Substanz
4-CEC (4-Chloroethcathinon) gehört zur Gruppe der Cathinone und ist strukturell mit Mephedron verwandt. Nach dem Verbot von Mephedron wurde es hauptsächlich als „Mephedron-Alternative“ vermarktet und über Onlineshops u.a. als sog. „Badesalz“ vertrieben.
4-CEC kann geschluckt oder geschnupft werden. Von der Erscheinungsform ist es pulvrig bis mikrokristallin.
Wirkung
Die Wirkung wird als Mephedron-ähnlich beschrieben: stark leistungssteigernd und euphorisierend. Das Bedürfnis nach Essen und Schlaf wird unterdrückt. Ebenso können verschiedene, unerwünschte Effekte auftreten: Mundtrockenheit, eine Erhöhung des Blutdruckes, Anstieg der Körpertemperatur, Schweißausbrüche, Herzrasen, Hyperaktivität, ein unangenehmes Kältegefühl, beklemmendes Gefühl in der Herzgegend, Angstzustände sowie Paranoia.
Risiken
4-CEC unterdrückt die Wirkung des Alkohols, was zu übermäßigem Alkoholkonsum bzw. schlimmstenfalls zu einer Alkoholvergiftung führen kann. Es besteht meist ein starker, unkontrollierter Drang zum Nachlegen (Craving).
Konsumenten klagen in Berichten über starke Kopfschmerzen sowie Nieren- bzw. Leberschmerzen an den Tagen nach dem Konsum. In hohen Dosen: Überhitzung, Verlust des Gleichgewichtsinns und temporärer Hörsturz.
Achtung: Bei 4-CEC handelt es sich um eine unerforschte Substanz, die im Verdacht steht, stark neurotoxisch zu sein. Je höher die Dosis, umso größer das neurotoxische Potential (Gefahr für Hirnschäden!). Zu möglichen Langzeitfolgen gibt es derzeit keine gesicherten und zuverlässigen Informationen.
Aufgrund des starken, unkontrollierten Drangs immer wieder Nachzulegen und dem Verlangen wieder zu konsumieren, besteht – ähnlich wie bei anderen Cathinonen – ein sehr hohes Suchtpotential. Vom Konsum wird strikt abgeraten!
Rechtlicher Status
4-CEC wird seit 2015 in Deutschland als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel eingestuft (BtMG, Anlage I). Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!