Substanz
CUMYL-PeGaCLONE ist ein Vertreter der neuen Generation synthetischer Cannabinoide und wird auch als SGT-151 bezeichnet. Der Name ist eine Abkürzung für die chemische Bezeichnung 2- cumyl-5-pentyl-gama-carbolin-1-one. Es hat strukturelle Ähnlichkeit mit dem Wirkstoff CUMYL-Pica. Der Preis für 1 kg reines CUMYL- PeGaCLONE liegt im Internet gegenwärtig bei etwa 8.000,- Euro. Angeboten wird die Substanz dort als Research Chemical – als Chemikalie für Forschungszwecke. CUMYL-PeGaCLONE konnte in Kräutermischungen wie „Desert“, „Joker“, „Kush Mango“, „Kush Pinapple“, „Kush Pomegranate“ oder „Mary Joy Classic“ nachgewiesen werden. Zum Teil ist es auch in Pulverform im Umlauf.
Wirkung
Der Wirkstoff ist ein potenter Agonist an den Cannabinoid-Rezeptoren CB1 und CB 2. Durch die hohe CB1-Affinität gilt CUMYL-PeGaCLONE als hochpotente Substanz, die sehr schwer zu dosieren ist. Die hohe Wirksamkeit sowie die schwankende Wirkstoffkonzentration der Inhaltsstoffe bergen das Risiko von Überdosierungen und unkalkulierbaren Wechselwirkungen. Darüber hinaus ist nur sehr wenig über das Wirkprofil und mögliche Folgewirkungen bekannt, da die Substanz bislang weitgehend unerforscht ist.
Im Allgemeinen kann das Wirkspektrum der synthetischen Cannabinoide zum Teil erheblich von der Wirkung des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) abweichen. Der Rauschzustand wird oftmals als belastend und anstrengend beschrieben. Dabei kann es zu starken körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen kommen, die für Cannabis eher untypisch sind und oft noch an den Folgetagen zu spüren sind. Daher ist das Führen von Fahrzeugen oder Maschinen während und nach dem Rausch erheblich eingeschränkt.
Risiken und Nebenwirkungen
Zu den unerwünschten Nebenwirkungen zählen Kreislaufbeschwerden, Mundtrockenheit, Übelkeit, Schweißausbrüche, Bluthochdruck, Brustschmerzen, Halluzinationen, psychotische Zustände, Panikattacken, Herzrasen und Herzrhythmusstörungen bis hin zur Bewusstlosigkeit. Die Nachwirkungen können bis zu einigen Tagen anhalten, z.B. körperliche Erschöpfung, Appetitlosigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Gedächtnislücken, Taubheitsgefühle in den Fingern und starke Kopfschmerzen. Bei einigen Konsumenten sind nach dem Konsum von CUMYL-PeGaCLONE schwere Vergiftungen mit Kreislaufzusammenbruch aufgetreten, die notfallmedizinisch behandelt werden mussten.
CUMYL-PeGaCLONE gilt als hochgefährliche Substanz. Im Zusammenhang mit CUMYL-PeGaCLONE sind europaweit bereits mehrere Todesfälle aufgetreten! Vom Konsum wird ausdrücklich abgeraten!
Generell stehen synthetische Cannabinoide unter Verdacht, gesundheitsschädlicher zu sein als herkömmliche Cannabis-Produkte, da synthetische Cannabinoide meist volle Agonisten der Cannabisrezeptoren sind, während THC ein Teilagonist ist. Es gibt erste Hinweise auf ein krebserregendes Potential und möglicherweise können sie auch Organe schädigen.
Ferner weisen Studien darauf hin, dass synthetische Cannabinoide mit akuten Psychosen im Zusammenhang stehen und die Verschlimmerung von psychotischen Störungen unter besonders anfälligen Personengruppen zur Folge haben kann. Vom Konsum wird strikt abgeraten!
Risiko Überdosierung
Die hohe Wirksamkeit der synthetischen Cannabinoide (bis zu hundertfach so stark wie der Cannabis-Wirkstoff THC) sowie die schwankende Wirkstoffkonzentration der Inhaltsstoffe bergen das Risiko von Überdosierungen und unkalkulierbaren Wechselwirkungen. Häufig verändern die Hersteller im Zeitverlauf die Rezepturen, so dass man bei wiederholtem Konsum eines bestimmten Produktes nicht mit der gewohnten Wirkung rechnen kann. Auch kann es passieren, dass man bei Neubestellung eines bisher „bekannten“ Produktes eine Verpackung mit identischem Namen und Aussehen geliefert bekommt, diese jedoch völlig andere Inhaltsstoffe enthält. Es gibt für Kräutermischungen keinerlei Qualitätsgarantien!
Riskanter Mischkonsum
Häufig werden synthetische Cannabinoide zeitgleich oder zeitnah mit Alkohol und/ oder anderen Drogen gemischt. Doch gerade diese Substanz-Kombinationen können eine extreme Belastung für Körper und Psyche bedeuten. Die Gefahr für lebensbedrohliche Drogennotfälle ist extrem erhöht. Konsumenten gehen dabei ein unkalkulierbares, gesundheitliches Risiko ein! Die meisten Drogennotfälle und Krankenhauseinweisungen im Zusammenhang mit synthetischen Cannabinoiden sind auf den Mischkonsum mit Alkohol und/ oder anderen psychoaktiven Substanzen zurückzuführen!
Gefährlicher Bodensatz
Problematisch ist außerdem, dass die den Kräutermischungen beigemengten chemischen Cannabinoide nicht immer am Pflanzenmaterial haften bleiben und sich im Laufe der Zeit in der Verpackung absetzen. Dieser hochkonzentrierte Bodensatz (die letzte Konsumeinheit) kann lebensgefährliche Überdosierungen zur Folge haben.
Toleranzentwicklung und Abhängigkeit
Regelmäßiger Konsum kann zu einer raschen Toleranzentwicklung (Gewöhnungseffekt) führen, d.h. um die erwünschte Wirkung zu erzielen, muss die Dosis gesteigert werden. Zudem sollen synthetische Cannabinoide ein starkes Abhängigkeitspotential besitzen.
Synthetische Cannabinoide stellen keine Alternative zum Konsum von herkömmlichen, THC-haltigen Cannabis-Produkten dar. Vorsicht: Suchtverlagerung!
Entzug von synthetischen Cannabinoiden
Der Entzug von synthetischen Cannabinoiden wird von Konsumenten als sehr „harter Entzug“ beschrieben. Bereits nach kurzer Zeit können starke Entzugserscheinungen auftreten, wie z.B. Übelkeit und Erbrechen, Durchfall, Depressionen, Schlafstörungen, innere Unruhe, Schüttelfrost, extreme Stimmungsschwankungen, Appetitlosigkeit, Antriebslosigkeit, Herz-Kreislaufprobleme, Emotionslosigkeit, Aggressionen, starkes Craving (Suchtdruck). Aufgrund der heftigen Entzugssymptome sollte ein Entzug von synthetischen Cannabinoiden niemals alleine durchgeführt werden!
Nachweisbarkeit
Im Körper wird der Wirkstoff CUMYL-PeGaCLONE umfangreich metabolisiert. Dabei werden diverse Hydroxymetabolite gebildet. Im Urin ist der Wirkstoff kaum nachweisbar. Deshalb ist CUMYL-PeGaCLONE – wie die meisten synthetischen Cannabinoide – auch mit herkömmlichen Drogenschnelltests nicht nachweisbar.
Derzeit sind sowohl für den Wirkstoff als auch für seine Abbauprodukte noch keine Referenzsubstanzen verfügbar. Mittlerweile sind Wirkstoff und Hauptmetaboliten in speziellen Labortests mittels LC/MS nachweisbar.
Rechtlicher Status
Durch eine einfache Modifikation – einer zusätzlichen Bindungsstelle zur Kernstruktur – fällt die Substanz nicht unter das seit November 2016 geltende „Neue-psychoaktive Stoffe-Gesetz“ (NpSG). Vom Sachverständigenausschuß für Betäubungsmittel wird empfohlen, den Wirkstoff in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufzunehmen.
Weiterführende Infos zum NpSG sind hier zu finden: http://infoboerse-neue-drogen.de/rechtliches/