Research Chemicals – Neue Drogen – Die Info-Börse zu neuen psychoaktiven Substanzen NPS von mindzone.info – sauber drauf! https://infoboerse-neue-drogen.de Legal Highs & Research Chemicals - die neuen Designer Drogen Mon, 22 Jul 2019 11:18:58 +0000 de-DE hourly 1 1B-LSD https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/1b-lsd/ Mon, 12 Nov 2018 10:41:34 +0000 https://infoboerse-neue-drogen.de/?p=2262 Substanz

1B-LSD (1-Butanoyl-Lysergsäurediethylamid) ist ein LSD-Derivat und sowohl ein 1P-LSD- als auch ein ALD-52-Homolog, d.h, eine Forschungs-Chemikalie mit psychedelischer Wirkung. Es ist eng mit LSD verwandt und zählt zur Strukturklasse der Ergoline, genauer zu den Lysergamiden.

Bisher gibt es zu diesem Wirkstoff kaum gesicherte Informationen. Die Substanz ist erst seit wenigen Wochen am Markt, sodass es nur wenige Erfahrungsberichte von Konsumenten über Wirkungen gibt.

Im Internet wird 1B-LSD als Ersatzstoff für 1P-LSD und ALD-52 angeboten. Laut Produzenten wurde es nur hergestellt, um die Gesetzgebung in manchen europäischen Ländern zu umgehen (u.a. Schweiz, Belgien, Schweden), in denen 1P-LSD bereits verboten wurde.

Vermutlich handelt es sich um eine sog. „Prodrug“. Das ist eine Substanz, die im Körper zu LSD umgewandelt wird.

1B-LSD wird als Filze oder in flüssiger Form angeboten und kann oral oder sublingual eingenommen werden.

                                              

Wirkung

Je nach Dosis, Set und Setting und Person kann es u. a. zu Pseudohalluzinationen, Euphorie, veränderter und intensivierter Wahrnehmung der Umwelt, Angstzuständen, Paranoia und tiefen Gedankengängen kommen.

1B-LSD ist eine sehr potente Substanz und vom Wirkspektrum dem LSD zum Verwechseln ähnlich.

 

Risiken

Da es sich bei 1B-LSD um ein bislang unerforschtes Research Chemical handelt, gibt es keine zuverlässigen Informationen zu den Nebenwirkungen und Langzeitfolgen. Mögliche toxische Effekte sind nicht ausgeschlossen.

Dementsprechend birgt der Konsum ein unberechenbares Gesundheitsrisiko.

Vom Konsum wird strikt abgeraten!

  

Rechtlicher Status

In Deutschland unterliegt 1B-LSD im Zuge der Erweiterung des „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) seit 21.06.19 dem NpSG und ist somit eine verbotene Substanz.

Weitere Infos zum NpSG sind hier zu finden.

 

 

 

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3-CMC (Clophedron) https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/3-cmc-clophedron/ Fri, 15 Sep 2017 11:07:21 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=980 Substanz

3-CMC (3-Chlormethcathinon) gehört innerhalb der Gruppe der Amphetamine zu den Cathinon-Derivaten. Es wird hauptsächlich als „Mephedron-Ersatz“ vermarktet und über Onlineshops vertrieben. Üblicherweise wird 3-CMC als kristallines Pulver verkauft und nasal oder oral konsumiert.

Wirkung

Im Vergleich zu Mephedron ist die Wirkung weniger euphorisch und empathogen, dafür stärker stimulierend.

Konsumentenberichten zufolge kann sich die Körpertemperatur unangenehm verändern, von Kälteempfinden bis hin zu hoher Körpertemperatur. Weitere Nebenwirkungen sind: Herzrasen, Zähneknirschen und erhöhte Kieferspannung, Augenzittern, Muskelzucken, Schwindel und Schlaflosigkeit.

Risiken

Bei nasalem Konsum kann es zu Nasenbluten, Anschwellen der Nasenschleimhaut und Brennen in Nase und Rachen kommen. Das Kurzzeitgedächtnis kann beeinträchtigt werden. Psychische Nachwirkungen wie Trunkenheitsgefühl, Müdigkeit, etc. können vor allem bei hoher Dosierung noch mehrere Tage nach dem Konsum auftreten.

Es besteht meist ein starker, unkontrollierter Drang zum Nachlegen (Craving).

Achtung: 3-CMC wurde – wie die meisten Research Chemicals – bisher noch nicht am Menschen erforscht. Zu möglichen Langzeitfolgen gibt es derzeit keine gesicherten und zuverlässigen Informationen. Die Substanz steht im Verdacht, stark neurotoxisch zu sein. Je höher die Dosis, umso größer das neurotoxische Potential (Gefahr für Hirnschäden!).

Aufgrund des starken, unkontrollierten Drangs immer wieder Nachzulegen und dem Verlangen wieder zu konsumieren, besteht – ähnlich wie bei anderen Cathinonen – ein sehr hohes Suchtpotential. Vom Konsum wird strikt abgeraten!

Rechtlicher Status

In Deutschland unterliegt 3-CMC nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Da es sich hierbei um ein Cathinon handelt, fällt 3-CMC unter das „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG), das am 26.11.16 in Deutschland in Kraft getreten ist. Somit ist es eine verbotene Substanz.

Weitere Infos zum NpSG sind hier zu finden.

 

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3-MMC (3-Methylmethcathinon) https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/3-mmc-3-methylmethcathinon/ Fri, 15 Sep 2017 12:26:50 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=989 Substanz

3-MMC gehört innerhalb der Gruppe der Amphetamine zu den Cathinon-Derivaten. Es wird hauptsächlich als „Mephedron-Ersatz“ vermarktet und über Onlineshops vertrieben. Üblicherweise wird 3-MMC als kristallines Pulver verkauft und nasal oder oral konsumiert.

Wirkung

Von der Wirkung her ist 3-MMC mit Mephedron vergleichbar: euphorisierend, empathogen und stimulierend.

Konsumentenberichten zufolge kann sich die Körpertemperatur unangenehm verändern, von Kälteempfinden bis hin zu hoher Körpertemperatur. Weitere Nebenwirkungen sind: Herzrasen, Zähneknirschen, erhöhte Kieferspannung, Augenzittern, Muskelzucken, Schwindel und Schlaflosigkeit.

Risiken

Bei nasalem Konsum kann es zu Nasenbluten, Anschwellen der Nasenschleimhaut und Brennen in Nase und Rachen kommen. Das Kurzzeitgedächtnis kann beeinträchtigt werden. Psychische Nachwirkungen wie Trunkenheitsgefühl, Müdigkeit, etc. können vor allem bei hoher Dosierung noch mehrere Tage nach dem Konsum auftreten.

Es besteht meist ein starker, unkontrollierter Drang zum Nachlegen (Craving).

Achtung: 3-MMC wurde – wie die meisten Research Chemicals – bisher noch nicht am Menschen erforscht. Zu möglichen Langzeitfolgen gibt es derzeit keine gesicherten und zuverlässigen Informationen. Die Substanz steht im Verdacht, stark neurotoxisch zu sein. Je höher die Dosis, umso größer das neurotoxische Potential (Gefahr für Hirnschäden!).

Aufgrund des starken, unkontrollierten Drangs immer wieder Nachzulegen und dem Verlangen wieder zu konsumieren, besteht – ähnlich wie bei anderen Cathinonen – ein sehr hohes Suchtpotential. Vom Konsum wird strikt abgeraten!

Rechtlicher Status

In Deutschland wird 3-MMC seit 2015 als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel eingestuft (BtMG, Anlage I). Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

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4-CMC (4-Chlormethcathinon) https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/4-cmc-4-chlormethcathinon/ Mon, 25 Sep 2017 10:41:45 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1003 Substanz

4-CMC (4-Chlormethcathinon) gehört zur Gruppe der Cathinone und ist strukturell mit Mephedron verwandt. Nach dem Verbot von Mephedron wurde es hauptsächlich als „Mephedron-Alternative“ vermarktet und über Onlineshops u.a. als sog. „Badesalz“ vertrieben.

4-CMC kann geschluckt oder geschnupft werden. Von der Erscheinungsform ist es pulvrig bis mikrokristallin.

Wirkung

Die Wirkung wird als Mephedron-ähnlich beschrieben: stark leistungssteigernd und euphorisierend. Das Bedürfnis nach Essen und Schlaf wird unterdrückt. Ebenso können verschiedene, unerwünschte Effekte auftreten: Mundtrockenheit, eine Erhöhung des Blutdruckes, Anstieg der Körpertemperatur, Schweißausbrüche, Herzrasen, Hyperaktivität, ein unangenehmes Kältegefühl, beklemmendes Gefühl in der Herzgegend, Angstzustände sowie Paranoia.

Risiken

4-CMC unterdrückt die Wirkung des Alkohols, was zu übermäßigem Alkoholkonsum bzw. zu einer Alkoholvergiftung führen kann. Es besteht meist ein starker, unkontrollierter Drang zum Nachlegen (Craving).

Konsumenten klagen in Berichten über starke Kopfschmerzen sowie Nieren- bzw. Leberschmerzen in den Tagen nach dem Konsum. In hohen Dosen: Überhitzung, Verlust des Gleichgewichtsinns und temporärer Hörsturz.

Achtung: Bei 4-CMC handelt es sich um eine unerforschte Substanz, die im Verdacht steht, stark neurotoxisch zu sein. Je höher die Dosis, umso größer das neurotoxische Potential (Gefahr für Hirnschäden!). Zu möglichen Langzeitfolgen gibt es derzeit keine gesicherten und zuverlässigen Informationen.

Aufgrund des starken, unkontrollierten Drangs immer wieder Nachzulegen und dem Verlangen wieder zu konsumieren, besteht – ähnlich wie bei anderen Cathinonen – ein hohes Suchtpotential. Vom Konsum wird strikt abgeraten!

Rechtlicher Status

4-CMC wird seit 2015 in Deutschland als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel eingestuft (BtMG, Anlage I). Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

 

 

 

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4-CEC (4-Chloroethcathinon) https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/4-cec-4-chloroethcathinon/ Mon, 25 Sep 2017 10:41:09 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=999 Substanz

4-CEC (4-Chloroethcathinon) gehört zur Gruppe der Cathinone und ist strukturell mit Mephedron verwandt. Nach dem Verbot von Mephedron wurde es hauptsächlich als „Mephedron-Alternative“ vermarktet und über Onlineshops u.a. als sog. „Badesalz“ vertrieben.

4-CEC kann geschluckt oder geschnupft werden. Von der Erscheinungsform ist es pulvrig bis mikrokristallin.

Wirkung

Die Wirkung wird als Mephedron-ähnlich beschrieben: stark leistungssteigernd und euphorisierend. Das Bedürfnis nach Essen und Schlaf wird unterdrückt. Ebenso können verschiedene, unerwünschte Effekte auftreten: Mundtrockenheit, eine Erhöhung des Blutdruckes, Anstieg der Körpertemperatur, Schweißausbrüche, Herzrasen, Hyperaktivität, ein unangenehmes Kältegefühl, beklemmendes Gefühl in der Herzgegend, Angstzustände sowie Paranoia.

Risiken

4-CEC unterdrückt die Wirkung des Alkohols, was zu übermäßigem Alkoholkonsum bzw. schlimmstenfalls zu einer Alkoholvergiftung führen kann. Es besteht meist ein starker, unkontrollierter Drang zum Nachlegen (Craving).

Konsumenten klagen in Berichten über starke Kopfschmerzen sowie Nieren- bzw. Leberschmerzen an den Tagen nach dem Konsum. In hohen Dosen: Überhitzung, Verlust des Gleichgewichtsinns und temporärer Hörsturz.

Achtung: Bei 4-CEC handelt es sich um eine unerforschte Substanz, die im Verdacht steht, stark neurotoxisch zu sein. Je höher die Dosis, umso größer das neurotoxische Potential (Gefahr für Hirnschäden!). Zu möglichen Langzeitfolgen gibt es derzeit keine gesicherten und zuverlässigen Informationen.

Aufgrund des starken, unkontrollierten Drangs immer wieder Nachzulegen und dem Verlangen wieder zu konsumieren, besteht – ähnlich wie bei anderen Cathinonen – ein sehr hohes Suchtpotential. Vom Konsum wird strikt abgeraten!

Rechtlicher Status

4-CEC wird seit 2015 in Deutschland als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel eingestuft (BtMG, Anlage I). Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

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4-FA (4-Fluoramphetamin) https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/4-fa-4-fluoramphetamin/ Mon, 25 Sep 2017 10:40:25 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1005 Substanz

4-FA gehört zur Gruppe der Phenethylamine und ist verwandt mit Amphetamin bzw. Methamphetamin, Cathinon und Methcathinon.
 Oft wird es in Form von Pulver oder Kristallen mit weißer bis gelblicher Farbe, aber auch als Pillen oder Kapseln angeboten. In einschlägigen Onlineshops wird es als sog. „Research Chemical“ verkauft. 4-FA wird meist oral oder nasal konsumiert.

Wirkung

Die Wirkung ist am ehesten vergleichbar mit der von Amphetamin (Speed): stimmungsaufhellend und leistungssteigernd. Zusätzlich erfolgt während des Konsums von 4-FA auch eine Serotonin-Ausschüttung, was der Wirkung zusätzlich eine emotionale (Ecstasy-ähnliche) Komponente verleiht. Zu den Nebenwirkungen zählen Kieferkrämpfe, Schweißausbrüche, erhöhter Blutdruck, Herzrasen, Kreislaufbeschwerden, Appetitverlust, Übelkeit, Schlaflosigkeit. Auf psychischer Ebene können paranoide Zustände, Panikattacken, Angstzustände sowie depressive Verstimmungen auftreten. Vereinzelt wird von verfärbtem Urin und gelblicher Hautfärbung berichtet. Ein psychisches Abhängigkeitspotential ist gegeben.

Risiken

4-FA unterdrückt die Wirkung des Alkohols, was zu übermäßigem Alkoholkonsum bzw. zu einer Alkoholvergiftung führen kann. Konsumenten klagen in Berichten über starke Kopfschmerzen sowie Nieren- bzw. Leberschmerzen in den Tagen nach dem Konsum. In hohen Dosen: Überhitzung, Verlust des Gleichgewichtsinns und temporärer Hörsturz.

Achtung: Bei 4-FA handelt es sich um eine unerforschte Substanz, die im Verdacht steht, stark neurotoxisch zu sein. Je höher die Dosis, umso größer das neurotoxische Potential (Gefahr für Hirnschäden!). Zu möglichen Langzeitfolgen gibt es derzeit keine gesicherten und zuverlässigen Informationen. Vom Konsum wird strikt abgeraten!

Rechtlicher Status

4-FA unterliegt in Deutschland seit 2012 dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

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4-FMC (Flephedron) https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/4-fmc-flephedron/ Mon, 25 Sep 2017 10:39:52 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1008 Substanz

4-FMC (4-Fluoromethcathinon) gehört innerhalb der Gruppe der Amphetamine zu den Cathinon-Derivaten. Nach dem Verbot von Mephedron wurde es hauptsächlich als „Mephedron-Alternative“ vermarktet und über einschlägige Onlineshops vertrieben.

4-FMC kann geschluckt oder geschnupft werden. Von der Erscheinungsform ist es pulvrig bis mikrokristallin.

Wirkung

Das Wirkspektrum ist vergleichbar mit Mephedron, wobei die Wirkdauer von Flephedron als länger beschrieben wird. Es hat eine stark stimulierende Wirkung, erzeugt starke Euphorie, gesteigerten Rededrang, klares Denken, erhöhte Leistungsfähigkeit und veränderte Sinneswahrnehmungen. Das Bedürfnis nach Essen und Schlaf wird unterdrückt. Ebenso können verschiedene unerwünschte Effekte auftreten: Mundtrockenheit, eine Erhöhung des Blutdruckes, Anstieg der Körpertemperatur, Schweißausbrüche, Herzrasen, Hyperaktivität, ein unangenehmes Kältegefühl, beklemmendes Gefühl in der Herzgegend, Angstzustände sowie Paranoia. Es besteht meist ein starker, unkontrollierter Drang zum Nachlegen (Craving).

Risiken

4-FMC unterdrückt die Wirkung des Alkohols, was zu übermäßigem Alkoholkonsum bzw. zu einer Alkoholvergiftung führen kann. Konsumenten klagen in Berichten über starke Kopfschmerzen sowie Nieren- bzw. Leberschmerzen in den Tagen nach dem Konsum. In hohen Dosen: Überhitzung, Verlust des Gleichgewichtsinns und temporärer Hörsturz.

Achtung: Bei 4-FMC handelt es sich um eine unerforschte Substanz, die im Verdacht steht, stark neurotoxisch zu sein. Je höher die Dosis, umso größer das neurotoxische Potential (Gefahr für Hirnschäden!).

Aufgrund des starken, unkontrollierten Drangs immer wieder Nachzulegen und dem Verlangen wieder zu konsumieren, besteht – ähnlich wie bei anderen Cathinonen – ein sehr hohes Suchtpotential. Zu möglichen Langzeitfolgen gibt es derzeit keine gesicherten und zuverlässigen Informationen. Vom Konsum wird strikt abgeraten!

Rechtlicher Status

Seit 2012 unterliegt 4-FMC in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

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4-MEC (4-Methylethcathinon) https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/4-mec-4-methylethcathinon/ Mon, 25 Sep 2017 10:38:22 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1015 Substanz

4-MEC gehört innerhalb der Gruppe der Amphetamine zu den Cathinon-Derivaten. Es wird hauptsächlich als „Mephedron-Ersatz“ vermarktet und über Onlineshops vertrieben. Üblicherweise wird 4-MEC als kristallines Pulver oder in Form von größeren Kristallen verkauft und nasal oder oral konsumiert.

Wirkung

Im Vergleich zu Mephedron ist die Wirkung weniger euphorisch und empathogen, dafür stärker stimulierend.

Konsumentenberichten zufolge kann sich die Körpertemperatur unangenehm verändern, von Kälteempfinden bis hin zu hoher Körpertemperatur. Weitere Nebenwirkungen sind: Herzrasen, Zähneknirschen und erhöhte Kieferspannung, Augenzittern, Muskelzucken, Schwindel und Schlaflosigkeit.

Risiken

Bei nasalem Konsum kann es zu Nasenbluten, Anschwellen der Nasenschleimhaut und Brennen in Nase und Rachen kommen. Das Kurzzeitgedächtnis kann beeinträchtigt werden. Psychische Nachwirkungen wie Trunkenheitsgefühl, Müdigkeit, etc. können vor allem bei hoher Dosierung noch mehrere Tage nach dem Konsum auftreten.

Es besteht meist ein starker, unkontrollierter Drang zum Nachlegen (Craving).

Achtung: 4-MEC wurde – wie die meisten Research Chemicals – bisher noch nicht am Menschen erforscht. Die Substanz steht jedoch im Verdacht, stark neurotoxisch zu sein. Je höher die Dosis, umso größer das neurotoxische Potential (Gefahr für Hirnschäden!).

Aufgrund des starken, unkontrollierten Drangs immer wieder Nachzulegen und dem Verlangen wieder zu konsumieren, besteht – ähnlich wie bei anderen Cathinonen – ein sehr hohes Suchtpotential.

Zu möglichen Langzeitfolgen gibt es derzeit keine gesicherten und zuverlässigen Informationen. Vom Konsum wird strikt abgeraten!

Rechtlicher Status

In Deutschland unterliegt 4-MEC seit 2012 dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Anlage II: Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel.

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Bromadol (BDPC) https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/bromadol-bdpc/ Thu, 17 May 2018 08:22:37 +0000 http://infoboerse-neue-drogen.de/?p=2190 Substanz

Bromadol ist ein extrem hochpotentes Opioid, das vor einigen Monaten auf dem Research Chemical-Markt aufgetaucht ist und dort als Opioid-Ersatz verkauft wird. Bromadol soll 500-fach so stark sein wie Morphin und gilt als eine sehr gefährliche Substanz.

Das bloße Berühren der Reinsubstanz oder versehentliche Inhalieren kann schnell zum Tode führen! Der Umgang mit Bromadol als Reinsubstanz sollte ausschließlich in einem Labor mit Atemschutzmaske und Handschuhe erfolgen. Bereits minimale Spuren der Substanz können für alle Personen, die damit in Kontakt kommen, tödlich enden!

Bromadol wird daher meist als Lösung (vermischt mit Ethanol) auf Blottern (Löschpapier als Trägersubstanz) oder mit Streckstoffen verschnitten verkauft, um es leichter dosieren zu können. Die Substanz wird überwiegend oral eingenommen, aber auch der nasale, intravenöse, inhalative Konsum sind möglich.

Wirkung

Bromadol ist ein atypisches Opioid mit einer ganz eigenen Wirkung, die von Konsumenten als unangenehm empfunden wird. Paradoxerweise kommt es parallel zur sedierenden Wirkung auch zu einer stimulierenden Wirkung. Außerdem hat Bromadol wie andere Opioide eine schmerzstillende, angstlösende, euphorische (geringer ausgeprägt als bei anderen Opioiden) und eine betäubende Wirkung. Einige Konsumenten vergleichen die Wirkung von Bromadol mit Diphenhydramin, einem antiallergischen Wirkstoff, der gegen Einschlaf- und Durchschlafstörungen verwendet wird.

Als Nebenwirkungen kann es zu Übelkeit, Erbrechen, Juckreiz, Hitzewallungen, Schwindel, Kopfschmerzen kommen. Der Kater am nächsten Tag sowie die Entzugserscheinungen werden von Konsumenten als sehr unangenehm beschrieben

Risiken

Bromadol ist extrem potent und bereits Mengen weit unter einem Milligramm können eine tödliche Überdosis zu Folge haben. Überdosierungen können zu einer tödlichen Atemdepression führen.

Das Abhängigkeitspotential bei Opioiden und Opiaten ist extrem hoch. Bei regelmäßigem Konsum kommt es relativ schnell zu einer psychischen und körperlichen Abhängigkeit. Wird die Substanz abgesetzt, treten sehr unangenehme, körperliche und psychische Entzugserscheinungen auf: Schlafstörungen, Depressionen, Angstzustände, Panikattacken, Halluzinationen, Gelenkschmerzen, Muskelziehen, Kopfschmerzen.

Achtung: Bei Bromadol handelt es sich um eine unerforschte, hochgefährliche Substanz. Zu möglichen Langzeitfolgen gibt es derzeit keine gesicherten und zuverlässigen Informationen. Vom Konsum und Umgang mit der Substanz wird strikt abgeraten!

Rechtlicher Status

In Deutschland unterliegt Bromadol bislang weder dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) noch dem Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) und ist somit noch legal.

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Butylon (bk-MDBD) https://infoboerse-neue-drogen.de/substanzen/butylon-bk-mdbd/ Mon, 25 Sep 2017 10:37:28 +0000 http://nps.sauberdrauf.com/?p=1023 Substanz

Butylon (ß-keto-N-methylbenzodioxolylpropylamine) gehört zur Stoffgruppe der synthetischen Cathinone bzw. Phenylethylamine. Es ist ein weißes oder braunes, kristallines Pulver, das auf dem Schwarzmark und in Internet-Shops in Form von „Badesalzen“ oder als Reinsubstanz bzw. als Ersatzstoff zu MDMA und Methylon angeboten wird. Aufgrund seiner Ecstasy-ähnlichen Wirkung wird es vermutlich auch als Streck- oder günstiger Ersatzstoff in Ecstasy-Pillen verwendet. In der Szenesprache wird die Substanz auch „Mitseez“ genannt.

Wirkung

Butylon wirkt stimulierend und entaktogen und somit ähnlich wie MDMA. Die Wirkung fällt aber sanfter aus und weniger entaktogen. Im Vergleich mit Methylon ist die Wirkung weniger stark. Die Wirkung tritt nach ca. 60 Minuten ein und hält abhängig von der Dosis ca. 3 bis 4 Stunden an.
Laut Erfahrungsberichten von Konsumenten ist die Wirkung weniger stabil und tritt in Wellenbewegungen auf, was als sehr unangenehm empfunden wird. Außerdem wird die Wirkung als schwer kalkulierbar beschrieben.

Risiken

Es kann zu erhöhter Körpertemperatur, Herzrasen, erweiterten Pupillen sowie Kieferkrämpfen kommen. Nach dem Konsum wird häufig über unangenehme Nachwirkungen wie Appetitlosigkeit, Schlafstörungen Druckkopfschmerzen, Bluthochdruck und Depressionen berichtet. Bei regelmäßigem, hochdosierten Konsum kann es zu einer Psychose kommen, die u.a. durch Schlafmangel ausgelöst wird.

Butylon ist bislang kaum erforscht: Zu möglichen Langzeitfolgen gibt es derzeit keine gesicherten und zuverlässigen Informationen. Vom Konsum wird strikt abgeraten!

Rechtlicher Status

Butylon fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Anlage II: Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!

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