Neue Drogen – Die Info-Börse zu neuen psychoaktiven Substanzen NPS von mindzone.info – sauber drauf! https://infoboerse-neue-drogen.de Legal Highs & Research Chemicals - die neuen Designer Drogen Wed, 14 Jul 2021 08:55:30 +0000 de-DE hourly 1 1cP-LSD (1-cycloPropionyl-Lysergsäurediethylamid https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/1cp-lsd-1-cyclopropionyl-lysergsaeurediethylamid/ Wed, 18 Dec 2019 12:03:58 +0000 https://infoboerse-neue-drogen.de/?p=2310 Substanz

1cP-LSD (1-cycloPropionyl-Lysergsäurediethylamid) ist eine psychedelisch wirkende psychoaktive Forschungs-Chemikalie (sog. Research Chemical) und ein Derivat von 1P-LSD. Der Wirkstoff ist ein Lysergsäure-Derivat sowie Analogon von LSD und zählt zur Strukturklasse der Ergoline, genauer zu den Lysergamiden.

Als Reaktion auf das Verbot von 1P-LSD und anderer LSD-Analoga durch die Aktualisierung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) vom 18.07.2019 ist die Substanz seit wenigen Wochen auf dem Markt.

Konsumentenberichten zu Folge ist der Wirkungseintritt etwas schneller als bei 1P-LSD und die Wirkung bei gleicher Dosis stärker. Da es sich um ein kaum erforschtes Research Chemical handelt, können keine zuverlässigen Aussagen über Risiken und Langzeitfolgen gemacht werden. Vermutlich handelt es sich um eine sog. „Prodrug“. Das ist eine Substanz, die im Körper zu LSD umgewandelt wird.

1cP-LSD wird als Filze oder in flüssiger Form angeboten und kann oral oder sublingual eingenommen werden.

Wirkung

Je nach Dosis, Set und Setting und Person kann es u. a. zu Pseudo-Halluzinationen, Euphorie, veränderter und intensivierter Wahrnehmung der Umwelt, Angstzuständen, Paranoia und tiefen Gedankengängen kommen. Die Wirkung von 1cP-LSD ist dem LSD sehr ähnlich. Im Vergleich zu LSD flutet die Substanz schneller an, die Wirkdauer fällt länger aus und der Rausch wird von Konsumenten als stärker beschrieben.

Weitere Infos zur Wirkung von LSD sind hier zu finden.

Risiken

Da es sich bei 1cP-LSD um eine bislang unerforschte Substanz handelt, gibt es kaum Informationen zu den Nebenwirkungen und Langzeitfolgen. Mögliche toxische Effekte sind nicht ausgeschlossen. Dementsprechend birgt der Konsum ein unberechenbares Gesundheitsrisiko.

Vom Konsum wird strikt abgeraten!

Rechtlicher Status

Im Zuge der Erweiterung des „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) unterliegt 1cP-LSD seit 03.07.2021 in Deutschland den Bestimmungen des NpSG. Es somit eine verbotene Substanz.

Weitere Infos zum NpSG sind hier zu finden.

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1B-LSD https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/1b-lsd/ Mon, 12 Nov 2018 10:41:34 +0000 https://infoboerse-neue-drogen.de/?p=2262 Substanz

1B-LSD (1-Butanoyl-Lysergsäurediethylamid) ist ein LSD-Derivat und sowohl ein 1P-LSD- als auch ein ALD-52-Homolog, d.h, eine Forschungs-Chemikalie mit psychedelischer Wirkung. Es ist eng mit LSD verwandt und zählt zur Strukturklasse der Ergoline, genauer zu den Lysergamiden.

Bisher gibt es zu diesem Wirkstoff kaum gesicherte Informationen. Die Substanz ist erst seit wenigen Wochen am Markt, sodass es nur wenige Erfahrungsberichte von Konsumenten über Wirkungen gibt.

Im Internet wird 1B-LSD als Ersatzstoff für 1P-LSD und ALD-52 angeboten. Laut Produzenten wurde es nur hergestellt, um die Gesetzgebung in manchen europäischen Ländern zu umgehen (u.a. Schweiz, Belgien, Schweden), in denen 1P-LSD bereits verboten wurde.

Vermutlich handelt es sich um eine sog. „Prodrug“. Das ist eine Substanz, die im Körper zu LSD umgewandelt wird.

1B-LSD wird als Filze oder in flüssiger Form angeboten und kann oral oder sublingual eingenommen werden.

                                              

Wirkung

Je nach Dosis, Set und Setting und Person kann es u. a. zu Pseudohalluzinationen, Euphorie, veränderter und intensivierter Wahrnehmung der Umwelt, Angstzuständen, Paranoia und tiefen Gedankengängen kommen.

1B-LSD ist eine sehr potente Substanz und vom Wirkspektrum dem LSD zum Verwechseln ähnlich.

 

Risiken

Da es sich bei 1B-LSD um ein bislang unerforschtes Research Chemical handelt, gibt es keine zuverlässigen Informationen zu den Nebenwirkungen und Langzeitfolgen. Mögliche toxische Effekte sind nicht ausgeschlossen.

Dementsprechend birgt der Konsum ein unberechenbares Gesundheitsrisiko.

Vom Konsum wird strikt abgeraten!

  

Rechtlicher Status

In Deutschland unterliegt 1B-LSD im Zuge der Erweiterung des „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) seit 21.06.19 dem NpSG und ist somit eine verbotene Substanz.

Weitere Infos zum NpSG sind hier zu finden.

 

 

 

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Betreuung und Beratung von NpS-Konsumenten https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/betreuung-und-beratung-von-nps-konsumenten/ Thu, 28 Sep 2017 09:47:33 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1476 Das Suchthilfesystem bietet NpS-Konsumenten sowohl ambulante Beratungsmöglichkeiten als auch stationäre Behandlungsangebote. Vor dem Hintergrund der dargestellten speziellen Problematik in Zusammenhang mit dem Konsum neuer psychoaktiver Substanzen steht die Suchthilfe vor besonderen Herausforderungen in der Behandlung der damit in Zusammenhang stehenden Störungen.

Generell ist unter NpS-Konsumierenden der Wunsch und die Absicht nach Veränderung und therapeutischer Unterstützung häufig nur für kurze Zeit gegeben. Erschwerend kommt hinzu, dass NpS-Konsumenten von den klassischen Suchthilfe-Angeboten oft nur unzureichend erreicht werden.

Ausgangssituation: Nicht-Inanspruchnahme von Suchthilfe-Angeboten

  • „Opiat-Zentriertheit“ des Suchthilfesystems für illegale Drogen
  • Spezifische Problembereiche und Hilfebedarf von NpS-Konsumenten
  • Fehlendes Vertrauen in die Fähigkeit der klassischen Suchthilfe, auf die spezifischen Bedürfnisse von NpS-Konsumenten einzugehen

Verbesserung der Inanspruchnahme von Suchthilfe-Angeboten

  • Spezialisierte Angebote
  • Case Management
  • Erreichbarkeit (Termine innerhalb von 24 Stunden)
  • Spezielle Sprechstunden (Zeit, Raum)
  • Ergänzende Angebote: z.B. Onlineberatung, Telefon-Hotline

Quelle: Entwicklungen und Herausforderungen bei den Neuen psychoaktiven Substanzen (NpS); Prof. Dr. med. Norbert Wodarz; Vortrag am 21.05.17 in München

Tipps für den Umgang mit NpS-Konsumenten in der Beratungsstelle

Im Folgenden werden einige Empfehlungen für den Umgang mit NpS-Konsumenten und die entsprechenden Anpassungen im Beratungsalltag aufgelistet.

  • Für den Umgang mit NpS muss es in Drogen- und Suchthilfeeinrichtungen klare Regeln geben.
  • Die Klienten sollen darauf hingewiesen werden, dass die meisten NpS in speziellen Blut- und Urinkontrollen nachweisbar sind.
  • Standardisierte Urinkontrollen reichen allein als Abstinenznachweis nicht aus. Augenschein und persönlicher Eindruck sollen berücksichtigt werden.
  • Bei psychotischen Zuständen (z.B. „Badesalz“-Psychosen) ist auf akute Eigen- und Fremdgefährdung besonders zu achten. „Talk-down“ als altbewährte, nicht-medikamentöse Maßnahme ist hierbei unumgänglich.
  • Bei Notfällen: Stellen Sie, wenn es möglich ist, eine Probe der Substanz sicher, damit die Giftnotrufzentrale den Wirkstoff schneller identifizieren kann.
  • Halten Sie sich über aktuelle Trends- und Entwicklungen auf dem Laufenden, z.B. über das Internet, durch Fortbildungen und den Austausch mit Fachkollegen.
  • Benötigen Sie Beratung, weitergehende Informationen zum Themenbereich NpS und zu
  • Fortbildungen? Wenden Sie sich an das MINDZONE-Team: kontakt@mindzone.info

Schnittstelle zu Kooperationspartnern

Mit vielen Organisationen und Unterstützungssystemen bestehen bereits tragende Koope­ra­tionen und ein regelmäßiger Austausch.

In der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern gelten insbesondere die Punkte:

  • Aufklärung über Wirkungen und Symptome
  • Hinweise auf Besonderheiten des Klientels (Terminvergabe, Kognition, Psychose, Aggressivität)
  • Hinweise auf Beratungs- und Therapieangebote

Im Folgenden wird auf die Besonderheiten im Bezug auf NpS-Konsumenten eingegangen.

Jugendamt

Darstellung der Jugendhilfe-Angebote in der Beratung

Gegenseitige Schweigepflichtsentbindung

Fortbildungen für MitarbeiterInnen der Jugendämter anbieten

Ausbildung, Schule und Universität

Zielgruppenspezifische Prävention

Angebote zur Aufklärung der DozentInnen, LehrerInnen und Eltern (Informationsflyer, Online-Beratung)

Schulung der Lehrkräfte und DozentInnen über Suchthilfeangebote und Erkennen von Betroffenen

Migrationsdienste

Interkulturelle Kompetenz in den Beratungsstellen

Aufklärung der Mitarbeitenden

Besonderheiten der Zielgruppe (z.B. traumatisierte Personen)

Muttersprachliche Personen für Prävention und Aufklärung

Unternehmen und Betriebe

Gesundheitsmanagement: Hinweise zu gesundheitsschädigenden Bedingungen (z. B. Schichtdienst, Termindruck)

Betriebsvereinbarung Sucht anpassen

Ärzte

Informationsangebote

Kontaktpflege und enge Zusammenarbeit

Kliniken (allgemein) und Suchtfachkliniken

Enge Zusammenarbeit und Austausch

Gegenseitige Information und Aufklärung

Nahtlose Vermittlung und Übergabe schaffen

Nachsorge sicherstellen

Klinikprogramme kennen und einschätzen können

Justiz

Angebote zur Aufklärung und Schulung

Erkennen von Auffälligkeiten im Haftalltag und damit der Zielgruppe

Verbesserung der medizinischen Versorgung in den JVA’s anregen

Stationäre Rehabilitation ermöglichen

Schwulen-Szene/AIDS-Hilfe

Über besondere Ansteckungswege/Sexualverhalten informieren und austauschen

Zielgruppenspezifische Angebote entwickeln

 

 Was tun im Drogennotfall?

  • Generell Ruhe bewahren und das Sicherheitspersonal informieren.
  • Person an einen ruhigen, geschützten Ort bringen und für Frischluft sorgen.
  • Beruhigend auf die Person einwirken und sie nicht alleine lassen.
  • Körperkontakt kann hilfreich sein, wenn die Person es will.
  • Personen mit Angst- und Panikattacken und psychotischen Zuständen (z.B. Wahnvorstellungen, Halluzinationen) keinesfalls alleine lassen.
  • Vitamin C- oder mineralstoffhaltige Getränke verabreichen – keinen Alkohol!
  • Bei Kreislaufproblemen: Beine hochlegen!
  • Bei Muskelkrämpfen: Traubenzucker und Magnesium verabreichen!
  • Puls und Atmung müssen überwacht werden.
  • Finger weg von Selbstmedikation, z.B. Beruhigungsmitteln (Valium). Hier kann es zu schweren Herz-Kreislaufstörungen kommen!

Bei starken körperlichen Nebenwirkungen wie Schmerzen im Brustbereich, Taubheitsgefühl in Armen und Beinen, Herzrhythmusstörungen, Symptomen einer Atemlähmung (blaue Lippen, stockende, schwere Atmung), Kreislaufversagen oder akuten Vergiftungserscheinungen (z.B. Erbrechen, Bewusstlosigkeit) sofort den Notarzt (112) rufen und Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten. Ärzte unterliegen der Schweigepflicht!

Sicherheitshinweise: Minimalregeln zur Risikominderung

Die NpS (Neue psychoaktive Substanzen) gelten als hochriskant und sind mit unkalkulierbaren Nebenwirkungen verbunden. Es sind bereits Todesfälle aufgetreten. Wir raten strikt vom Konsum ab!

Das Risiko der neuen psychoaktiven Substanzen wird als weitaus höher eingeschätzt als das der altbekannten Drogen. Sie können karzinogen, mutagen, kardiotoxisch und neurotoxisch sein. Auch andere bisher unbekannte, schwerwiegende Komplikationen sind nicht auszuschließen.

  •  Beachte, dass Produkte mit selben Namen oft schwankende Wirkstoffkonzentrationen haben oder sogar völlig unterschiedliche Wirkstoffe beinhalten. Somit können Wirkungen und Nebenwirkungen auch völlig unterschiedlich ausfallen.
  • Auch in den NpS können gefährliche Streckstoffe oder andere unerwartete Substanzen enthalten sein. Wenn du die Möglichkeit hast, dann lasse eine Probe der Substanz vor dem Konsum chemisch analysieren oder verwende zumindest einen „Marquis Test“ für zu Hause.
  • Informiere dich so ausführlich wie möglich über eine neue Substanz, bevor du sie konsumierst. Da es zu vielen Substanzen noch keine fundierten, wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, kannst du Informationen über Konsumentenforen in Form von „Tripberichten“ bekommen und dich mit anderen Usern austauschen. Bedenke, dass man sich auf diese Informationen niemals hundertprozentig verlassen kann.
  • Einige Produkte und Substanzen sind schon in niedrigen Mengen hochwirksam. Deshalb dosiere so niedrig wie möglich und vermeide jegliches Nachlegen! Viele Substanzen lassen sich mit bloßem Augenmass nicht richtig dosieren, hier ist eine gute Feinwaage unverzichtbar.
  • Einige NpS, vor allem die sog. „Badesalze“ (Stimulanzien), verursachen ein starkes Craving (Suchtdruck). Dadurch wird man zum ständigen „Nachlegen“ angetrieben. Mach dir bereits vor dem Konsum Gedanken darüber, wie viel du nehmen möchtest und versuche diese Menge nicht zu überschreiten bzw. schränke von vornherein die Konsummenge ein. Meist wird die Wirkung durch das Nachlegen nicht wirklich besser, sondern es verstärken sich lediglich die unangenehmen Nebenwirkungen (z.B. Herzrasen, Paranoia)
  • Die Wirkspektren vieler NpS sind noch nicht ausreichend erforscht. Solltest du unerwartete (Neben)-Wirkungen spüren, konsumiere keinesfalls weiter.
  • Mischkonsum ist wegen der unkalkulierbaren und noch unbekannten Wechselwirkungen sehr riskant. Verzichte unbedingt darauf!
  • Konsumiere nie alleine! Am besten in Anwesenheit einer vertrauten Person, die über dich und deinen Konsum Bescheid weiß und im Falle eines Notfalls Hilfe holen kann.
  • Verwende bei nasalem Konsum immer eigene „Ziehröhrchen“, um Ansteckung mit Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis C) zu vermeiden. Bitte keine scharfkantigen Röhrchen und keine Geldscheine zum Ziehen verwenden!
  • Verwende beim Ziehen keine Unterlage aus Plastik. Beim Zerkleinern des Pulvers können kleinste Plastikspäne entstehen, die somit in die Nase gelangen und die Nasenschleimhaut schädigen können.
  • Der Konsum sog. „Badesalze“ trocknet den Körper aus. Deshalb Trinken nicht vergessen, aber keinen Alkohol! Unter Einfluss von „Badesalzen“ ist die Alkohol-Wirkung kaum spürbar. Es besteht die Gefahr einer Alkoholvergiftung.
  • „Don´t forget to go home!“: Akzeptiere, dass jede Party auch einmal zu Ende geht. Höre auf deinen Körper und seine Warnsignale. Irgendwann helfen auch keine Drogen mehr und dein Körper braucht eine Erholungsphase.
  • Nach dem Konsum von psychoaktiven Substanzen gilt: Hände weg vom Steuer!
  • Gönne deinem Körper nach dem Konsum viel Ruhe, Schlaf und Entspannung, um die Kraftreserven wieder aufzufüllen und dein psychisches und physisches Gleichgewicht wieder zu finden.
  • Lege regelmäßige Konsumpausen ein (4-6 Wochen), um einer Toleranzentwicklung (ständige Dosissteigerung, um die gewünschte Wirkung zu erzielen) und einer Abhängigkeit vorzubeugen.

Verwendete Literatur: NpS-Factsheet für Fachkräfte

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Forschung und Studien https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/forschung-und-studien/ Thu, 28 Sep 2017 10:14:29 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1490 Europäischer Drogenbericht 2016
Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD/EMCDDA) hat am 31. Mai 2016 in Lissabon den jährlichen Bericht zur Drogensituation in Europa vorgestellt. Darin werden die neuesten Trends im Hinblick auf das Drogenangebot in Europa, die durch Drogen verursachen Schäden und Probleme und die neuesten Entwicklungen bei der Drogenprävention, -therapie und -politik diskutiert. Ein wichtiges Thema sind neue psychoaktive Substanzen.

Bericht des nationalen Reitox-Knotenpunktes für Deutschland 2016
Mit dem Reitox-Bericht 2016 erscheint das aktuelle Standardwerk zur Situation illegaler Drogen in Deutschland. Der ca. 20-seitige deutschsprachige Kurzbericht und das Factsheet geben einen kurzen Überblick über aktuelle Entwicklungen. Ausführliche Informationen zu einzelnen Themen finden sich in den jeweiligen Workbooks in deutscher Sprache. Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen- und Drogensucht (DBDD) München, (Dr. Tim Pfeiffer-Gerschel).

ESPAD 2015: Schülerstudie zu Alkohol und anderen Drogen
Der Freistaat Bayern hat sich im Jahr 2015 an der Europäischen Schülerstudie zu Alkohol und anderen Drogen (ESPAD) beteiligt. Im Rahmen dieser schriftlichen Befragung von insgesamt 2.013 Schülerinnen und Schülern der 9. und 10. Jahrgangsstufe wurden auch Informationen zum Konsum von neuen psychoaktiven Substanzen und Medikamenten erhoben. Institut für Therapieforschung, IFT München.

Neptune Manuel – Novel Psychoactive Treatment UK Network, London, 2015
Handlungsempfehlungen zum klinischen Umgang mit akuten und chronischen Schäden durch Partydrogen und neue psychoaktive Substanzen; Deutsche Übersetzung durch SuPraT (Suchtfragen in Praxis und Theorie).

Ergebnisse des Epidemiologischen Suchtsurvey 2015 (IFT-Berichte Bd. 189)
Substanzkonsum und Hinweise auf klinisch relevanten Konsum in Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen; Institut für Therapieforschung, IFT München

Suchthilfe in Deutschland 2015, Jahresbericht der deutschen Suchthilfestatistik (DSHS)
Institut für Therapieforschung, IFT München

Studie zum “Substanzkonsum in der jungen Ausgehszene” (2015) 
Institut für Therapieforschung, IFT München (D. Piontek, T.V. Hannemann)

Abschlussbericht: Online-Befragung zum Thema “Legal Highs” (2011)
Centre for Drug Research, Uni Frankfurt (Dr. Bernd Werse, Cornelia Morgenstern)

Abschlussbericht: Online-Befragung zum Thema “Spice, Smoke, Sence & Co. (2009)
Cannabinoidhaltige Räuchermischungen: Konsum und Konsummotivation vor dem Hintergrund sich wandelnder Gesetzgebung”. Centre for Drug Research, Uni Frankfurt, Dr. Bernd Werse (2010)

Kurzbericht: Spice II Plus: Neue Synthetische Cannabinoide und Stimulanzien (2012)
Prof. Dr. Volker Auwärter; Laborleiter Forensische Toxikologie, Institut für Rechtsmedizin, Universität Freiburg

Informationspapier “Neue psychoaktive Substanzen” (NpS)
Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen, BAS München, Melanie Arnold (2014)

Dokumentation des BAS-Workshop „Akut- und Postakutbehandlung bei Crystal Meth und NpS: Situationsanalyse – Problemlage – Wegweiser“ am 29.07.15 in München
Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen, BAS München 2015

Dokumentation 33. BAS-Tagung des Netzwerkes Sucht „Riskanter Konsum und Safer Use“
Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen, BAS München 2015

Entwicklungen und Herausforderungen bei den Neuen psychoaktiven Substanzen (NpS) 
Prof. Dr. med. Norbert Wodarz; Vortrag am 21.05.17 in München

Neue Psychoaktive Substanzen – Herausforderung für die Prävention?
Benjamin Loehner, Mudra, Alternative Jugend-und Drogenhilfe Nürnberg, Vortrag am 24.10.17 in München

Welche Änderungen erwarten Konsumenten durch die Einführung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG)?
Ergebnisse einer Online-Studie. Institut für Therapieforschung, IFT München, D. Piontek, T.V. Hannemann (2017)

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NpS: Besonderheiten, spezielle Gefahren und Konsumfolgen https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/nps-besonderheiten-spezielle-gefahren-und-konsumfolgen/ Thu, 28 Sep 2017 09:16:20 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1457
  • Wirkmechanismen, Toxizität, mögliche Langzeitfolgen und tödliche Dosis sind größtenteils unbekannt
  • Wechselnde Wirkstoff-Zusammensetzung
  • Dosierungen im Mikrogramm-Bereich; Gefahr der Überdosierung
  • Sich wandelnde, oft unzureichend verstandene Konsummotive
  • Konsumformen und –verhaltensweisen im ständigen Wandel
  • Fehlende Screening-Instrumente zur Detektion von problematischem Konsum
  • Wegen schwieriger Nachweisbarkeit oftmals Behandlung im „Blindflug“
  • Neue Bezugswege (z.B. Darknet) mit unbekannten Gefahren
  • Prävention und Risikokommunikation ist in speziellen Subkulturen (z.B. Partyszene, Schwulenszene) schwierig
  • Kenntnisstand bei den vielfältigen Substanzen kaum erfassbar
  • Häufige Intoxikationen und medizinische Notfälle
  • Unübliche Verläufe beim Entzug
  • Ausprägung / Häufigkeit von Psychosen (v.a. bei synthetischen Cannabinoiden)
  • Wenig Wissen zu Akut- /Langzeitfolgen; spezielle (noch unbekannte) gesundheitliche Folgewirkungen
  • Quelle:
    Neptune Manuel – Novel Psychoactive Treatment UK Network, London, 2015.
    Deutsche Übersetzung durch SuPraT:
    Handlungsempfehlungen zum klinischen Umgang mit akuten und chronischen Schäden durch Partydrogen und neue psychoaktive Substanzen

    Besonderheiten von synthetischen Cathinonen (sog. „Badesalze“)

    Beim Konsum von synthetischen Cathinonen (sog. „Badesalze“ wie z.B. Mephedron, MDPV) ist die Wahrscheinlichkeit für psychische und körperliche Komplikationen der Konsumenten extrem hoch.

    Insbesondere die intravenöse Applikation von synthetischen Cathinonen ist mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Neben der Gefahr für lebensbedrohliche Überdosierungen besteht das Risiko für unkalkulierbare Wechselwirkungen (z.B. durch enthaltene Verunreinigungen und Streckmittel).
    Zudem treten nach längerem, intravenösem Konsum von Badesalzen gehäuft Abszesse und septische Komplikationen auf, die sich beispielsweise an Herz, Lunge und Wirbelsäule manifestieren. Möglicherweise liegt das daran, dass Badesalze im Gegensatz zu Heroin vor der Injektion nicht aufgekocht werden. Auch Nekrosen, einem örtlichen Absterben des Gewebes, wurden bei einigen Betroffenen beobachtet.

    Möglich sind auch massive kardiovaskuläre Begleiterscheinungen (z.B. Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck, Thrombosen bis hin zum Herzinfarkt), die viel gravierender sind als beim nasalen / oralen Badesalz-Konsum.

    Zu den häufigsten unerwünschten Wirkungen und Intoxikationssymptomen synthetischer Cathinone zählen: Tachykardie (22-56 %), arterielle Hypertonie (4-25 %), Palpitationen (11-28 %), Brustschmerzen (6-28 %), Agitation (50-82 %), Aggression (57 %), Halluzinationen (27-40 %) und Verwirrtheit (14-34 %).

    Quelle:
    Dokumentation 33. BAS-Tagung des Netzwerkes Sucht „Riskanter Konsum und Safer Use

    Des Weiteren wurden bei betroffenen Konsumenten Muskelzucken, Taubheits- und Kältegefühl in den Extremitäten, Magenschmerzen, Übelkeit, Kopfschmerzen, Dehydrierung bis hin zu schweren, lebensbedrohlichen Symptomatiken beobachtet, wie z.B. Krampfanfälle, Schlaganfall, Hirnödem, akutes Nierenversagen.

    Im psychischen Bereich wird vermehrt von „Badesalz“-induzierten Psychosen bzw. psychotischen Zuständen berichtet, wie z.B. Verfolgungswahn, paranoide Wahnvorstellungen, Panikattacken, Gedächtnisverlust, Halluzinationen, Sprachproblemen, Angstzustände und raptusartige Erregungszustände. Insbesondere erhöht der Konsum von „Badesalzen“ die Aggressivität – gegen sich selbst und gegen andere.

    Ein Großteil der „Badesalz“-Konsumenten hat mindestens einmal akute Neben- und Nachwirkungen und dies umso häufiger, je regelmäßiger das Konsummuster ist. Die Mehrzahl schätzt das Risiko sowohl akuter körperlicher Probleme als auch von Langzeitschäden hoch ein. Diese Nebeneffekte werden von Konsumenten oftmals als sehr unangenehm empfunden. Rund ein Drittel lässt sich durch Nebenwirkungen davon abhalten, den Konsum bestimmter Produkte fortzusetzen.

    Quelle:
    Online-Befragung zu Legal Highs, Centre for Drug Research, Uni Frankfurt (Werse & Morgenstern, 2011)

    Viele „Badesalz“-Konsumenten erleben beim Nachlassen der Wirkung einen starken Drang, erneut Nachzulegen (Craving). Die führt oft zu hohen Dosierungen.

    Es ist davon auszugehen, dass die gleichzeitige Einnahme von „Badesalzen“ (z.B. Mephedron) und einigen Antidepressiva zu lebensbedrohlichen Situationen führen kann (sog. Serotonin-Syndrom).

    Synthetischen Cathinonen wird ein hohes, psychisches Abhängigkeitspotential nachgesagt. Deshalb müssen betroffene Ex-Konsumenten auf das mögliche Aufkommen eines sehr starken Cravings (Suchtdrucks) vorbereitet werden. Hierbei ist die Vermittlung von individuellen Kontrollstrategien im Umgang mit dem Suchtdruck ein wichtiger Bestandteil der Therapie, um in sog. Risikosituationen stark zu bleiben und Rückfälle zu vermeiden.

    Besonderheiten von synthetischen Cannabinoiden (Räuchermischungen)

    • Der Rauch von Räuchermischungen riecht nicht wie Cannabis.
    • Üblicherweise verwendete Drogenschnelltests zeigen synthetische Cannabinoide nicht an.
    • Pharmakologische Profile synthetischer Cannabinoide unterscheiden sich deutlich von THC.

    Das Wirkspektrum der synthetischen Cannabinoide kann zum Teil erheblich von der Wirkung des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) abweichen.
    Der Rauschzustand wird oftmals als belastend und anstrengend beschrieben. Dabei kann es zu starken körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen kommen, die für Cannabis eher untypisch und oft noch an den Folgetagen zu spüren sind.
    Synthetische Cannabinoide können z.B. folgende Nebenwirkungen und gesundheitliche Auswirkungen hervorrufen: Kreislaufbeschwerden, Mundtrockenheit, Übelkeit, Schweißausbrüche, Herzrasen, Brustschmerzen, Bluthochdruck, Krämpfe, Bewusstlosigkeit, Verwirrtheit, unerwünschte Halluzinationen, psychotische Zustände, Panikattacken, akute Psychosen.

    Die Nachwirkungen nach dem Abklingen der Wirkung können bis zu einigen Tagen anhalten: z.B. körperliche Erschöpfung, Appetitlosigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Gedächtnislücken, Taubheitsgefühle in den Fingern und starke Kopfschmerzen.

    Bei einigen Konsumenten sind nach dem Konsum von Kräutermischungen schwere Vergiftungen mit Kreislaufzusammenbruch aufgetreten, die notfallmedizinisch behandelt werden mussten.

    Im Zusammenhang mit synthetischen Cannabinoiden sind europaweit bereits Todesfällen aufgetreten!

    Bislang gibt es noch keine gesicherten Erkenntnisse über akute oder langfristige, gesundheitliche Folgewirkungen. Synthetische Cannabinoide sind weitgehend unerforscht!
    Sie stehen unter Verdacht, gesundheitsschädlicher zu sein als herkömmliche Cannabis-Produkte, da synthetische Cannabinoide meist volle Agonisten der Cannabisrezeptoren sind, während THC ein Teilagonist ist. D.h. es werden alle Cannabinoidrezeptoren in Gehirn und Körper voll stimuliert, nicht wie bei Cannabis nur einige bis zu einem gewissen Maße – das Risiko einer Überdosierung ist somit viel höher. Es gibt erste Hinweise auf ein krebserregendes Potential und möglicherweise können sie auch Organe schädigen.
    Ferner weisen Studien darauf hin, dass synthetische Cannabinoide mit akuten Psychosen im Zusammenhang stehen und die Verschlimmerung von psychotischen Störungen unter besonders anfälligen Personengruppen zur Folge haben kann.

    Weiterführende Informationen zu synthetischen Cannabinoiden sind hier zu finden.

    Hinweise zum Entzug von synthetischen Cannabinoiden

    Der Entzug von synthetischen Cannabinoiden wird von Konsumenten als sehr „harter Entzug“ beschrieben. Bereits nach kurzer Zeit können starke Entzugserscheinungen auftreten, wie z.B. Übelkeit und Erbrechen, Durchfall, Depressionen, Schlafstörungen, innere Unruhe, Schüttelfrost, extreme Stimmungsschwankungen, Appetitlosigkeit, Antriebslosigkeit, Herz-Kreislaufprobleme, Emotionslosigkeit, Aggressionen, starkes Craving (Suchtdruck).

    Aufgrund der heftigen Entzugssymptome sollte den Klienten grundsätzlich nahe gelegt werden, den Entzug niemals alleine durchzuführen. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, sollte die Entgiftung unter ärztlicher Kontrolle stattfinden.

    Nach dem körperlichen Entzug können Entwöhnungsprogramme wie z.B. „CANDIS“ oder „Realize it!“, die ursprünglich zur Cannabisentwöhnung entwickelt wurden, die Motivation zur Veränderung des Konsums stärken und unterstützen. Im weiteren Verlauf der Kurzzeittherapie werden Fähigkeiten aufgebaut, die den Klienten helfen, den Konsum synthetischer Cannabinoide zu beenden oder zu reduzieren.

    Weitere Infos zu „CANDIS“ sind hier zu finden.

    Weitere Infos zu „Realize it!“ sind hier zu finden. 

    Zudem müssen betroffene Ex-Konsumenten auf das mögliche Aufkommen eines sehr starken Cravings vorbereitet werden. Hierbei ist die Vermittlung von individuellen Kontrollstrategien im Umgang mit dem Suchtdruck ein wichtiger Bestandteil der Therapie, um in sog. Risikosituationen stark zu bleiben und Rückfälle zu vermeiden.

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    Informationen für Fachkräfte aus der Suchthilfe https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/informationen-fuer-fachkraefte-aus-der-suchthilfe/ Thu, 28 Sep 2017 08:49:19 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1440 Aspekte zu NpS-Konsumenten

    In einer nicht repräsentativen, aber mit einer 860 Personen umfassenden großen Stichprobe durchgeführten Online-Befragung zum Thema Legal Highs von Werse & Morgenstern (2011) wurden erstmals Informationen über die bislang aus sozialwissenschaftlicher Sicht gänzlich unerforschten Legal Highs-Konsumierenden erhoben. Schwerpunkte der Befragung, mit der tendenziell eher erfahrene und aktuelle Legal Highs-Konsumenten erreichten wurden, waren Konsumerfahrungen und -muster bezüglich unterschiedlicher Legal Highs sowie anderer legaler und illegaler Drogen, Konsummotivationen, Ort des Konsums, Bezugs- und Informationsquellen sowie soziodemographische Hintergründe.

    In der deutschlandweiten Studie war der überwiegende Anteil der Konsumenten männlich (89%), junge Erwachsene im Durchschnittsalter von 24,2 Jahren und wiesen ein vergleichsweise hohes Bildungsniveau auf. Dabei waren Personen aus den südlichen Bundesländern (insbesondere Bayern) deutlich überrepräsentiert.

    Insgesamt werden neue synthetische Drogen zumeist von erfahrenen Konsumenten illegaler Substanzen konsumiert. Fast alle hatten schon Kontakt mit illegalen Substanzen (95%).

    Hauptsächlich werden NpS als Ersatzstoffe zu illegalen Substanzen konsumiert, entweder weil diese nicht verfügbar sind oder weil NpS relativ einfach über das Internet bezogen werden können, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.

    Des Weiteren werden NpS oftmals zu Verschleierungszwecken wegen Nichtnachweisbarkeit (z.B. bei Verkehrskontrollen) oder zur Erweiterung des Drogenspektrums verwendet.

    Besonders intensiver Konsum liegt bei Konsumenten von Kräutermischungen bzw. synthetischen Cannabinoiden vor. Fast 2/3 der aktuell Konsumierenden von Kräutermischungen / synthetischen Cannabinoiden konsumieren auch Cannabis.

    Insbesondere bei Konsumenten von synthetischen Cannabinoiden war die fehlende oder erschwerte Nachweisbarkeit ein Konsummotiv. Überwiegend um Sanktionen durch die Polizei und Verkehrsbehörden aus dem Weg zu gehen, konsumieren diese Personen dann synthetische Cannabis-Ersatzprodukte.

    Die chemischen Reinsubstanzen (mit Amphetamin-ähnlicher, MDMA-ähnlicher oder halluzinogener Wirkung) wurden vor allem von erfahrenen, experimentierfreudigen Konsumenten bezogen und eingenommen.

    Konsumenten von Legal Highs verfügen nahezu immer über Vorerfahrungen mit illegalen Drogen: 99% konsumierten mindestens einmal im Leben eine illegale Droge, 80 % mindestens eine illegale Substanz außer Cannabis.

    Auch wenn die Konsumierenden überdurchschnittlich häufig ihre Freizeit in der Partyszene (Clubs und Diskotheken) verbringen, so erfolgt der Konsum von NpS doch weit überwiegend in privaten Wohnungen. Konsumenten von sog. „Badesalzen“ (z.B. Cathinon-Derivate) sind eher der Partyszene zuzuordnen.

    Quelle:
    Werse & Morgenstern, Online-Befragung zu Legal Highs 2011, Centre for Drug Research (CDR), Goethe-Universität Frankfurt am Main

    Typologie von NpS-Konsumenten

    Probierer / Gelegenheitskonsumenten
    Weitaus größte Gruppe

    Substituierer
    Ersetzen illegale Drogen komplett mit Legal Highs; relativ kleine Gruppe

    Kiffer 2.0
    Abwechselnder Konsum von Cannabis und Räuchermischungen / synthetischen Cannabinoiden, relativ weit verbreitet

    Spezialisten
    Experimentierfreudige „Psychonauten“, konsumieren v.a. RCs in Kombination mit anderen illegalen Drogen; Legalität spielt nur eine nachrangige Rolle

    Omnivores / Allesnehmer
    Regelmäßige Konsumenten unterschiedlicher Drogen; nehmen alles, was gerade verfügbar ist; legal / illegal und Deklaration spielt nur eine nachrangige Rolle

    Quelle:
    Online-Befragung zu Legal Highs 2011, Werse & Morgenstern, Centre for Drug Research (CDR), Goethe-Universität Frankfurt am Main

    Konsummotivation

    • Berauschende Wirkung / „high werden“ am häufigsten genannt (77%)
    • Neugier (62%)
    • Legaler Erwerb (61%)
    • Erholung / Entspannung (57%)
    • Abwechslung (37%)
    • Nicht-Nachweisbarkeit (34%)
    • Versorgungsengpass mit anderen Drogen (33%)
    • Günstiger Preis (13%)
    • Weil Freunde auch konsumieren (11%)
    • Weil ich Probleme hatte (5%)

    Quelle:
    Online-Befragung zu Legal Highs 2011, Werse & Morgenstern, Centre for Drug Research (CDR), Goethe-Universität Frankfurt am Main

    Informations- und Bezugsquellen der Konsumenten

    Zu den mit Abstand am häufigsten verwendeten Informationsquellen der Legal-Highs- Konsumierenden zählen Online-Foren. Über einschlägige User-Foren (z.B. „Land der Träume“, „Erowid“, „Eve & Rave Schweiz“) finden sich genügend Wege des Informationsaustausches, so dass auch unerfahrene Konsumenten an vermeintlichem „Experten-Wissen“ partizipieren können.

    Internet-Shops im In- und Ausland sind einer Online-Befragung zum Thema Legal Highs (Werse & Morgenstern, 2011) zufolge die deutlich wichtigste Bezugsquelle für jegliche Art von Legal Highs. Darüber hinaus werden sie, darunter insbesondere Kräutermischungen, von einer Teilgruppe der Konsumenten auch über Headshops oder Freunde und Bekannte bezogen.

    Medien hingegen werden kaum genutzt. Dies weist darauf hin, dass sowohl die Aktualität der Informationen als auch die Tatsache, dass diese von mit den Substanzen vertrauten Berichterstattern vermittelt werden, von zentraler Bedeutung sind.

    Quelle:
    Werse & Morgenstern, Online-Befragung zu Legal Highs 2011, Centre for Drug Research (CDR), Goethe-Universität Frankfurt am Main.

     Zusammenfassung:

    • Bezugsquelle von NpS ist überwiegend das Internet
    • Headshops spielen trotz Verbot ebenfalls eine gewisse Rolle
    • Auch der Freundeskreis dient häufig als Bezugsquelle
    • Informationen über NpS werden vorwiegend aus Online-Foren bezogen
    • Andere Wissensportale (z.B. Wikipedia) spielen als Informationsquelle ebenfalls eine zunehmende Rolle
    • 20 % informieren sich über Präventions-Websites (z.B. MINDZONE, Drugcom); leicht steigende Tendenz

    Indikatoren für einen NpS-Konsum

    • Notwendige Akut-Behandlung in der Notaufnahme (z.B. wegen Überdosierung/ Intoxikation)
    • Regelmäßiger Beikonsum von NpS
    • Gegenwärtiger intravenöser Konsum jeglicher Substanzen
    • Selbstberichtetes Unvermögen, den NpS-Konsum zu verändern bzw. zu beenden, trotz mehrfacher Versuche
    • Wiederholte Vorstellung in der Beratungsstelle aufgrund von drogenbedingten Schäden (psychisch, physisch, sozial)
    • Wunsch nach Therapie; Selbsterkenntnis des Bedarfs an spezialisierten Hilfestellungen und therapeutischer Unterstützung

    Quelle: 
    Neptune Manuel – Novel Psychoactive Treatment UK Network, London, 2015.
    Deutsche Übersetzung durch SuPraT:
    Handlungsempfehlungen zum klinischen Umgang mit akuten und chronischen Schäden durch Partydrogen und neue psychoaktive Substanzen
     

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    Empfehlungen für die Suchtprävention https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/empfehlungen-fuer-die-suchtpraevention/ Wed, 27 Sep 2017 10:13:42 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1430 Die unüberschaubare große Anzahl von NpS stellt die Prävention vor spezielle Herausforderungen. Gefordert ist eine sachliche, objektive Aufklärung und Informationsvermittlung zur Risikominderung. Zielsetzung ist es, die Bevölkerung und insbesondere junge (potentielle) Konsumenten für die gesundheitlichen Gefahren dieser psychoaktiven Substanzen zu sensibilisieren, ohne sie zum Konsum zu animieren.

    In Expertenkreisen werden sich ergänzende Maßnahmen diskutiert, die auf mehreren Säulen basieren und auf eine schnelle Risikoabschätzung (durch ein Frühwarnsystem), eine effiziente Schadensminimierung (durch den Einsatz sekundärpräventiver Maßnahmen) und die Minimierung von Marktmechanismen (durch gesetzliche Maßnahmen) abzielen.

    Quelle: Melanie Arnold, Informationspapier Neue psychoaktive Substanzen (NpS), BAS München, 2014.

    Eine erste Bewertung der Ergebnisse der Online-Befragung zu Legal Highs (Werse & Morgenstern, 2011) legt nahe, dass es neben der bewährten suchtstoffübergreifenden Primärprävention keiner weiteren primärpräventiven Aktivitäten bedarf, sondern vielmehr das Erfolgspotential von Maßnahmen der indizierten Prävention (z.B. Online-Streetwork in User-Foren) zu erörtern sei.

    In folgenden Punkten sind einige Empfehlungen für suchtpräventive Maßnahmen im Zusammenhang mit NpS zusammengefasst:

    Verwendung neuer Kommunikationstechnologien im Internet

    Da die Verbreitung von NpS vor allem über das Internet stattfindet, sollten Informationsmultiplikation und Prävention unbedingt auch im Netz umgesetzt werden. Durch umfassende, sachliche Informationen, wie zum Beispiel über Online-Plattformen, soziale Netzwerke, zielgruppenspezifische Informationskampagnen sollten allen Bürgern die erforderlichen Kenntnisse zur Verfügung gestellt werden. Aber auch gezielt bestimmte Gruppen wie Jugendliche, Eltern, Lehrer, Schulsozialarbeiter, Mitarbeiter in Jugend- und Suchthilfeeinrichtungen sowie Präventionsexperten sollten erreicht werden.

    Direkte Beratungsangebote (Online-Beratung, Online-Streetwork in User-Foren)

    Online-Beratung sowie Online-Streetwork in User-Foren können die Beratung in der Fachstelle ergänzen oder dieser vorausgehen. Der Vorteil ist dabei die Möglichkeit zur schnellen Reaktion oder sogar direkten Kommunikation. Es können Personen erreicht werden, die bisher im Hilfesystem nicht angekommen sind: z.B. riskant Konsumierende, aber auch unwissende und unerfahrene Erstkonsumenten.

    Präventionsangebote mit einem akzeptierenden, schadensminimierenden Ansatz

    Hilfs- und Präventionsangebote, die einen akzeptierenden und auf Risikominderung abzielenden Ansatz verfolgen, zeigen eine besonders hohe Akzeptanz von Akteuren. Aus Sicht der Konsumierenden weisen diese eine besondere Glaubwürdigkeit auf und genießen eine breite Akzeptanz. Wenngleich eine evidenzbasierte Einschätzung von schadensminimierenden Maßnahmen „im Nachtleben“ nach Bühler & Thrul (2013) derzeit noch nicht erfolgen kann, so lässt das im Rahmen der Studie erhobene Expertenurteil darauf schließen, dass „Safer Use“-Ansätze auch in Bezug auf den missbräuchlichen NpS-Konsum sinnvoll sein könnten.

    Informationen, sachlich, glaubwürdig und aktuell

    Die präventiven Botschaften sollen vor allem die Erfordernisse der Glaubwürdigkeit (Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität), Passgenauigkeit (Berücksichtigung der Normen und Werte der potentiellen User) und Vermeidung von Stigmatisierung erfüllen, um wirksam zu sein.

    Seriöse Medienberichterstattung

    In der derzeitigen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit für das Thema NpS liegt einerseits eine große Chance für die Suchtprävention, weil es zu größerer Aufmerksamkeit und Vorsicht gegenüber diesen Substanzen beitragen kann. Andererseits kann der Medienhype auch dazu führen, dass Neugier und Interesse für die Substanz erst geweckt werden. Insofern ist eine verantwortungsbewusste Medienberichterstattung gefordert, die über die Risiken der Substanzen aufklärt, ohne Neugierde und Probierbereitschaft unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszulösen, indem sie beispielsweise auf die Nennung von Bezugsquellen und Namen der „neuen Drogen“ verzichtet.

    Peer-Gruppen-Ansatz

    Insbesondere in der Suchtprävention hat sich der Peer-Ansatz bewährt. Es gilt zu prüfen, inwiefern sich ehrenamtliche Peers auch im sekundärpräventiven Ansatz einsetzen lassen könnten, z.B. um einen leichteren Zugang zur Zielgruppe zu erwirken und Informationen sowie schadensminimierende Botschaften zu verbreiten.

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    NpS Factsheet https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/nps-factsheet/ Tue, 26 Sep 2017 22:34:36 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1419 Alle Fakten über NpS auf einem Blatt!

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    Fortbildung https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/fortbildung/ Tue, 26 Sep 2017 22:33:58 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1417 Bald hier! Erfahren Sie als Fachkraft mehr über spezielle Fortbildungsangebote zu NpS.

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    Basisinformationen zu neuen psychoaktiven Substanzen (NpS) https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/basisinformationen/ Tue, 26 Sep 2017 22:32:14 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1413 Neue psychoaktive Substanzen (NpS): Legal Highs und Research Chemicals

    Legal Highs (dt. „legale Rauschmittel“) sind neue psychoaktiv wirksame Produkte, die als Ersatzstoffe für herkömmliche illegale Drogen vermarktet werden. Sie werden in der Regel als abgepackte Fertigprodukte, z.B. als sog. Badesalze, Düngerpillen oder Kräutermischungen zweckentfremdet angeboten, was den eigentlichen Konsumzweck verschleiern soll.

    Durch die professionelle Aufmachung wird der Eindruck erweckt, es handele sich um gesundheitlich unbedenkliche Produkte. Tatsächlich bestehen Legal Highs jedoch meist aus einem Gemisch psychoaktiver Designer-Wirkstoffe, sog. Research Chemicals (Abkürzung RCs) und chemischer bzw. pflanzlicher Zusatzstoffe.

    Auf eine genaue Deklarierung der Inhaltsstoffe auf der Verpackung wird dabei bewusst verzichtet. Stattdessen klärt eine falsche, irreführende Produktbeschreibung über den angeblichen Verwendungszweck auf.

    Die in Legal Highs enthaltenen Research Chemicals (RCs) werden auch als Forschungs-Chemikalien bezeichnet und sind meist Abfallprodukte aus der Pharmaforschung. Sie besitzen eine psychoaktive Wirkung, wurden aber bislang weder medizinisch genutzt noch pharmakologisch untersucht.

    In einschlägigen Online-Shops werden RCs auch als vermeintliche, synthetische Reinsubstanzen unter ihren tatsächlich chemischen Namen gewinnbringend vertrieben.

    Die Begriffe Legal Highs und Research Chemicals sind nicht klar voneinander abgegrenzt und werden oft nebeneinander verwendet. Neuerdings werden sie auch unter dem Sammelbegriff „Neue psychoaktive Substanzen“ (NpS) zusammengefasst.

     

    Allgemeine Risiken und Folgewirkungen

    Der Konsum von NpS ist mit erheblichen Gesundheitsgefahren verbunden. Aufgrund der hohen Wirksamkeit vieler NpS kann es zu unvorhersehbaren Überdosierungen und lebensgefährlichen Vergiftungen kommen.

    Problematisch ist die fehlende Auflistung der Wirkstoffe auf der Verpackung. Zudem wird die Wirkstoff-Zusammensetzung eines Produktes von den Herstellern im Laufe der Zeit häufig verändert. Somit ist bei wiederholtem Konsum eines bestimmten Produktes nicht mit der gleichen Dosierung und gewohnten Wirkung zu rechnen.

    Durch die Aufmachung und die Vermarktung wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, es handele sich um professionelle Produkte, die keine gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffe enthalten. Der teilweise (noch) legale Status mancher NpS-Produkte wiegt die Konsumenten häufig in falscher Sicherheit. Ein vermeintlich legaler Status sagt jedoch nichts über die Gefährlichkeit der Substanzen aus. Auch bei der legalen Produktion können Fehler auftreten und / oder Substanzen gestreckt werden. Es gibt für diese Produkte, die meist in asiatischen Billiglaboren hergestellt werden, keinerlei Qualitätsgarantie.

    Die meisten NpS sind noch weitgehend unerforscht. Es gibt kaum Informationen zu den psychoaktiven Wirkungen, zur Toxizität und vor allem nicht zu den Langzeitrisiken. Der aktuelle Wissensstand reduziert sich fast nur auf Berichte von Konsumenten.

    Die Risiken, die der Konsum von NpS mit sich bringt, können möglicherweise um ein Vielfaches höher sein, als beim Konsum anderer psychoaktiver Substanzen. Da diese anderen psychoaktiven Substanzen schon länger bekannt sind und dadurch mehr Informationen verfügbar sind, lassen sich die Folgewirkungen auch besser abschätzen.

    Aktuelle Analyse-Resultate zeigen, dass es sich bei Legal Highs häufig um ein Gemisch aus verschiedenen psychoaktiven Wirkstoffen handelt. Somit kann bereits der Konsum eines einzigen Legal-High-Produktes Mischkonsum bedeuten. Dies kann für den Konsumenten unkalkulierbare Risiken mit sich bringen.

    Im Folgenden werden die häufigsten Risiken und Nebenwirkungen von NpS kurz zusammengefasst.

    Synthetische Cannabinoide:

    Erhöhte Überdosierungsgefahr durch hohe Wirksamkeit, körperliche Unruhe, aggressives Verhalten, Bluthochdruck, Herzrasen und Herzrhythmusstörungen, Übelkeit und heftiges Erbrechen, Panikattacken und psychotische Zustände, Bewusstlosigkeit, Koma, relativ schnelle Toleranzentwicklung, Erhöhung des Lungenkrebsrisikos.

    Synthetische Cathinone:

    Gesteigerte körperliche Unruhe, Rededrang, Hyperaktivität, aggressives Verhalten, Hyperthermie, Schwindel, Bluthochdruck, Herzrasen, Appetit- und Schlaflosigkeit, Krampfanfälle, starkes Craving (Suchtdruck), psychiatrische Symptome einschließlich Psychosen und Wahnvorstellungen, Reizungen und Verätzungen der Schleimhäute.

    Phenethylamine:

    Gesteigerte körperliche Unruhe, psychiatrische Symptome einschließlich Psychosen, Bluthochdruck, Herzrasen, Hyperthermie, Gedächtnislücken, Verwirrtheit, Appetit- und Schlaflosigkeit.

    Piperazine:

    Toxikologische Effekte vergleichbar mit denen von Phenethylaminen. Gesteigerte körperliche Unruhe, Panikattacken, Übelkeit, Erbrechen.

    Tryptamine:

    Gesteigerte körperliche Unruhe, Panikattacken, Übelkeit, Erbrechen.

    Ketamin-Derivate / Dissoziativa:

    Bluthochdruck, Übelkeit und Erbrechen, Bewusstlosigkeit, psychiatrische Symptome einschließlich Psychosen, Halluzinationen, Gedächtnislücken, Angstzustände.

    Synthetische Opioide / Fentanyl-Derivate:

    Erhöhte Überdosierungsgefahr durch hohe Wirksamkeit, Übelkeit und Erbrechen, Atemstörungen, Bewusstlosigkeit, hohes Abhängigkeitspotential.

    Designer-Benzodiazepine:

    Erhöhte Überdosierungsgefahr durch hohe Wirksamkeit, Übelkeit und Erbrechen, Atemstörungen, Bewusstlosigkeit, hohes Abhängigkeitspotential.

    Synthetische Kokain-Analoga:

    Gesteigerte körperliche Unruhe, Rededrang, Hyperaktivität, aggressives Verhalten, Hyperthermie, Schwindel, Bluthochdruck, Herzrasen, Appetit- und Schlaflosigkeit, Krampfanfälle, starkes Craving (Suchtdruck), psychiatrische Symptome einschließlich Psychosen und Wahnvorstellungen, Reizungen und Verätzungen der Schleimhäute.

    LSD-Analoga:

    Gesteigerte körperliche Unruhe, psychiatrische Symptome einschließlich Psychosen und Wahnvorstellungen, Bluthochdruck, Herzrasen, Hyperthermie, Gedächtnislücken, Verwirrtheit, Appetit- und Schlaflosigkeit.

    Diese Entwicklung stellt das Suchthilfesystem immer wieder vor besonderen Herausforderungen, gerade weil diese neuartigen Substanzen unkalkulierbare, gesundheitliche Risiken für Körper und Psyche bergen und es zu den meisten NpS bislang keinerlei Forschungsergebnisse bezüglich der Kurzzeit- und Langzeitfolgen gibt. Besorgniserregend ist diese Entwicklung auch dahingehend, da eine Suchtverlagerung auf die noch nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bzw. „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) erfassten Substanzen zu befürchten ist. Aufgrund fehlender Nachweisbarkeit wird darüber hinaus die eindeutige Klärung erschwert, ob im Einzelfall ein Konsum stattgefunden hat.

    Weiterführende Infos zur Nachweisbarkeit von NpS sind hier zu finden: Hier wird eine Direkt-Verlinkung zur Rubrik „Toxikologische Nachweisbarkeit“ eingefügt.

    Verbreitung

    Der Markt für neue psychoaktive Substanzen wächst rasant. Es zeichnet sich ab, dass der Konsum von NpS kein vorübergehender Trend ist. Nahezu alle Veröffentlichungen deuten auf einen großen und sprunghaften Anstieg der NpS hin.

    Im Jahr 2013 hat die EU-Drogenbeobachtungsstelle über das EU-Frühwarnsystem insgesamt 81 neue psychotrope Substanzen registriert (EBDD Jahresbericht 2013).

    2015 wurden 98 Substanzen erstmals gemeldet (gegenüber 101 im Jahr 2014). Im Jahr 2016 ist die Rate neu entdeckter Substanzen leicht gesunken: 66 neue Substanzen wurden aktenkundig (EBDD Jahresbericht 2016).

    Synthetische Cannabinoide und synthetische Cathinone stehen ganz oben auf der Liste aller gemeldeten Substanzen.

    Die Zahl der überwachten Substanzen erhöhte sich im Jahr 2016 auf mehr als 560 (EBDD Jahresbericht 2016). Jüngsten Erhebungen zufolge beobachtet das EU-Frühwarnsystem Ende 2016 mehr als 620 neue psychoaktive Substanzen, die in mehr als 650 Onlineshops europaweit vertrieben werden (EBDD Jahresbericht 2017). Diese steigende Tendenz hält weiterhin an.

    Zwar haben laut einer Umfrage der EU-Kommission die meisten Heranwachsenden in Europa noch nie Legal Highs konsumiert, insgesamt ist jedoch eine besorgniserregende Entwicklung zu beobachten. 2014 haben 8 % der europäischen Heranwachsenden bereits einmal Legal Highs konsumiert. Wohingegen in Deutschland nur 4 % der Befragten angaben, mindestens einmal Legal Highs probiert haben. Deutschlands Jugendliche liegen demnach im Mittelfeld des EU-Durchschnitts.

    Allein in Deutschland sind laut Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2016 insgesamt 98 Todesfälle im Zusammenhang mit Neuen psychoaktiven Stoffen (NpS) registriert. Das waren fast dreimal so viele wie im Jahr zuvor: 2015 starben 39 Menschen infolge des Konsums von Legal Highs. (PKS, BKA, Polizeiliche Kriminalstatistik, Bundeskriminalamt, 2016):  https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2016/pks2016_node.html

    Die Giftnotrufzentrale in Baden-Württemberg verzeichnete 2015 mit 120 Fällen doppelt so viele Anfragen zu Legals Highs wie noch im Vorjahr 2014. Weiterführende Infos unter:
    https://www.uniklinik-freiburg.de/giftberatung/spice-ii-plus-wissenschaftliche-studie-zu-aktuellen-party-drogen.html

    Eine im Jahr 2015 durch das Institut für Therapieforschung (IFT München) durchgeführte Studie “Phar-Mon-NpS” zum “Substanzkonsum in der jungen Ausgehszene” liefert Einblicke in den NpS-Konsum unter Partygängern. Im Vergleich zu den etablierten Partydrogen sind NpS in der Partyszene (noch) nicht so weit verbreitet, spielen jedoch auch hier eine zunehmende Rolle:

    So gaben ca. 12,5 % der Befragten an, NpS innerhalb der letzten 30 Tage konsumiert zu haben. Bei der 12-Monats-Prävalenz liegen die Zahlen noch höher: Etwa jeder Fünfte gab an, mindestens einmal NpS konsumiert zu haben. Das entspricht ca. 20 % der Befragten.

    Partygänger sind somit als signifikante Hochrisikogruppe in Zusammenhang mit NpS-Konsum einzustufen.

    Der vollständige Bericht steht unter folgendem Link zum Download bereit:
    http://ift.de/fileadmin/user_upload/Literatur/Berichte/2015-08-27_Bericht_Partyprojekte.pdf

     

    Bezugsquellen, Handel und Vermarktung

    Ein Hauptmerkmal des Phänomens der „Neuen psychoaktiven Substanzen“ (NpS) ist die Verfügbarkeit über das Internet, das eine zunehmend wichtige Rolle bei der Gestaltung der Verkaufswege von Drogen spielt und zu einer schnelleren Verbreitung der neuen synthetischen Substanzen beiträgt.

    Auch der Austausch von Informationen über NpS und die Darstellung ausführlicher Erfahrungsberichte von NpS-Konsumenten in User- bzw. Diskussions-Foren und Blogs, z.B. „Land der Träume“, „Eve & Rave Schweiz“, führt dazu, dass die Aufmerksamkeit auf diese neuartigen Substanzen gelenkt und somit das Interesse und die Probierbereitschaft erhöht wird. Problematisch ist, dass diese User-Foren für alle Altersgruppen frei zugänglich sind und hier vermeintliches Expertenwissen weitergegeben wird. Dabei setzen sich die jugendlichen Foren-Nutzer meist sehr unkritisch und unreflektiert mit den Risiken und Folgewirkungen von NpS auseinander.

    Für die Herstellung „Neuer psychoaktiver Substanzen“ ist der Zugang zu einem Synthese-Labor erforderlich. Über das Internet ist es heutzutage weltweit sehr einfach, ein (legales) pharmazeutisches Labor mit der Herstellung einer neu entworfenen chemischen Struktur zu beauftragen. Produziert werden die neuen Substanzen überwiegend in pharmazeutischen „Drogen-Laboren“ in Ländern mit einer eher nachlässigen Strafverfolgung wie Asien (z.B. China).

    In diesen Regionen hat sich eine regelrechte Industrie entwickelt, die gezielt die westlichen Märkte mit immer neuen Produkten beliefert. Europäische Händler verkaufen sie dann über einschlägige Onlineshops und Internet-Plattformen direkt an die Kunden weiter.

    Neu sind nicht nur die Bezugswege, sondern auch die Vertriebsformen: NpS-Konsumenten oder Personen, die dies werden wollen, bestellen ihre gewünschte(n) Substanz(en) nicht nur – wie bereits erwähnt – einfach und bequem im Internet. Bezahlt wird per Nachnahme oder (Einmal)-Kreditkarte. Geliefert wird an Paketstationen oder einfach an die Hausadresse.

    Verschärft wird die Situation durch die zunehmende Nutzung von anonymisierten Netzen, sog. „Darknets“, für den Verkauf von Drogen an Händler und Konsumenten (EBDD Jahresbericht, 2014). In der Folge werden die Substanzen nicht nur auf lokalen Märkten vertrieben und können somit einen immer größeren Kreis potenzieller Konsumenten erreichen.

     

    Toxikologische Nachweisbarkeit

    Die analytische Chemie mit verschiedensten Nachweismethoden ermöglicht es, psychoaktive Stoffe zu erkennen und über ihre chemischen Zusammensetzungen Aussagen zu treffen. Grundsätzlich sind alle bisher bekannten, marktgängigen neuen psychoaktiven Substanzen im Blut und Urin nachweisbar – jedoch nur, wenn mit zum Teil sehr großem Aufwand gezielt danach gesucht wird. Dies erfolgt bisher ausschließlich in spezialisierten Laboren, wie z.B. am Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Freiburg von Prof. Dr. Volker Auwärter.

    Fehlende Schnelltests sowie fehleranfällige immunologische Verfahren

    Im Bereich der Schnelldetektion bereitet die Analyse von NpS Probleme. Mittels Schnelltest-Kits ist die Nachweisbarkeit meist nicht oder nur eingeschränkt möglich. Die hohe Wirksamkeit bestimmter potenter Wirkstoffe erschwert die Feststellung, da sie im Blut in nur vergleichsweise geringen Konzentrationen vorhanden sind und somit nicht identifiziert werden können. Probleme können sich auch durch den Mischkonsum ergeben. (EBDD Jahresbericht, 2014).

    So werden bei immun-chemischen Urin-Drogenvortests die neuen Substanzen meist nicht erfasst – beispielsweise synthetische Cannabinoide nicht über THC-Schnelltests oder viele NpS vom Stimulanzien-Typ nicht in Amphetamin oder Methamphetamin-Schnelltests. Auch falsch-positive Urin-Befunde, die durch Kontaminationen oder Kreuzreaktivitäten, z.B. durch Fäulnisprodukte in Amphetamintests, entstehen, sind zu beachten.

    Aufwendige und kostenintensive Analyseverfahren

    Der Nachweis mittels chromatographisch-massenspektrometrischer Verfahren in Körperflüssigkeiten ist grundsätzlich möglich und kann im Gegensatz zu Vortests zwischen den verschiedenen Substanzen sicher unterscheiden. Zur Methodenentwicklung werden hierfür jedoch Referenzsubstanzen oder -spektren benötigt, die oft noch nicht zur Verfügung stehen. Kenntnis über aktuell kursierende NpS liefern nur Sicherstellungen entsprechender Produkte nach aufwendiger Strukturaufklärung der Wirkstoffe, beispielsweise durch die Landeskriminalämter.

    Der Nachweis der Muttersubstanzen im Blut ist meist nur innerhalb eines sehr engen Zeitrahmens zwischen Aufnahme und Probennahme möglich. Zur Etablierung von Screening-Verfahren im Urin, der meist größere Zeitfenster für den Nachweis bietet, ist eine Kenntnis des Metabolismus erforderlich, da die Substanzen meist nur in Form ihrer Stoffwechselprodukte (Metaboliten) im Urin ausgeschieden werden.

    Erschwerend kommt bei der Verwertbarkeit der Analyseverfahren die Angebotsvielfalt von NpS hinzu. Denn bei der Vielzahl der in kürzester Zeit neu auf dem Markt auftretenden Substanzen ist es kaum möglich, mit der Entwicklung Schritt zu halten bzw. ist die ständige Aktualisierung der Analyseverfahren äußerst zeit- und kostenintensiv.

    Quelle: Dr. Liane Paul, Institut für Rechtsmedizin, LMU München, Dokumentation des BAS-Workshop „Akut- und Postakutbehandlung bei Crystal Meth und NpS: Situationsanalyse – Problemlage – Wegweiser“ am 29.07.15 in München

    Erschwerte Nachweisbarkeit von synthetischen Cannabinoiden

    Mit gängigen THC – / Cannabis-Schnelltests können keine synthetischen Cannabinoide nachgewiesen werden. Bei den synthetischen Cannabinoiden kommt erschwerend hinzu, dass innerhalb der gleichen Mischung oder desselben Produktes mehr als ein synthetisches Cannabinoid identifiziert werden kann. Außerdem stellt das ständige Auftauchen neuer Verbindungen und die große Angebotsvielfalt eine weitere Herausforderung dar.

    Im Bereich der synthetischen Cannabimimetika wurden seit dem Auftauchen dieser Substanzen in „Spice“-Produkten viele Forschungsarbeiten durchgeführt. Hier wird nach Metaboliten (Stoffwechselprodukte) gesucht. Die Nachweiszeiten sind sehr stark abhängig vom konsumierten Cannabinoid. Sehr lange nachweisbar sind z.B. JWH-122 und JWH-210 (bei Dauerkonsum).

    Mittlerweile sind einige Schnelltests (Urin) auf dem Markt, die den Konsum synthetischer Cannabinoide nachweisen können. Sie testen auf die Metabolite (Stoffwechselprodukte) von JWH- 018 und JWH-073. Weiterhin besteht bei einigen Tests eine analytische Spezifität auf die Metabolite von JWH- 081, JWH-200, JWH-250, AM-2201, RCS-4.

    Derzeit ist es jedoch (noch) unklar, ob auch der Konsum anderer synthetischer Cannabinoide zu einem positiven Ergebnis führen kann.

    Synthetische Cannabinoide (z.B. JWH-018, JWH-073 u.a. aus „Spice“-Mischungen sowie weitere JWH-, AM-, AKB-, SDB-, UR-, XLR-, A-, AB- u.a. Verbindungen) werden mit dem üblichen Cannabis-Screening-Verfahren bei polizeilichen Verkehrskontrollen nicht erfasst und müssten daher separat bestimmt werden. Seit kurzem existiert hierfür ein spezifischer Screeningtest für Urin, siehe oben.

    Quelle: Legal Highs – Infos zu neuen psychoaktiven Substanzen; Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen, Hannover 2014

    Rechtliche Situation

    Die rechtliche Situation von NpS in Deutschland war zuletzt unbefriedigend: Damit die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für eine psychoaktive Substanz Anwendung finden konnten, war die explizite Aufnahme der jeweiligen Substanz in das BtMG erforderlich. NpS-Hersteller und die Drogengesetzgebung lieferten sich daher jahrelang ein „Hase-und-Igel-Rennen“: Ein neuer psychoaktiver Wirkstoff wurde identifiziert und analysiert, als gefährlich eingestuft und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt. Die Hersteller von NpS wiederum nahmen eine minimale Veränderung an der chemischen Struktur des Stoffes vor, um das gesetzliche Verbot zu umgehen. So gelangten ständig neue, unbekannte psychoaktive Wirkstoffe in Umlauf.

    Auch das Arzneimittelrecht bot keine geeignete Grundlage, um die Verbreitung dieser Stoffe zu bekämpfen. Zunächst wurden NpS unter den Arzneimittelbegriff des Arzneimittelgesetzes (AMG) gefasst, so dass für NpS die Strafvorschriften des AMG galten. Dieser Praxis wurde jedoch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Ende gesetzt. Nach einem Urteil des EuGH vom 10.07.2014 können NpS in der Regel nicht mehr als Arzneimittel im Sinne des AMG eingestuft werden.

    Dadurch entstand eine Strafbarkeitslücke für all diejenigen NpS, die noch nicht in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen waren.

    Allein durch die Erweiterung der Anlagen des BtMG konnte nicht mehr adäquat auf die Situation reagiert werden.

    Inkrafttreten des „Neuen-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ (NpSG)

    Am 26.11.2016 ist in Deutschland das „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) in Kraft getreten. Dieses erfasst erstmals nicht mehr einzelne psychoaktive Substanzen, sondern ganze Stoffgruppen.

    Das betrifft sog. Cannabimimetika / synthetische Cannabinoide, (Stoffe, die die Wirkung von Cannabis imitieren) sowie von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen inklusive der Cathinone (d.h. mit Amphetamin verwandte Stoffe).

    Diese Verbindungen machen seit dem Jahr 2005 rund zwei Drittel aller neuen Stoffe aus, die über das europäische Frühwarnsystem (EU Early Warning System) gemeldet werden. Künftig können bei Bedarf auch weitere Stoffgruppen dem NpSG unterstellt oder aber Stoffgruppen ausgeweitet oder eingeschränkt werden.

    Das NpSG verbietet den Umgang mit neuen psychoaktiven Stoffen und stellt den auf Weitergabe gerichteten Umgang unter Strafe. Ziel des NpSG ist es, die Verbreitung der Stoffe mit diesen Regelungen zu bekämpfen und so ihre Verfügbarkeit als Konsum- und Rauschmittel einzuschränken. Damit soll die Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen, insbesondere von Heranwachsenden, vor den häufig unkalkulierbaren und schwerwiegenden Gefahren der NpS, geschützt werden. (Bundesministerium für Gesundheit, 2016).

    Link zur Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung

    Das „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) im Internet

    FAQs: Häufige Fragen zum „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG)

    Was verbirgt sich hinter dem „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG)?

    Das NpSG verbietet den Umgang mit sogenannten neuen psychoaktiven Stoffen und stellt den auf Weitergabe gerichteten Umgang unter Strafe. Anders als bei dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden nicht einzelne Substanzen explizit in das Gesetz aufgenommen, sondern ganze Stoffgruppen erfasst. Das betrifft sog. Cannabimimetika / synthetische Cannabinoide, (Stoffe, die die Wirkung von Cannabis imitieren) sowie von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen inklusive der Cathinone (d.h. mit Amphetamin verwandte Stoffe).

    Diese vom NpSG erfassten Verbindungen machen seit dem Jahr 2005 rund zwei Drittel aller neuen Stoffe aus, die über das europäische Frühwarnsystem (EU Early Warning System) gemeldet werden.

    Das NpSG kommt nur dann zur Anwendung, wenn der Stoff nicht bereits vom Betäubungsmittelgesetz oder auch vom Arzneimittelgesetz erfasst ist. Da auch die Stoffgruppen des NpSG nicht alle psychoaktiv wirkenden Substanzen erfassen, kann eine Substanz auch von keinem der Gesetze erfasst sein.

    Ist nur der Verkauf oder auch der Besitz von NpS verboten?

    Der Handel, das Inverkehrbringen, die Herstellung, das Verbringen (Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr), der Erwerb und Besitz sowie das Verabreichen von Neuen psychoaktiven Stoffen ist verboten. Das NpSG ermöglicht den zuständigen Behörden auch die Sicherstellung und Vernichtung dieser Substanzen – unabhängig von einem Strafverfahren.

    Bei Bestellungen aus dem Ausland kann auch der Zoll verdächtige Substanzen sicherstellen.

    Quelle:
    Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) § 1 Anwendungsbereich:
    https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/__1.html

    Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) § 2 Begriffsbestimmungen:
    https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/__2.html

    Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) § 3 Unerlaubter Umgang mit Neuen psychoaktiven Stoffen:
    https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/__3.html

    Was steht nun genau unter Strafe und was verbietet das NpSG?
    • Das NpSG unterscheidet zwischen einem Verbot und zum Verbot gehörenden Strafvorschriften. Das bedeutet: Nicht alles, was verboten ist, wird auch bestraft.
    • Das Verbot bezieht sich auf den Handel, das Inverkehrbringen, die Herstellung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, den Erwerb, den Besitz und das Verabreichen von neuen psychoaktiven Stoffen.
    • Unter Strafe gestellt werden der Handel, das Inverkehrbringen, die Herstellung, das Verbringen von neuen psychoaktiven Stoffen in den Geltungsbereich des Gesetzes zum Zweck des Inverkehrbringens und das Verabreichen von neuen psychoaktiven Stoffen.
    • Schwerer bestraft wird:
      • wenn eine Person über 21 Jahren einem Minderjährigen einen neuen psychoaktiven Stoff abgibt, ihr verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt,
      • gewerbsmäßiges oder bandenmäßiges Handeln oder
      • wenn zusätzlich die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet oder ein anderer der Gefahr des Todes oder einer schweren Schädigung an Körper oder Gesundheit ausgesetzt wird.
    • Grundsätzlich nicht unter Strafe gestellt sind der Besitz und der Erwerb.

    Jedoch kann man sich auch beim Erwerb von neuen psychoaktiven Stoffen strafbar machen, und zwar dann, wenn man bei einer anderen Person den Tatentschluss zu einer strafbaren Handlung hervorgerufen hat. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn man neue psychoaktive Stoffe in inländischen oder ausländischen Online-Shops bestellt. Denn beim Händler wird dadurch der Tatentschluss zum Inverkehrbringen von neuen psychoaktiven Stoffen hervorgerufen bzw. wenn er sich im Ausland befindet, zum Verbringen von neuen psychoaktiven Stoffen in den Geltungsbereich des Gesetzes. Hierauf wird ausdrücklich in der Gesetzesbegründung zum NpSG hingewiesen.

    • Nach der Gesetzesbegründung soll beim Bestellen von neuen psychoaktiven Stoffen in Onlineshops aber eine strafbare Anstiftungshandlung in Betracht kommen.
    • Auch der Versuch einer Tat ist strafbar.
    • Da der Besitz von neuen psychoaktiven Stoffen verboten ist, dürfen diese Stoffe von der Polizei abgenommen werden.

    Quelle:
    Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) § 3 Unerlaubter Umgang mit Neuen psychoaktiven Stoffen:
    https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/__3.html

    Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) § 4 Strafvorschriften:
    https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/__4.html

    Mit welchen Strafen ist bei einem Verstoß gegen das NpSG zu rechnen?

    Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft wird, wer „mit einem neuen psychoaktiven Stoff Handel treibt, ihn in Verkehr bringt oder ihn einem anderen verabreicht oder herstellt oder in den Geltungsbereich des Gesetzes verbringt“.

    Mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren wird bestraft, „wer gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, oder als Person über 21 Jahre einen neuen psychoaktiven Stoff an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder ihn ihr verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt oder die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet oder einen anderen der Gefahr des Todes oder einer schweren Schädigung an Körper oder Gesundheit aussetzt“.

    Für minderschwere Fälle oder fahrlässige Tatbegehungen sieht das Gesetz geringere Strafrahmen vor.

    Quelle:
    Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) § 4 Strafvorschriften:
    https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/__4.html

     

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