Serotoninsyndrom – Neue Drogen – Die Info-Börse zu neuen psychoaktiven Substanzen NPS von mindzone.info – sauber drauf! https://infoboerse-neue-drogen.de Legal Highs & Research Chemicals - die neuen Designer Drogen Thu, 07 Dec 2017 12:36:52 +0000 de-DE hourly 1 4-MA (4-Methylamphetamin) https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/4-ma-4-methylamphetamin/ Mon, 25 Sep 2017 10:39:07 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1012 Substanz

4-MA ist ein synthetisches Phenethylamin und eng mit Amphetamin verwandt. Vertrieben wird 4-MA als weißes Pulver oder als weiß bis weiß-gelbliche Paste. 4-MA wird allerdings auch in Flüssigkeiten nachgewiesen und zu einem geringeren Grad in Tabletten bzw. Pillen.

Wirkung

Es bewirkt – ähnlich wie MDMA – eine Ausschüttung der Neurotransmitter Dopamin, Noradrenalin und Serotonin. Auch die Wirkung ist MDMA-ähnlich, d.h. euphorische Effekte sind wahrscheinlich. Die Antriebssteigerung ist vergleichsweise stark und eher mit Amphetamin vergleichbar. 4-MA wirkt vermutlich schon in sehr geringen Dosen. Ein Nachlegen kann sehr negative Effekte – bis hin zum Serotoninsyndrom – bewirken.

Risiken

4-MA wird oft als „Speed-Ersatz“ bzw. Amphetamin verkauft. Gelegentlich taucht es auch in Ecstasy-Pillen auf. Hierbei kann es zu lebensgefährlichen Verwechslungen kommen, da Konsumenten nicht wissen, welche Substanz sie einnehmen. Zu den Nebenwirkungen zählen Überhitzung, erhöhter Blutdruck, Appetitverlust, Übelkeit, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, paranoide Zustände und Angstzustände sowie Depressionen.

Achtung: Der Konsum von 4-MA kann tödlich enden. Bei 4-MA handelt es sich um eine bislang unerforschte Substanz, über die keine Langzeitstudien vorliegen und die im Verdacht steht, sehr stark neurotoxisch zu sein. Vom Konsum wird strikt abgeraten!

Im Zusammenhang mit 4-MA gab es europaweit bereits mehrere Todesfälle!

Rechtlicher Status

4-MA unterliegt in Deutschland seit 2012 dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

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5-ME (5-Methylethylon) https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/5-me-5-methylethylon/ Tue, 21 Nov 2017 11:18:26 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1018 Substanz

5-Methylethylon gehört zur Stoffgruppe der Cathinone und ist in Europa noch weitgehend unbekannt, in den USA dagegen ist die Substanz schon weiter verbreitet. Es ist chemisch eng verwandt mit der Substanz Ethylon, welches als weniger potente Variante von Methylon angesehen wird. Vermutlich wird 5-ME wegen seiner Ecstasy-ähnlichen Wirkung auch als Streckstoff in Ecstasy-Pillen verwendet, um Kosten zu sparen. Die Substanz wird überwiegend oral eingenommen. Auch die nasale Einnahme ist möglich, aufgrund der hohen Dosierung jedoch eher ungeeignet.

Wirkung

5-ME wirkt stimulierend, entaktogen und empathogen und ist vergleichbar mit Methylon, Ethylon und MDMA, jedoch weniger stimulierend als Methylon und MDMA. Die Wirkung tritt nach oraler Einnahme nach 30-45 Minuten ein, bei nasaler Einnahme nach 10-30 Minuten. Die Wirkdauer ist sehr stark abhängig von der Dosis und hält ca. 2-4 Stunden an.

Risiken

Das Abhängigkeitspotential von 5-ME ist vermutlich größer als bei MDMA, da die Neben- und Nachwirkungen vergleichsweise weniger stark ausgeprägt sind. Zudem kommt es zu einem starken Craving (Suchtdruck) und somit zu häufigem, unkontrollierten Nachlegen. Vor allem bei Überdosierungen und Mischkonsum kann ein lebensbedrohliches Serotoninsyndrom ausgelöst werden. Es kann Paranoia auftreten und auch die Entwicklung einer Drogenpsychose ist möglich

5-ME ist eine bisher kaum erforschte Substanz. Über Nebenwirkungen, Toxizität und mögliche Langzeitrisiken gibt es kaum Informationen. Wir raten daher dringend vom Konsum dieser Substanz ab!

Rechtlicher Status

5-Methylethylon unterliegt in Deutschland nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Da es sich hierbei um ein Cathinon handelt, fällt 5-ME unter das “Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG), das seit 26.11.16 in Deutschland in Kraft getreten ist. Somit ist es eine verbotene Substanz.

Weitere Infos zum NpSG sind hier zu finden.

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