LSD-ähnlich – Neue Drogen – Die Info-Börse zu neuen psychoaktiven Substanzen NPS von mindzone.info – sauber drauf! https://infoboerse-neue-drogen.de Legal Highs & Research Chemicals - die neuen Designer Drogen Wed, 18 Dec 2019 13:45:07 +0000 de-DE hourly 1 1B-LSD https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/1b-lsd/ Mon, 12 Nov 2018 10:41:34 +0000 https://infoboerse-neue-drogen.de/?p=2262 Substanz

1B-LSD (1-Butanoyl-Lysergsäurediethylamid) ist ein LSD-Derivat und sowohl ein 1P-LSD- als auch ein ALD-52-Homolog, d.h, eine Forschungs-Chemikalie mit psychedelischer Wirkung. Es ist eng mit LSD verwandt und zählt zur Strukturklasse der Ergoline, genauer zu den Lysergamiden.

Bisher gibt es zu diesem Wirkstoff kaum gesicherte Informationen. Die Substanz ist erst seit wenigen Wochen am Markt, sodass es nur wenige Erfahrungsberichte von Konsumenten über Wirkungen gibt.

Im Internet wird 1B-LSD als Ersatzstoff für 1P-LSD und ALD-52 angeboten. Laut Produzenten wurde es nur hergestellt, um die Gesetzgebung in manchen europäischen Ländern zu umgehen (u.a. Schweiz, Belgien, Schweden), in denen 1P-LSD bereits verboten wurde.

Vermutlich handelt es sich um eine sog. „Prodrug“. Das ist eine Substanz, die im Körper zu LSD umgewandelt wird.

1B-LSD wird als Filze oder in flüssiger Form angeboten und kann oral oder sublingual eingenommen werden.

                                              

Wirkung

Je nach Dosis, Set und Setting und Person kann es u. a. zu Pseudohalluzinationen, Euphorie, veränderter und intensivierter Wahrnehmung der Umwelt, Angstzuständen, Paranoia und tiefen Gedankengängen kommen.

1B-LSD ist eine sehr potente Substanz und vom Wirkspektrum dem LSD zum Verwechseln ähnlich.

 

Risiken

Da es sich bei 1B-LSD um ein bislang unerforschtes Research Chemical handelt, gibt es keine zuverlässigen Informationen zu den Nebenwirkungen und Langzeitfolgen. Mögliche toxische Effekte sind nicht ausgeschlossen.

Dementsprechend birgt der Konsum ein unberechenbares Gesundheitsrisiko.

Vom Konsum wird strikt abgeraten!

  

Rechtlicher Status

In Deutschland unterliegt 1B-LSD im Zuge der Erweiterung des „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) seit 21.06.19 dem NpSG und ist somit eine verbotene Substanz.

Weitere Infos zum NpSG sind hier zu finden.

 

 

 

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TFMPP (Trifluormethylphenylpiperazin) https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/tfmpp-trifluormethylphenylpiperazin/ Thu, 21 Sep 2017 10:18:26 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1089 Substanz

TFMPP wird meist in Form von Pulver oder Pillen auf dem Schwarzmarkt angeboten und gehört zur Stoffgruppe der Piperazine. In den letzten Jahren ist es häufig in vermeintlichen „Ecstasy-Pillen“ (eigentlicher Wirkstoff MDMA) als Ersatz- oder Zusatzstoff enthalten.

Wirkung

Die Effekte von TFMPP ähneln jenen von MDMA, wobei die Wirkung stark dosisabhängig ist: Niedrig dosiert ist vor allem eine entaktogene Wirkung bemerkbar.

In hohen Dosen kommt es zu starken LSD-ähnlichen Halluzinationen. Häufig können unangenehme Nebeneffekte wie hoher Blutdruck, Herzrasen, Erhöhung der Körpertemperatur, motorische Unruhe, Übelkeit bis hin zum Erbrechen auftreten. Da die Wirkung verzögert eintritt (nach ca. 1,5 Stunden), besteht die Gefahr, dass unkontrolliert nachgelegt und eine sehr hohe TFMPP-Dosis eingenommen wird.

Risiken

Eine zu hohe Dosis kann zu einer lebensbedrohlichen Atemdepression führen. Es können Migräne, Muskelschmerzen, Schüttelkrämpfe und Depressionen auftreten.

TFMPP ist eine bislang unerforschte Substanz. Es gibt kaum Informationen zur Toxizität und zu den möglichen Langzeitrisiken. Vom Konsum wird strikt abgeraten!

Achtung: Der Konsum von TFMPP hemmt die Aufnahme von Alkohol. Es dauert länger, bis dieser im Körper verstoffwechselt wird, weshalb eine lebensbedrohliche Alkoholvergiftung möglich ist!

Rechtlicher Status

TFMPP unterliegt in Deutschland seit 2012 dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

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LSD-Analoga (1P-LSD, 1B-LSD, 1cP-LSD) https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/substanzklassen/lsd-analoga-1p-lsd/ Thu, 21 Sep 2017 09:48:53 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1144 Substanz

1P-LSD, 1B-LSD und 1cP-LSD sind mit LSD eng verwandt und zählen zur Strukturklasse der Ergoline, genauer zu den Lysergamiden. Die Substanzen werden als „LSD-Alternative“ im Internet angeboten. Bisher gibt es hierzu kaum Informationen. Vermutlich handelt es sich um eine sog. „Prodrug“. Das ist eine Substanz, die im Körper zu LSD umgewandelt wird.

1P-LSD, 1B-LSD und 1cP-LSD werden als Filze oder in flüssiger Form angeboten und können oral oder sublingual eingenommen werden.

Wirkung

Je nach Dosis, Set und Setting und Person kann es u. a. zu Pseudohalluzinationen, Euphorie, veränderter und intensivierter Wahrnehmung der Umwelt, Angstzuständen, Paranoia und tiefen Gedankengängen kommen. Die Wirkung von 1P-LSD, 1B-LSD und 1cP-LSD ist dem LSD ähnlich. Weitere Infos zur Wirkung von LSD hier!

Risiken

Da es sich bei 1P-LSD, 1B-LSD und 1cP-LSD um bislang unerforschte Substanzen handelt, gibt es kaum Informationen zu den Nebenwirkungen und Langzeitfolgen. Mögliche toxische Effekte sind nicht ausgeschlossen. Dementsprechend birgt der Konsum ein unberechenbares Gesundheitsrisiko. Vom Konsum wird strikt abgeraten!

Rechtlicher Status

In Deutschland unterliegt 1P-LSD und 1B-LSD im Zuge der Erweiterung des „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) seit 21.06.19 dem NpSG und ist somit eine verbotene Substanz.

Weitere Infos zum NpSG sind hier zu finden

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Piperazine (m-CPP, TFMPP, BZP) https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/substanzklassen/piperazine-m-cpp-tfmpp-bzp/ Thu, 21 Sep 2017 10:18:25 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1115 m-CPP (Meta-Chlorphenylpiperazin)

Substanz

m-CPP gehört zur Stoffgruppe der Piperazine. Auf dem Schwarzmarkt ist es häufig als einer von mehreren Inhaltsstoffen oder als Hauptbestandteil vermeintlicher „Ecstasy-Pillen“ zu finden. Da es Übelkeit erzeugen kann, enthalten diese Pillen dann häufig zusätzliche Medikamente, die Übelkeit und Brechreiz unterdrücken sollen, wie z.B. Domperidon und Metoclopramid.

Wirkung

m-CPP bindet ebenso wie MDMA an Serotonin-Rezeptoren und hat daher eine Ecstasy-ähnliche Wirkung. Die psychoaktive Wirkung ist jedoch vergleichsweise schwach ausgeprägt. Dies zeigt sich in leichter Euphorie und einer schwach ausgeprägten Veränderung der visuellen Wahrnehmung.

Die Nebenwirkungen sind meist stärker als die gewünschte Wirkung. So kommen häufig unangenehme Begleiterscheinungen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Nierenschmerzen, Nervosität, Zittern, Schwindel, Verwirrtheit, Schweratmigkeit und Ängstlichkeit bis zu Panikattacken hinzu. Nicht selten leiden die Konsumenten an einer mehrere Tage andauernden, starken Ab- und Niedergeschlagenheit.

Risiken

Über die Langzeitrisiken ist bisher nur wenig bekannt. Bei regelmäßigem und / oder hochdosiertem Konsum kann m-CPP den psychischen Zustand eines Konsumenten längerfristig verändern: Depressionen oder auch Angstzustände sind mögliche Spätfolgen. Der Urin verfärbt sich nach Einnahme von m-CPP oft für mehrere Tage rostbraun.

Achtung: Gleichzeitiger Konsum von m-CPP und MDMA kann zu Krampfanfällen führen!

Rechtlicher Status

m-CPP fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Anlage II: Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

TFMPP (Trifluormethylphenylpiperazin)

Substanz

TFMPP wird meist in Form von Pulver oder Pillen auf dem Schwarzmarkt angeboten und gehört zur Stoffgruppe der Piperazine. In den letzten Jahren ist es häufig in vermeintlichen „Ecstasy-Pillen“ (eigentlicher Wirkstoff MDMA) als Ersatz- oder Zusatzstoff enthalten.

Wirkung

Die Effekte von TFMPP ähneln jenen von MDMA, wobei die Wirkung stark dosisabhängig ist: Niedrig dosiert macht sich vor allem eine entaktogene Wirkung bemerkbar.

In hohen Dosen kommt es zu starken LSD-ähnlichen Halluzinationen. Häufig können unangenehme Nebeneffekte wie hoher Blutdruck, Herzrasen, Erhöhung der Körpertemperatur, motorische Unruhe, Übelkeit bis hin zum Erbrechen auftreten. Da die Wirkung verzögert eintritt (nach ca. 1,5 Stunden), besteht die Gefahr, dass nachgelegt und eine sehr hohe TFMPP-Dosis eingenommen wird.

Risiken

Eine zu hohe Dosis kann zu einer lebensbedrohlichen Atemdepression führen. Es können Migräne, Muskelschmerzen, Schüttelkrämpfe und Depressionen auftreten.

TFMPP ist eine bislang kaum erforschte Substanz. Deshalb ist über die möglichen Langzeitrisiken nur wenig bekannt.

Achtung: Der Konsum von TFMPP hemmt die Aufnahme von Alkohol. Es dauert länger, bis dieser im Körper verstoffwechselt wird. Eine lebensbedrohliche Alkoholvergiftung ist möglich.

Rechtlicher Status

TFMPP unterliegt seit 2012 dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

BZP (Benzylpiperazin)

Substanz

BZP gehört ebenfalls zur Stoffgruppe der Piperazine und ist in Pulver- oder Pillenform erhältlich. In der Regel wird es geschluckt, in seltenen Fällen gesnieft. Auf dem Schwarzmarkt ist BZP häufig in Form von vermeintlichen „Ecstasy-Pillen“ im Umlauf, deren Wirkstoff eigentlich MDMA sein sollte.

Wirkung

Die Wirkung von BZP ist mit der von MDMA vergleichbar, wird jedoch von Konsumenten als schwächer beschrieben. Die Substanz bewirkt eine erhöhte Ausschüttung der körpereigenen Botenstoffe Dopamin und Noradrenalin.

Während des Rausches kann es zu Ruhelosigkeit, Hypernervosität, vermindertem Schlafbedürfnis, Angst, erhöhter Herzfrequenz, Kopfschmerzen, Erbrechen, Verwirrtheit und gesteigerter Aggression kommen. Nach Abklingen der Wirkung treten häufig Magenprobleme / Verdauungsstörungen und Nierenschmerzen auf. Des Weiteren können Schlafstörungen, Verwirrtheit und depressive Verstimmungen auftreten, die unter Umständen zeitweilig bestehen bleiben.

Risiken

Eine zu hohe Dosis kann zu Schwindel, Krampfanfällen, Zittern, Schweißausbrüchen, Kollaps und Psychosen führen.

Bei Überdosierung kann es zu einem massiven Anstieg der Herzfrequenz und des Blutdrucks kommen. Außerdem sind lebensbedrohliche Komplikationen, wie Atemstillstand und Nierenversagen möglich.

Da die Substanz bisher kaum erforscht ist, gibt es keinerlei Erkenntnisse zu den Langzeitschäden.

Rechtlicher Status

BZP fällt seit 2008 unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

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