich Fortbewegen und Sprechen fällt schwer!

MXP ist als Partydroge völlig ungeeignet!
 Das Schmerzempfinden ist stark herabgesetzt oder komplett abgeschaltet. Achtung: Es besteht die Gefahr, sich zu verletzen, ohne es zu merken!

Bei Wirkungs-Eintritt kommt es zum Anstieg des Blutdrucks und der Körpertemperatur (Schweißausbrüche). Auftretende Halluzinationen können sehr schnell ins Negative abdriften und beim Konsumenten große Angstzustände und Panikattacken erzeugen. Nicht selten kommt es zu Nahtod-Erlebnissen, Tunnel-Visionen („K-Hole“) und zur kompletten Ich-Auflösung. Es besteht die Gefahr, dass eine Drogenpsychose ausgelöst wird. Konsumenten verspüren häufig einen starken Drang zum Nachlegen (Craving).

Bei MXP handelt es sich um eine bislang kaum unerforschte Substanz. Es können unvorhersehbare Nebenwirkungen und Langzeitschäden auftreten. Mögliche toxische Effekte können nicht ausgeschlossen werden. Wir raten dringend vom Konsum ab!

Regelmäßiger MXP-Konsum kann die Entwicklung einer psychischen Abhängigkeit begünstigen.

Rechtlicher Status

In Deutschland unterliegt MXP nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Da es sich bei MXP um ein Phenethylamin handelt, fällt es unter das „Neue-psychoaktive- Stoffe-Gesetz“ (NpsG), das am 26.11.16 in Deutschland in Kraft getreten ist. Es ist somit eine verbotene Substanz.

Weitere Infos zum NpSG sind hier zu finden.

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