Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz – Neue Drogen – Die Info-Börse zu neuen psychoaktiven Substanzen NPS von mindzone.info – sauber drauf! https://infoboerse-neue-drogen.de Legal Highs & Research Chemicals - die neuen Designer Drogen Wed, 28 Apr 2021 12:11:58 +0000 de-DE hourly 1 1B-LSD https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/1b-lsd/ Mon, 12 Nov 2018 10:41:34 +0000 https://infoboerse-neue-drogen.de/?p=2262 Substanz

1B-LSD (1-Butanoyl-Lysergsäurediethylamid) ist ein LSD-Derivat und sowohl ein 1P-LSD- als auch ein ALD-52-Homolog, d.h, eine Forschungs-Chemikalie mit psychedelischer Wirkung. Es ist eng mit LSD verwandt und zählt zur Strukturklasse der Ergoline, genauer zu den Lysergamiden.

Bisher gibt es zu diesem Wirkstoff kaum gesicherte Informationen. Die Substanz ist erst seit wenigen Wochen am Markt, sodass es nur wenige Erfahrungsberichte von Konsumenten über Wirkungen gibt.

Im Internet wird 1B-LSD als Ersatzstoff für 1P-LSD und ALD-52 angeboten. Laut Produzenten wurde es nur hergestellt, um die Gesetzgebung in manchen europäischen Ländern zu umgehen (u.a. Schweiz, Belgien, Schweden), in denen 1P-LSD bereits verboten wurde.

Vermutlich handelt es sich um eine sog. „Prodrug“. Das ist eine Substanz, die im Körper zu LSD umgewandelt wird.

1B-LSD wird als Filze oder in flüssiger Form angeboten und kann oral oder sublingual eingenommen werden.

                                              

Wirkung

Je nach Dosis, Set und Setting und Person kann es u. a. zu Pseudohalluzinationen, Euphorie, veränderter und intensivierter Wahrnehmung der Umwelt, Angstzuständen, Paranoia und tiefen Gedankengängen kommen.

1B-LSD ist eine sehr potente Substanz und vom Wirkspektrum dem LSD zum Verwechseln ähnlich.

 

Risiken

Da es sich bei 1B-LSD um ein bislang unerforschtes Research Chemical handelt, gibt es keine zuverlässigen Informationen zu den Nebenwirkungen und Langzeitfolgen. Mögliche toxische Effekte sind nicht ausgeschlossen.

Dementsprechend birgt der Konsum ein unberechenbares Gesundheitsrisiko.

Vom Konsum wird strikt abgeraten!

  

Rechtlicher Status

In Deutschland unterliegt 1B-LSD im Zuge der Erweiterung des „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) seit 21.06.19 dem NpSG und ist somit eine verbotene Substanz.

Weitere Infos zum NpSG sind hier zu finden.

 

 

 

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5-ME (5-Methylethylon) https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/5-me-5-methylethylon/ Tue, 21 Nov 2017 11:18:26 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1018 Substanz

5-Methylethylon gehört zur Stoffgruppe der Cathinone und ist in Europa noch weitgehend unbekannt, in den USA dagegen ist die Substanz schon weiter verbreitet. Es ist chemisch eng verwandt mit der Substanz Ethylon, welches als weniger potente Variante von Methylon angesehen wird. Vermutlich wird 5-ME wegen seiner Ecstasy-ähnlichen Wirkung auch als Streckstoff in Ecstasy-Pillen verwendet, um Kosten zu sparen. Die Substanz wird überwiegend oral eingenommen. Auch die nasale Einnahme ist möglich, aufgrund der hohen Dosierung jedoch eher ungeeignet.

Wirkung

5-ME wirkt stimulierend, entaktogen und empathogen und ist vergleichbar mit Methylon, Ethylon und MDMA, jedoch weniger stimulierend als Methylon und MDMA. Die Wirkung tritt nach oraler Einnahme nach 30-45 Minuten ein, bei nasaler Einnahme nach 10-30 Minuten. Die Wirkdauer ist sehr stark abhängig von der Dosis und hält ca. 2-4 Stunden an.

Risiken

Das Abhängigkeitspotential von 5-ME ist vermutlich größer als bei MDMA, da die Neben- und Nachwirkungen vergleichsweise weniger stark ausgeprägt sind. Zudem kommt es zu einem starken Craving (Suchtdruck) und somit zu häufigem, unkontrollierten Nachlegen. Vor allem bei Überdosierungen und Mischkonsum kann ein lebensbedrohliches Serotoninsyndrom ausgelöst werden. Es kann Paranoia auftreten und auch die Entwicklung einer Drogenpsychose ist möglich

5-ME ist eine bisher kaum erforschte Substanz. Über Nebenwirkungen, Toxizität und mögliche Langzeitrisiken gibt es kaum Informationen. Wir raten daher dringend vom Konsum dieser Substanz ab!

Rechtlicher Status

5-Methylethylon unterliegt in Deutschland nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Da es sich hierbei um ein Cathinon handelt, fällt 5-ME unter das “Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG), das seit 26.11.16 in Deutschland in Kraft getreten ist. Somit ist es eine verbotene Substanz.

Weitere Infos zum NpSG sind hier zu finden.

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N-Ethyl-Hexedron https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/n-ethyl-hexedron/ Thu, 21 Sep 2017 10:18:26 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1062 Substanz

N-Ethyl-Hexedron wurde 2011 synthetisiert und taucht 2015 erstmalig auf dem Research Chemical-Markt auf. Das Stimulans gehört zur Stoffgruppe der Cathinone und hat strukturelle Ähnlichkeit mit Mephedron. Aufgrund dieser Ähnlichkeit wird es häufig als „Mephedron-Ersatzprodukt“ vermarktet. Die Substanz wird überwiegend nasal konsumiert.

Hierbei wird von Konsumenten ein besonders starkes Brennen in der Nasenschleimhaut beschrieben. N-Ethyl-Hexedron kann auch oral („Bömbchen“, Kapsel) eingenommen werden.

Wirkung

Von seiner Wirkung wird es als Kokain-ähnlicher beschrieben als andere Cathinone. Die stimulierende Wirkung ist stärker ausgeprägt als bei Amphetamin und eher mit Methamphetamin oder MDPV zu vergleichen. Der Konsum der Substanz führt zu einem Gefühl der Euphorie, Konzentrations- und Leistungssteigerung und einem gesteigerten Rededrang. Signale des Körpers, wie Müdigkeit, Hunger und Durst werden unterdrückt und der Blutdruck gesteigert. Der Bodyload wird von einigen Konsumenten als angenehm empfunden, von anderen als unangenehm. Zudem verfügt N-Ethyl-Hexedron über eine lokalanästhetische Wirkung, intensiviert den Tastsinn und kann eine luststeigernde Wirkung haben. Unerwünschte Nebenwirkungen sind: kalte Füße und Hände, Übelkeit, Kieferkrämpfe, gesteigerter Harndrang, Kurzatmigkeit, sexuelle Dysfunktion.

Das Runterkommen und der anschließende „Stimmungskater“ bzw. „Hangover“ werden von Konsumenten als sehr unangenehm empfunden. Es kann zu depressiven Verstimmungen, Ängsten und Motivationslosigkeit, Emotionslosigkeit in den Tagen nach dem Konsum kommen.

Risiken

Regelmäßiger Konsum kann zu einer psychischen Abhängigkeit und einer Toleranzentwicklung führen. Das Risiko einer Abhängigkeit ist extrem hoch, da N-Ethyl-Hexedron ein sehr starkes Craving hervorruft (unkontrollierter Drang zum Nachlegen). Vor allem bei hohen Dosierungen können Paranoia / psychotische Phasen bis hin zur Psychose auftreten.

N-Ethyl-Hexedron steht im Verdacht, neurotoxisch und / oder kardiotoxisch zu sein.

Wir raten dringend vom Konsum dieser Substanz ab, da der Konsument unberechenbare Gesundheitsrisiken eingeht! Es gibt bisher kaum Informationen zur Toxizität und zu den möglichen Langzeitfolgen.

Rechtlicher Status

N-Ethyl-Hexedron wurde in Deutschland im Zuge der 21. Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (21. BtMGAnlÄndV)  im Januar 2021 unter Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen. Es ist somit eine verbotene Substanz.

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Synthetische Cannabinoide, Cannabimimetika https://infoboerse-neue-drogen.de/fachkraefte/substanzklassen/synthetische-cannabinoide-cannabimimetika/ Thu, 21 Sep 2017 10:18:25 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1103 Kräutermischungen, Spice und Co.

Im Jahr 2005 tauchten erstmals sog. Räuchermischungen am Drogenmarkt auf. Hierbei handelt es sich um eine Zusammensetzung unterschiedlicher pflanzlicher und synthetischer Bestandteile. Jedoch sind in den seltensten Fällen in den Kräutermixturen tatsächlich die Inhaltsstoffe enthalten, die auf der Verpackung angegeben sind. Meist werden die Produkte zweckentfremdet als „Kräutermischung zur Raumluftaromatisierung“ angeboten. Das bekannteste Beispiel war das Produkt „Spice“. Es wurde von den Herstellern als legaler Cannabis-Ersatz, bestehend aus einer Vielzahl exotischer Kräuter, gehandelt und war offiziell nur zum Verräuchern gedacht. Chemische Analysen haben ergeben, dass die Rauschwirkung nicht durch die auf der Packung angegebenen Kräuter hervorgerufen wird, sondern durch die Beimengung hochpotenter, synthetischer Cannabinoide.

Über Kräutermixturen lässt sich keine einheitliche Aussage machen. Manche der Inhaltsstoffe sind bereits im BtMG bzw. NpSG aufgeführt, andere wiederum noch nicht.

Generell gilt: Ein vermeintlich legaler Status sagt nichts über die Gefährlichkeit eines Produktes aus!

Wirkung

Das Wirkspektrum der synthetischen Cannabinoide kann zum Teil erheblich von der Wirkung des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) abweichen.

Der Rauschzustand wird oftmals als belastend und anstrengend beschrieben. Dabei kann es zu starken körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen kommen, die für Cannabis eher untypisch sind und oft noch an den Folgetagen zu spüren sind. Daher ist das Führen von Fahrzeugen oder Maschinen während und nach dem Rausch erheblich eingeschränkt.

Risiken und Nebenwirkungen

Zu den Nebenwirkungen zählen Kreislaufbeschwerden, Mundtrockenheit, Übelkeit, Schweißausbrüche, Bluthochdruck, Brustschmerzen, unerwünschte Halluzinationen, psychotische Zustände, Panikattacken, Herzrasen und Herzrhythmusstörungen bis hin zur Bewusstlosigkeit. Die Nachwirkungen können bis zu einigen Tagen anhalten, z.B. körperliche Erschöpfung, Appetitlosigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Gedächtnislücken, Taubheitsgefühle in den Fingern und starke Kopfschmerzen. Bei einigen Konsumenten sind nach dem Konsum von Kräutermischungen schwere Vergiftungen mit Kreislaufzusammenbruch aufgetreten, die notfallmedizinisch behandelt werden mussten.

Im Zusammenhang mit dem synthetischen Cannabinoid MDMB-CHMICA ist es europaweit bereits zu Todesfällen gekommen!

Bislang gibt es noch keine gesicherten Erkenntnisse über akute oder langfristige, gesundheitliche Folgewirkungen. Synthetische Cannabinoide sind weitgehend unerforscht!

Sie stehen unter Verdacht, gesundheitsschädlicher zu sein als herkömmliche Cannabis-Produkte, da synthetische Cannabinoide meist volle Agonisten der Cannabis-Rezeptoren sind, während THC ein Teil-Agonist ist d. h. es werden alle Cannabinoidrezeptoren in Gehirn und Körper voll stimuliert, nicht wie bei Cannabis nur einige bis zu einem gewissen Maße – das Risiko einer Überdosierung ist somit viel höher. Es gibt erste Hinweise auf ein krebserregendes Potential und möglicherweise können sie auch Organe schädigen.

Ferner weisen Studien darauf hin, dass synthetische Cannabinoide mit akuten Psychosen im Zusammenhang stehen und die Verschlimmerung von psychotischen Störungen unter besonders anfälligen Personengruppen zur Folge haben kann.

Risiko Überdosierung

Die hohe Wirksamkeit der synthetischen Cannabinoide (bis zu hundertfach so stark wie der Cannabis-Wirkstoff THC) sowie die schwankende Wirkstoffkonzentration der Inhaltsstoffe bergen das Risiko von Überdosierungen und unkalkulierbaren Wechselwirkungen.

Beispiele für hochpotente, synthetische Cannabinoide: AB-CHMINACA, ADB-FUBINACA

Häufig verändern die Hersteller im Zeitverlauf die Rezepturen, so dass man bei wiederholtem Konsum eines bestimmten Produktes nicht mit der gewohnten Wirkung rechnen kann. Auch kann es passieren, dass man bei Neubestellung eines bisher „bekannten“ Produktes eine Verpackung mit identischem Namen und Aussehen geliefert bekommt, dieses jedoch völlig andere Inhaltsstoffe enthält. Es gibt für Kräutermischungen keinerlei Qualitätskontrollen!

Riskanter Mischkonsum

Häufig werden synthetische Cannabinoide zeitgleich oder zeitnah mit Alkohol und/ oder anderen Drogen gemischt. Doch gerade diese Substanz-Kombinationen können eine extreme Belastung für Körper und Psyche bedeuten. Die Gefahr für lebensbedrohliche Drogennotfälle ist extrem erhöht. Konsumenten gehen dabei ein unkalkulierbares, gesundheitliches Risiko ein!

Die meisten Drogennotfälle und Krankenhauseinweisungen im Zusammenhang mit synthetischen Cannabinoiden sind auf den Mischkonsum mit Alkohol und/ oder anderen psychoaktiven Substanzen zurückzuführen!

Gefährlicher Bodensatz

Problematisch ist außerdem, dass die den Kräutermischungen beigemengten chemischen Cannabinoide nicht immer am Pflanzenmaterial haften bleiben und sich im Laufe der Zeit in der Verpackung absetzen. Dieser hochkonzentrierte Bodensatz (die letzte Konsumeinheit) kann gefährliche Überdosierungen zur Folge haben.

Toleranzentwicklung und Abhängigkeit

Regelmäßiger Konsum kann zu einer raschen Toleranzentwicklung führen, d.h. um die erwünschte Wirkung zu erzielen, muss die Dosis gesteigert werden. Zudem sollen synthetische Cannabinoide ein starkes Abhängigkeitspotential besitzen.

Synthetische Cannabinoide stellen keine Alternative zum Konsum von herkömmlichen, THC-haltigen Cannabis-Produkten dar. Vorsicht: Suchtverlagerung!

Entzug von synthetischen Cannabinoiden

Der Entzug von synthetischen Cannabinoiden wird von Konsumenten als sehr „harter Entzug“ beschrieben. Bereits nach kurzer Zeit können starke Entzugserscheinungen auftreten, wie z.B. Übelkeit und Erbrechen, Durchfall, Depressionen, Schlafstörungen, innere Unruhe, Schüttelfrost, extreme Stimmungsschwankungen, Appetitlosigkeit, Antriebslosigkeit, Herz-Kreislaufprobleme, Emotionslosigkeit, Aggressionen, starkes Craving.

Aufgrund der heftigen Entzugssymptome sollte ein Entzug von synthetischen Cannabinoiden niemals alleine durchgeführt werden!

Nachweisbarkeit

Die meisten synthetischen Cannabinoide sind in der Regel mit herkömmlichen Drogenschnelltests nicht nachweisbar. Bei speziellen Labortests können sie jedoch zum Teil nachgewiesen werden.

Weiterführende Infos zum Thema Nachweisbarkeit sind hier zu finden.

Rechtlicher Status

AB-CHMINACA und ADB-FUBINACA (hier exemplarisch: hochpotente synthetische Cannabinoide) sind in Deutschland seit 2015 als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel eingestuft (BtMG, Anlage I). Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

Hinweis: In Deutschland ist am 26.11.16 das „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) in Kraft getreten, wonach nicht mehr einzelne Wirkstoffe, sondern komplette Stoffgruppen untersagt werden. Dem NpSG unterliegen u.a. die synthetischen Cannabinoide. Demnach ist der Handel, das Inverkehrbringen, die Herstellung, die Einfuhr, der Erwerb und Besitz dieser Substanzen verboten.

Weiterführende Infos zum NpSG sind hier zu finden

Weitere neuartige, synthetische Cannabinoide sind hier zu finden: CUMYL-4CN-BINACA und CUMYL-PeGaCLONE

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