Substanz
1B-LSD (1-Butanoyl-Lysergsäurediethylamid) ist ein LSD-Derivat und sowohl ein 1P-LSD- als auch ein ALD-52-Homolog, d.h, eine Forschungs-Chemikalie mit psychedelischer Wirkung. Es ist eng mit LSD verwandt und zählt zur Strukturklasse der Ergoline, genauer zu den Lysergamiden.
Bisher gibt es zu diesem Wirkstoff kaum gesicherte Informationen. Die Substanz ist erst seit wenigen Wochen am Markt, sodass es nur wenige Erfahrungsberichte von Konsumenten über Wirkungen gibt.
Im Internet wird 1B-LSD als Ersatzstoff für 1P-LSD und ALD-52 angeboten. Laut Produzenten wurde es nur hergestellt, um die Gesetzgebung in manchen europäischen Ländern zu umgehen (u.a. Schweiz, Belgien, Schweden), in denen 1P-LSD bereits verboten wurde.
Vermutlich handelt es sich um eine sog. „Prodrug“. Das ist eine Substanz, die im Körper zu LSD umgewandelt wird.
1B-LSD wird als Filze oder in flüssiger Form angeboten und kann oral oder sublingual eingenommen werden.
Wirkung
Je nach Dosis, Set und Setting und Person kann es u. a. zu Pseudohalluzinationen, Euphorie, veränderter und intensivierter Wahrnehmung der Umwelt, Angstzuständen, Paranoia und tiefen Gedankengängen kommen.
1B-LSD ist eine sehr potente Substanz und vom Wirkspektrum dem LSD zum Verwechseln ähnlich.
Risiken
Da es sich bei 1B-LSD um ein bislang unerforschtes Research Chemical handelt, gibt es keine zuverlässigen Informationen zu den Nebenwirkungen und Langzeitfolgen. Mögliche toxische Effekte sind nicht ausgeschlossen.
Dementsprechend birgt der Konsum ein unberechenbares Gesundheitsrisiko.
Vom Konsum wird strikt abgeraten!
Rechtlicher Status
In Deutschland unterliegt 1B-LSD im Zuge der Erweiterung des „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) seit 21.06.19 dem NpSG und ist somit eine verbotene Substanz.
Weitere Infos zum NpSG sind hier zu finden.