Filze – Neue Drogen – Die Info-Börse zu neuen psychoaktiven Substanzen NPS von mindzone.info – sauber drauf! https://infoboerse-neue-drogen.de Legal Highs & Research Chemicals - die neuen Designer Drogen Wed, 18 Dec 2019 13:45:07 +0000 de-DE hourly 1 1B-LSD https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/1b-lsd/ Mon, 12 Nov 2018 10:41:34 +0000 https://infoboerse-neue-drogen.de/?p=2262 Substanz

1B-LSD (1-Butanoyl-Lysergsäurediethylamid) ist ein LSD-Derivat und sowohl ein 1P-LSD- als auch ein ALD-52-Homolog, d.h, eine Forschungs-Chemikalie mit psychedelischer Wirkung. Es ist eng mit LSD verwandt und zählt zur Strukturklasse der Ergoline, genauer zu den Lysergamiden.

Bisher gibt es zu diesem Wirkstoff kaum gesicherte Informationen. Die Substanz ist erst seit wenigen Wochen am Markt, sodass es nur wenige Erfahrungsberichte von Konsumenten über Wirkungen gibt.

Im Internet wird 1B-LSD als Ersatzstoff für 1P-LSD und ALD-52 angeboten. Laut Produzenten wurde es nur hergestellt, um die Gesetzgebung in manchen europäischen Ländern zu umgehen (u.a. Schweiz, Belgien, Schweden), in denen 1P-LSD bereits verboten wurde.

Vermutlich handelt es sich um eine sog. „Prodrug“. Das ist eine Substanz, die im Körper zu LSD umgewandelt wird.

1B-LSD wird als Filze oder in flüssiger Form angeboten und kann oral oder sublingual eingenommen werden.

                                              

Wirkung

Je nach Dosis, Set und Setting und Person kann es u. a. zu Pseudohalluzinationen, Euphorie, veränderter und intensivierter Wahrnehmung der Umwelt, Angstzuständen, Paranoia und tiefen Gedankengängen kommen.

1B-LSD ist eine sehr potente Substanz und vom Wirkspektrum dem LSD zum Verwechseln ähnlich.

 

Risiken

Da es sich bei 1B-LSD um ein bislang unerforschtes Research Chemical handelt, gibt es keine zuverlässigen Informationen zu den Nebenwirkungen und Langzeitfolgen. Mögliche toxische Effekte sind nicht ausgeschlossen.

Dementsprechend birgt der Konsum ein unberechenbares Gesundheitsrisiko.

Vom Konsum wird strikt abgeraten!

  

Rechtlicher Status

In Deutschland unterliegt 1B-LSD im Zuge der Erweiterung des „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) seit 21.06.19 dem NpSG und ist somit eine verbotene Substanz.

Weitere Infos zum NpSG sind hier zu finden.

 

 

 

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DOB, DOM, DOI https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/dob-dom-doi/ Mon, 25 Sep 2017 10:35:37 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1041 Substanz

DOB (2,5,-Dimethoxy-4Brom-Amphetamin), DOM (2,5,- Dimethoxy-4Methyl-Amphetamin) und DOI (2,5,-Dimethoxy-4-Iod-Amphetamin) sind halluzinogene Amphetamine.

DOB/ DOM/ DOI gibt es als getränkte Filze oder in flüssiger Form und wird geschluckt. Bereits in geringen Dosen tritt eine Wirkung ein, die Wirkdauer ist mit 18 – 30 Stunden enorm hoch. Die Wirkung setzt erst recht spät bzw. verzögert ein.

Wirkung

Die Wirkung tritt nach ca. 1 Stunde ein. Erst nach ca. 3 Stunden hat sich die Rauschwirkung voll entfaltet. Es kommt zu einer gesteigerten Sinneswahrnehmung und zu einem starken Bewegungsdrang. Bei DOB und DOI werden bei höheren Dosen farbige Muster wahrgenommen.
 Die Wirkdauer ist stark dosisabhängig. DOB: ca. 12-30 Stunden, DOM: ca. 10-20 Stunden, DOI: ca. 8-30 Stunden.

Risiken

Da die Wirkung verzögert eintritt, ist die Gefahr einer Überdosierung durch Nachlegen besonders groß. Auch die lange Wirkdauer kann als sehr unangenehm empfunden werden. Es können Panikattacken, Angst- und Verwirrungszuständen ausgelöst werden.
 Bei höheren Dosierungen kommt es zu vorübergehenden Lähmungserscheinungen und / oder Schmerzunempfindlichkeit. Hier besteht eine erhöhte Unfall- und Verletzungsgefahr!

Bei häufigem Konsum ist die Wahrscheinlichkeit hoch, psychische Störungen zu entwickeln (Psychose, Schizophrenie, etc.).

Rechtlicher Status

DOB unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel.

DOI unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Anlage II: Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel.

DOM unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel).

Für alle drei Substanzen gilt: Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

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NBOMe-Derivate (25I-NBOMe, 25B-NBOMe, 25C-NBOMe) https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/nbome-derivate-25i-nbome-25b-nbome-25c-nbome/ Mon, 25 Sep 2017 10:30:25 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1060 Substanz

25I-NBOMe, 25B-NBOMe und 25C-NBOMe sind hochpotente, halluzinogene Derivate (Abkömmlinge) der Phenethylamine 2C-I, 2C-B und 2C-C. Meist werden sie ähnlich wie LSD (Vorsicht, Verwechslungsgefahr!) auf „Blotter-Papier“ (Filz), manchmal als pure Chemikalie (Reinsubstanz) angeboten. NBOMe-Derivate sollen im Unterschied zu LSD einen bitteren Geschmack haben.

Wirkung

Generell sind NBOMe-Substanzen aufgrund ihrer starken psychedelischen Wirkung sehr schwer zu dosieren (im Mikrogramm-Bereich!) und aufgrund des Kontrollverlustes als Partydroge völlig ungeeignet.

Die Sinneswahrnehmungen werden intensiviert und verfremdet, das Raum-Zeit-Empfinden ist gestört. Stimmung und Gefühle können sich abrupt verändern und ins Negative umschlagen. Konsumenten-Berichten zufolge kommt es zur Loslösung vom eigenen Körper und/ oder Ich-Auflösung. Zudem kann der Konsum von Stoffen der NBOMe-Gruppe psychische Störungen mit Symptomen wie Realitätsverlust und Wahnvorstellungen auslösen.

Das schnelle Herunterschlucken des Filzes kann zu einem verzögerten Wirkeintritt führen. Somit besteht die Gefahr des Nachlegens. Daher ist eine sublinguale Einnahme (Absorption durch die Zungen- und Mundschleimhaut), bei dem der Filz unter die Zunge gelegt wird, zu bevorzugen.

Risiken

Phenethylamine wirken sehr stark auf das Herz-Kreislauf-System, wodurch Überdosierungen auch auf körperlicher Ebene lebensbedrohliche Konsequenzen haben können. In höheren Dosen kann es zu einem massiven Anstieg der Herzfrequenz, der Körpertemperatur und des Blutdrucks kommen. Krampfanfälle sind möglich. Da die Substanzen bisher kaum erforscht sind, gibt es keinerlei gesicherte Erkenntnisse zu den möglichen Langzeitschäden.

Es handelt sich um bislang unerforschte Substanzen. Zu möglichen Langzeitfolgen gibt es derzeit keine gesicherten und zuverlässigen Informationen. Auch ein neurotoxisches Potential lässt sich nicht ausschließen.

Achtung: Der Konsum von NBOMe-Derivaten kann tödlich enden. Nach Überdosierungen im Zusammenhang mit NBOMe-Substanzen sind europaweit bereits Todesfälle aufgetreten. Wir raten dringend vom Konsum ab!

Rechtlicher Status

25I-NBOMe, 25B-NBOMe und 25C-NBOMe unterliegen in Deutschland seit 2014 dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

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LSD-Analoga (1P-LSD, 1B-LSD, 1cP-LSD) https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/substanzklassen/lsd-analoga-1p-lsd/ Thu, 21 Sep 2017 09:48:53 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1144 Substanz

1P-LSD, 1B-LSD und 1cP-LSD sind mit LSD eng verwandt und zählen zur Strukturklasse der Ergoline, genauer zu den Lysergamiden. Die Substanzen werden als „LSD-Alternative“ im Internet angeboten. Bisher gibt es hierzu kaum Informationen. Vermutlich handelt es sich um eine sog. „Prodrug“. Das ist eine Substanz, die im Körper zu LSD umgewandelt wird.

1P-LSD, 1B-LSD und 1cP-LSD werden als Filze oder in flüssiger Form angeboten und können oral oder sublingual eingenommen werden.

Wirkung

Je nach Dosis, Set und Setting und Person kann es u. a. zu Pseudohalluzinationen, Euphorie, veränderter und intensivierter Wahrnehmung der Umwelt, Angstzuständen, Paranoia und tiefen Gedankengängen kommen. Die Wirkung von 1P-LSD, 1B-LSD und 1cP-LSD ist dem LSD ähnlich. Weitere Infos zur Wirkung von LSD hier!

Risiken

Da es sich bei 1P-LSD, 1B-LSD und 1cP-LSD um bislang unerforschte Substanzen handelt, gibt es kaum Informationen zu den Nebenwirkungen und Langzeitfolgen. Mögliche toxische Effekte sind nicht ausgeschlossen. Dementsprechend birgt der Konsum ein unberechenbares Gesundheitsrisiko. Vom Konsum wird strikt abgeraten!

Rechtlicher Status

In Deutschland unterliegt 1P-LSD und 1B-LSD im Zuge der Erweiterung des „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) seit 21.06.19 dem NpSG und ist somit eine verbotene Substanz.

Weitere Infos zum NpSG sind hier zu finden

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