Substanz
5-Methylethylon gehört zur Stoffgruppe der Cathinone und ist in Europa noch weitgehend unbekannt, in den USA dagegen ist die Substanz schon weiter verbreitet. Es ist chemisch eng verwandt mit der Substanz Ethylon, welches als weniger potente Variante von Methylon angesehen wird. Vermutlich wird 5-ME wegen seiner Ecstasy-ähnlichen Wirkung auch als Streckstoff in Ecstasy-Pillen verwendet, um Kosten zu sparen. Die Substanz wird überwiegend oral eingenommen. Auch die nasale Einnahme ist möglich, aufgrund der hohen Dosierung jedoch eher ungeeignet.
Wirkung
5-ME wirkt stimulierend, entaktogen und empathogen und ist vergleichbar mit Methylon, Ethylon und MDMA, jedoch weniger stimulierend als Methylon und MDMA. Die Wirkung tritt nach oraler Einnahme nach 30-45 Minuten ein, bei nasaler Einnahme nach 10-30 Minuten. Die Wirkdauer ist sehr stark abhängig von der Dosis und hält ca. 2-4 Stunden an.
Risiken
Das Abhängigkeitspotential von 5-ME ist vermutlich größer als bei MDMA, da die Neben- und Nachwirkungen vergleichsweise weniger stark ausgeprägt sind. Zudem kommt es zu einem starken Craving (Suchtdruck) und somit zu häufigem, unkontrollierten Nachlegen. Vor allem bei Überdosierungen und Mischkonsum kann ein lebensbedrohliches Serotoninsyndrom ausgelöst werden. Es kann Paranoia auftreten und auch die Entwicklung einer Drogenpsychose ist möglich
5-ME ist eine bisher kaum erforschte Substanz. Über Nebenwirkungen, Toxizität und mögliche Langzeitrisiken gibt es kaum Informationen. Wir raten daher dringend vom Konsum dieser Substanz ab!
Rechtlicher Status
5-Methylethylon unterliegt in Deutschland nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Da es sich hierbei um ein Cathinon handelt, fällt 5-ME unter das “Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG), das seit 26.11.16 in Deutschland in Kraft getreten ist. Somit ist es eine verbotene Substanz.